Einige Landesfischereigesetze lassen die Möglichkeit zu, auf Antrag bei der Behörde eine Sondergenehmigung zu erhalten.
Dazu könnt Ihr Euch informieren, wenn Ihr in der Navigation links den Punkt "Fischereigesetze" anklickt.
Beispiel aus der brandenburgischen Fischereiordnung:
Zitat§ 6
Fischfang mit Ködern
(1) Es ist verboten, lebende Fische und andere lebende Wirbeltiere sowie Fische, die einem Fangverbot nach § 2 unterliegen, als Köder zu verwenden. Die Fischereibehörde kann im Einzelfall für bestimmte Gewässer oder Gewässerteile den Fischfang mit dem lebenden Köderfisch zulassen, wenn ein vernünftiger Grund gegeben ist.
Michael