Brassenrücksetzung Verboten, was tun?

  • So ein Entnahmezwang für einzelne Arten wird i.d.R. bei katastrophalen Überbeständen und Verbuttung einzelner Arten angeordnet und kommt nicht von Ungefähr. Das mag im Einzelfall manchmal nicht leicht einzusehen sein, macht aber, wenn man das Gewässer als Ganzes betrachtet, absolut Sinn.


    Sich hier gegen die hegerische Maßnahme zu widersetzen, ist grundverkehrt und schadet dem Gewässer!


    Ich verfahre beispielsweise prinzipiell mit Sonnenbarschen so, dass ich wirklich jeden entnehme und entsorge. Das klingt vielleicht hart, aber diese Art hat teilweise das Ausmaß einer Plage und sie gehört auch definitiv nicht zur heimischen Fauna, hat also in unseren heimischen Gewässern nichts verloren. So fressen sie eben die Katzen, Füchse, oder was sonst hier noch so nachts ums Haus herumstreicht.

  • Zitat

    Hallöche,
    ich habe gehört, dass man Brassen ( zumindest hier in diesem Gewässern)
    Brassenrücksetzunge verboten sind? Was tun ? Abschlachen und in den Mülleimer wäre ein wenig schade ? . . . .


    JaJaJa, die Brassen sind ja sooooo schleimig, die gleiten immer gaaaaaaanz aus versehen ins Wasser. Spass beiseite. Bei uns im Gewässer darf man Brassen auch nich zurücksetzten. Aber bei den kleinen mach ich das trotzdem immer. Die großen entnehm ich dann den Gewässer und tu die entweder räuchern, filetieren oda den BAuern für de Hühner geben ;) IS zwar schade drum, aba naja....

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