Eben!
In den zahlreichen Landesfischereiverordnungen steht maximal etwas von einer "sinnvollen Verwertung". Da darf sich dann jeder drunter vorstellen, was er möchte. Und das ist auch gut so!
Den berühmt-berüchtigten und pausenlos zitierten Totschlagparagraph wird man dagegen vergeblich suchen.