Ich habe eben die Meldung auf der Startseite gelesen das in Brandenburg ab dem 01.08. das Angeln auf Friedfische auch ohne Angelprüfung möglich sein soll. Was soll man denn von soetwas halten und wo ist der Unterschied zwischen einem Fried- bzw. Raubfisch bezüglich im Umgang mit der Kreatur? Euere Meinung hierzu interessiert mich!
Gruß
Matthias