Angeln ohne Fischereischein...

  • Das Angeln ohne Fischereischein auf Friedfische ist ab dem 1. August in Brandenburg erlaubt, man muss jediglich eine Fischereiabgabe jährlich zahlen und die jeweilige Gewässerkarte besitzen.
    Begründung für dieses Geschehen ist, dass das Angeln populärer gemacht werden soll.


    Ich finde das ÜBERHAUPT nicht gut.Da setzt sich dann jeder X-beliebige ans Wasser angelt, fängt Fische und weiß nicht einmal wie sie Waidgerecht zu töten sind.
    Was haltet ihr davon?


    gruß hechtfänger

  • Liest eigentlich jemand das, was dazu schon geschrieben wurde?


    Es entfällt die Pflicht zur Fischereirüfung, wenn man in Brandenburg ausschließlich auf Friedfische angeln will und Bürger des Landes Brandenburg ist.


    Das schließt aber nicht die Fischreiabgabe und den Erlaubnisschein aus. Da wir aber in einer bürokratisch geordneten Welt leben, wird für die Abgabe eine Quittung ausgestellt, auch zum Zwecke des Nachweises, dass die Zahlung geleistet wurde. Das ist dann in dem Fall der "Friedfischangelschein!

  • [quote='andal']


    Es entfällt die Pflicht zur Fischereirüfung[quote]


    Naja das ist es doch, dann muss man KEINE Pfüfung mehr machen und weiß somit auch nicht wie ein Fisch waidgerecht zu töten ist ! ! !

  • Zitat von hechtfänger


    Also ich weiß ja nicht wie es bei dir war, aber als ich anfing zu angeln und ich stamme aus Brandenburg und lebe immer noch hier musste ich für den B-Schein auch keine Prüfung machen!


    Und außerdem sollte man nicht alle über einen Kam scheren!


    Mein Vater hat mehr als 20 Jahre geangelt und zwar so extrem, das ihn meine Mutter damals vor die Wahl gestellt hat! Er hat sich für das richtige entschieden und was ist daran jetzt falsch wenn er mal wieder mit seinem Sohn angeln will?

  • Es gibt auch viele die es trotz Fischerprüfung nicht wissen!!! Es gibt genug Angler die trotz Prüfung und so nicht einen blassen schimmer haben was sie eigentlich am Fluss-See-Meer tun. Da könnte ich mich aufregen, bei der Ausbildung mal einen Fisch schlachten, da lach :lol: ich drüber. Normalerweise müssten sie 1-2mal beim angeln beobachtet werden, um überhaupt zusehen was die am wasser überhaupt alles anstellen. Wenn sich da einer nicht so doof-bekloppt anstellt, da kann man mal abwarten wie es weitergeht!!! :evil:

  • Es geht ja nicht um den B-Schein, es geht darum, dass jeder, wirklich JEDER ohne Angelschein, geschweige denn Angelerfahrung angeln darf.
    Und da gibt es genug Schwarzangler denk ich mal, den dieses zu gute kommt.Auch wenn das deutlich die Minderheit ist, werden viele angeln gehen ohne zu wissen, wie man denn nun einen Fisch tötet.

  • Es ist sicherlich richtig, dass durch die Erteilung der Erlaubnis auf Friedfische ohne der Ablegung einer Prüfung angeln zu dürfen gewisse Gefahren mit sich brinkt. Aber wie sieht es denn aktuell aus? Oft genug erlebe ich wie "Angler" die angeblich die Fischereiprüfung abgelegt haben, sich am Wasser wie ein paar Wilde aufführen. Da wird Müll am Angelpltz liegen gelassen, gefangene Fische werden nicht entsprechend der Fischereiordnung getötet, sonder fliegen einfach so in den Eimer (ohne Wasser), es wird mit lebenden Köfi geangelt (an der Knicklichtpose bei absoluter Dunkelheit) und noch vieles mehr.


    Grundsätzlich hat übriegens jeder der angeln geht, ob Fischereiprüfung oder nicht, sich über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren (sprich z.B. Mindestmaße und Schonzeiten) und zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gibt es schließlich Fischereiaufseher.

  • Wir leben hier in Germany, als ob hier jeder der angeln geht auch nen schein hat LoL was hat das blabla töten mit der prüfung zu tun.......als ob deswegen jetzt alle mit schein den Fisch Waidgerecht töten soll ich mal lachen.


    Es gibt mit sicherheit tausende die ohne schein bei weitem besser angeln als mit die mit schein und ob die da jetzt rumgrölen oder nicht das machen tausend andere auch deswegen gehen die bäume nicht kaputt.....


    Das klingt schon wieder nach ich habe nen Angelschein ich bin toll und die anderen nicht, gehts noch........

  • angelbite was soll denn dein gepöbel ......... ?????



    das hat nix damit zu tun, dass die leute mit schein besser wären. Vielmehr geht es um das prinzip, dass man in fast ganz Deutschland eine Fischerreiprüfung machen muss und einem in dieser Prüfung das Nötige KnowHow vermittelt wird. Dass es nun möglich ist, das Menschen in Brandenburg jetzt auch angeln dürfen, denen dieses KnowHow zum Großteil fehlt, das ist der Punkt wo sich hier nunmal die Meinungen scheiden.........


    es gibt genug schwarze schafe, die auch mit prüfung usw. scheisse bauen und sich einen dreck um gesetze usw. scheren..... denen wünsch ich aber mal dass sie erwischt werden.........


    In 99% des Landes ist der Fischereischein nunmal vorgeschrieben....... klar man kann auch ohne schein fischen.... aber wenn du dann erwischt wirst, biste selber schuld.....


    es gibt sicherlich leute die ohne schein besser mit fischen im sinne von lebewesen umgehen, jedoch ist und bleibt es in den meisten fällen einfach so, dass diese leute NICHT angeln dürfen.......


    > lässt doch auch niemanden autofahrn, der keinen schein hatt, aber trotzdem gut fahren kann oder ????? und so ist es nunmal auch beim angeln........

  • Ihr tut ja gerade so, als würde man in den Vorbereitungskursen etwas anderes lernen, als das schiere Bestehen der Prüfung. Angeln kann nach dem Zirkus keiner besser als vorher, oder überhaupt.


    Wenn man das dann konsequent zu Ende denkt, dann dürfte außerhalb von Deutschland ja niemand wissen, wie man fischt, oder mit Fischen umgeht, was ja mehr als eindeutig nicht der Fall ist!

  • Auch wer ohne Prüfung angelt hat trotzdem Bundesgesetze wie das Tierschutzgesetz etc. zu beachten.


    Wie er sich dies aneignet ist aber seine Sache (Für alle Angler mit Prüfung übrigens auch, da kein Nachweiszwang besteht z. B. fürs sachgerechte Töten, sondern man sich das nur aneignen muss).


    Wisst Ihr auch, dass man rechtlich in Niedersachsen schon immer ohne Prüfung/Schein angeln kann (auf alle Fischarten)??


    Und nur der VDSF das verhindert, weil er praktisch alle Gewässer unter Kontrolle hat und die angeschlossenen Vereine keine Karten an Leute ohne Prüfung abgeben??


    Kann auch jeder Gewässerbesitzer in Brandenburg so machen, wenn er will (und auf Einnahmen verzichten für Besatz und vernünftige Kontrollen).


    Ein Interview mit dem Pressesprecher des Ministeriums in Brandenburg für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat 46, sowie die Gesetzestexte findet Ihr hier:
    we we we. anglerpraxis.de/content/view/313/181/

  • Zitat von hechtfänger

    Es geht ja nicht um den B-Schein, es geht darum, dass jeder, wirklich JEDER ohne Angelschein, geschweige denn Angelerfahrung angeln darf.
    Und da gibt es genug Schwarzangler denk ich mal, den dieses zu gute kommt.Auch wenn das deutlich die Minderheit ist, werden viele angeln gehen ohne zu wissen, wie man denn nun einen Fisch tötet.


    Ob ich nun den B-Schein so ausgehändigt kriege oder diese blöden Marken bleibt doch das gleiche!


    Ich brauche für beide keine Prüfung abzulegen, also bleibt somit alles beim gleichen! Da ist doch kein großer unterschied bei und außerdem sind die meisten mit Prüfung auch keinen deut besser als die Schwarzfischer um auf dein Waidgerechtes töten zurückzukommen!

  • @ angelbite


    Warum wirst du gleich so "sauer" ?
    Hört sich ja "fast" so an als hättest du keinen Fischereischein!?
    Ich weiß es ja nicht, möchte auch keine behauptungen aufstellen, aber wenn du einfach so rumpöbelst.Wer weiß?


    Meine Meinung ist und bleibt nun mal, dass das nicht der richtige Weg ist.
    Wir werden ja sehn ob es nun Auswirkungen hat oder nicht.


    gruß hechtfänger

  • Zitat

    Meine Meinung ist und bleibt nun mal, dass das nicht der richtige Weg ist.


    Irgendwie so richtig deutsch. Selber jammern, dass es so viele Regeln und Bestimmungen gibt, aber wenn mal ein Schritt in die andere Richtung unternommen wird, dann gleich das Schlimmste befürchten!

  • Zitat von Meeresspezi

    ich finde es auch nicht gut wo besteht denn darin der Sinn Friedfische sind genauso Fische wie auch Raubfische!


    Da kann sich ja ein X-beliebiger Spaten an see setzten un irgedwelche Rotaugen sogar Karpfen angeln und hat keine Ahnung was er damit machen soll! :cry:


    Das Argument, dass ein Angler ohne Fischereiprüfung nicht wüsste was er mit seinem Fang machen soll, kann man als solches nicht gelten lassen. In der Fischereiordnung steht das jeder gefangene Fisch, der maßig ist und zur Zeit keine Schonzeit hat mitzunehmen ist. Wieviele Angler mit bestandener Fischereiprüfung mißachten dies?

  • Zitat von schmarc

    In der Fischereiordnung steht das jeder gefangene Fisch, der maßig ist und zur Zeit keine Schonzeit hat mitzunehmen ist.


    Würdest Du mir dazu bitte die genaue Quellenangabe (am besten als Link) geben, ich kann das leider nicht finden.

  • Andal hat gewissermaßen Recht. Muss mich etwas korrigieren. In der Fischereiordnung des LAVB steht das der Angler nach dem Fang unverzüglich über die Mitnahme oder das Zurücksetzen des Fangs zu entscheiden hat. Jedoch wird auch erwähnt das der Fang und das anschließende Zurücksetzen von Fischen, insbesondere nur zur Dokumentation (Wiegen und Messen), nicht statthaft ist.

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