mit angeln erwischt

  • hallo


    hab mal ne frage


    ich war heute mittag beim fischen und hab mit 2 angeln auf karpfen gefischt weil ich abends noch auf hecht gehen wollte hab ich meine köder rutte genommen und hab schnell 2 köderfischchen gefanngen genau in diesem moment kommt eine polizeistreife vorbei ( der auch noch in meinem verein mitglied ist ) und kontrolliert mich


    er lies leider nicht mit sich reden und schrieb eine anzeige und nahm die 3 angeln mit mit denen ich gefischt hatte


    fischereischein und karte fürs vereinsgewässer hatte ich


    was passiert nun ???


    danke für eure antworten

  • Korrigiere mich, falls ich mich irre, du hast also die Karpfenruten und die für Köderfische gleichzeitig im Wasser gehabt?
    Ansonsten aber alle Genehmigungen!
    Wieviel Ruten sind denn an eurem Gewässer gleichzeitig erlaubt?
    Was ist das für ein Vereinsgewässer? Ein Teich? Oder ein Abschnitt eines Fließgewässers?
    Wäre alles interessant, denn wenn es ein reines Privatgewässer des Vereines ist, müsste alles über den Vorstand des Vereins laufen, da kein öffentliches Interesse vorlag.
    Hat er die Angeln SICHERGESTELLT oder bESCHLAGNAHMT?
    Wäre auch interessant, hoffe du hast eine Niederschrift bekommen, ansonsten hat der liebe Kollege nämlich einen Fehler gemacht.
    Wenn du nähere Angaben hast, kannst sie mir posten, schau dann mal nach.

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    Es sprach der Herr zu seinen Jüngern,
    wer keine Gabel hat isst mit den Fingern!

  • 1. ich habe die 2 karpfenruten drinnen gehabt und die köderfischrute in der hand und auch im wasser ( alle 3 waren im wasser )


    2. bei uns sind 2 ruten erlaubt


    3. es ist ein Abschnitt eines Fließgewässers ( donau )


    4. die angeln wurden sicher gestellt wenn ich mich geweigert hätte , hätte er die angeln beschlagnahmt


    5. ja habe eine niederschrifft bekommen für den einzug meiner 3 angeln

  • So wie es aussieht hattest du einfach nur Pech und bist in dem Fall leider erwischt worden. Fakt ist, dass du streng genommen gesetzeswidrig gehandelt hast.Und das kann man dir auf jeden Fall vorwerfen. Die Frage ist ob da nun jedoch noch was kommt, da es ja auch oftmals fallen gelassen wird bei so ich sag mal in deisem Fall "kleineren Delikten".
    Im shclimmsten Fall bekommst du eine Anzeige.
    Die Ruten solltest du jedoch auf alle Fälle wiederbekommen, denn es besteht kein Recht dir diese zu verwähren.
    Gruss

  • Nun ja, in Bayern darf nur mit zwei Ruten gleichzeitig gefischt werden.
    Du hattest drei Ruten im Wasser.
    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du damit eine reine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen hast.
    Rein vom Empfinden her eher das Erste, was bedeutet: du bekommst über kurz oder lang einen Bußgeldbescheid zugestellt. Und wenn du den bezahlt hast, kannst du dir unter Vorlage der Quittung deine Ruten wieder aus der Aservatenkammer der Polizeiwache holen.
    Lass es dir eine Lehre sein.

  • Es mag zwar für Dich unglücklich gelaufen sein, ich finde es aber richtig dass die Polizei kontrolliert.
    Bei uns in Hamburg ist dies leider nicht der Fall. Dort ist es teilweise sogar schon schwierig die Polizei telefonisch ans Wasser zu locken wenn man seine Beobachtungen meldet.


    Unsere Gewässer und die darin lebenden Fische benötigen eigentlich viel mehr Schutz. Natürlich nicht unbedingt wegen der Rutenanzahl, eher wegen Fischwilderei oder der Müllentsorgung.


    Übrigens hast Du in dem Polizisten keinen netten Vereinskollegen!

  • Ja nun, da hast du also den Salat, aber vorwerfbar ist nur die Tatsache, dass du drei anstatt der genehmigten zwei Angeln im Wasser hattest.
    Ich denke das hier zwar eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die aber auch, zumindest nach dem Hessischen Gesetz, mit max. 5000 Euro gahndet werden kann. Bei dir denke und hoffe ich jedoch, das dies nicht der Fall sein wird, da dein "Vergehen" nicht so hoch einzustufen ist.
    Die Wegnahme des Angelgerätes ist rechtens, kann sogar bis zur gänzlichen Einziehung führen, was ich hier jedoch auch nicht annehme.
    Falls du angeschrieben wirst, wird man dich um eine Stellungnahme bitten, wenn möglich schreib einfach, dass du nur vergessen hast eine Angel aus dem Wasser zu nehmen, lass dir einen vernünftigen Grund dafür einfallen, dann kannst du die Sache mit einem "dudu" überstehen.
    Im schlimmsten Fall (das wird hier hoffentlich nicht vorliegen) wird dir der Fischereischein für die Dauer von 5 (fünf) Jahren entzogen, die Angeln bleiben eingezogen und du bekommst eine Geldbuße.
    Falls du Hilfe benötigst,--> PN


    Wie gesagt, die Angaben beziehen sich auf das hessische Fischereirecht.
    Ich selbst stehe nämlich mit einigen Kollegen der "Entenpolizei" im Klinch wegen des Uferbetretungsrechtes.

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  • Hab ich vergessen, deinen Kollegen aus dem Verein, der das alles gemacht hat, kannst du in die Wüste schicken, ein solches Verhalten finde ich :Q__ .
    Aber manche glauben halt, sobald sie die Uniform tragen, die Weisheit hätte sie geküsst.
    Persönlich glaube ich hätte man das auch in einem Gespräch unter vier Augen klären können.

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  • In der Sache hatte der "Grüne" ja vollkommen recht und rein rechtlich kann man ihm auch nichts vorwerfen. Menschlich betrachtet und noch dazu unter Vereinskollegen, ist das unterste Schublade, Blockwartmentalität.


    Wobei ich aber die Erfahrung gemacht habe, das mindestens neun von zehn solcher Typen über kurz, oder lang an einen geraten, der ihnen dann, wie auch immer, zeigt, wo der Bartl den Most holt. Da muss man gar nicht groß anschieben, die reiten sich von ganz alleine in die braune Masse.

  • Ich kann Andal und Rufus nur voll zustimmen: Auch wenn du formal gegen die Bestimmungen verstoßen hast, hätte der freundliche Hinweis, dass auch beim Köderfisch-Angeln eine der anderen Ruten reingenommen werden muss, gereicht.

  • Ich weiß nicht ob eine Niederschrieft wegen deiner 3 Angeln auch beinhaltet das drei Rollen dabei waren würd ich nomma checken wenn ich du wär.


    (Hab sowas in der Art ma in einer Fachzeitschrift gelesen, da jemand andere Rollen wieder bekommen als seine eigendlichen, die der Polizistt eingezogen hat)


    Zitat

    Falls du angeschrieben wirst, wird man dich um eine Stellungnahme bitten, wenn möglich schreib einfach, dass du nur vergessen hast eine Angel aus dem Wasser zu nehmen, lass dir einen vernünftigen Grund dafür einfallen, dann kannst du die Sache mit einem "dudu" überstehen.


    Als Grund könntest du vll sagen das die 3. Rute nicht beködert war sondern nur ausgelotet werden sollte, um mit ihr dann später zu fischen. Der Polizist kann sich Vll nicht mehr so genau dran erinnern, da er ja noch andere Probleme hat als sich um solche "klein Kriminelle" Sachen zu kümmern.

  • Zitat von mikesch

    Da kann man nur sagen: Pech gehabt!


    Der Vereinskollege konnte und durfte nicht anders handeln, da er sicher nicht alleine war.


    Fragt sich nur, was wäre gewesen, wenn da ein örtlicher Bonze mit drei Ruten gefischt hätte?

  • @ Pumuckel,
    nun, die Niederschrift über die sichergestellten Gegenstände ist im Normalfall schon sehr genau, denke aber das dies hier nicht das Problem ist.


    Wie schon mehrfach aufgezeigt, ist der Umgang miteinander hier das Problem.
    Aber wie kann man so einer Person klar machen, das ihr Handeln rein rechtlich gesehen (Andal hats ja schon gepostet) in Ordnung war, aber von der menschlichen Seite wohl absolut daneben.
    Auch wir als Schutzmann, obwohl an Gesetze gebunden, haben ein klein wenig Freiheit in der Auslegung derselben. Als Ausbilder versuche ich meinen Jungs und Mädels immer beizubringen, dass bei welcher Entscheidung auch immer, der gesunde Menschenverstand immer im Vordergrund stehen sollte.


    Würde mich mal interessieren, wie die anderen Vereinmitglieder auf diese Vorgehensweise reagieren, denn auf diese Art und Weise kann man sich wahrlich gut ins Abseits stellen.

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  • Ehrlich gesagt versteh ich die Diskussion nicht. Auch Deine Argumente Andal. Es gibt Regeln und an die hat man sich zu halten. Den wo fängt man an, ein Auge zuzudrücken und wo nicht.
    Erlaubt sind bei uns 2 Handangeln und nicht drei, also hat er gegen die Vorschriften verstoßen und aus Basta. Ich kann auch nicht mit einer fünfer und einer dreier Hegene fischen.
    Mal eine Frage warum hast Du nicht einfach eine Karpfenrute aus dem Wasser geholt ?
    War es zuviel Arbeit, oder hattest Du Angst einen Biss weniger zu haben ?
    Das ganze ist jetzt nicht bös gemeint, aber wieviel Leute haben sich schon aufgeregt weil jemand gegen andere Vorschriften verstoßen hat.
    Es gibt halt mal Regeln die man einhalten muß, aus Amen.
    So sieht zumindest meine Meinung aus.

  • Ich stimme Helmut1 absolut zu. Regeln sind zum Einhalten und nicht zum brechen da. Der Einzug der Ruten ist auch als absolut legal und üblich anzusehen. Ich finde auch das das eigentlich verwerfliche an der Sache ist, dass du gewusst hast, das nur 2 Ruten erlaubt sind. Ich würde mir in meiner Region mehr solcher Kontrollen wünschen, denn wie manche sich am Wasser aufführen, das hat nichts mehr mit Angeln zu tun.

  • Helmut, es geht ja nicht darum, ob es zu ahnden ist, das steht außer Frage. Es geht hier um die Art und Weise, den human factor...


    Ein Schandi kann Dich, wenn er sieht, wie Du besäuselt in Dein Auto steigst, Dich freundlich daran hindern, zu fahren und Dir damit viel Ärger ersparen, oder er kann Dich genausogut eiskalt auflaufen lassen. Beides kann er und darf er. O.k.!?


    Im Vorliegenden Fall hätte er ihn also auch dermaßen zusammenscheissen können, dass er in keinen Schuh mehr passt, ihm vielleicht eine kleine Vereinsordnungsmaßnahme verpassen können... Aber er musste gleich das volle Programm gegen einen Vereinskollegen laufen lassen.


    Solche Leute könnten neben mir im Dreck versinken, ich ginge ungerührt meiner Wege!


    Darum gehts und nicht um Watsch'n ja, oder nein!

  • Außerdem kann mir hier im Forum keiner einreden, dass er selber noch nie eine Regel beim Fischen übertreten hat, oder als Autofahrer einen "Affen nach Hause chauffierte"!


    Wenn es einen nicht selber direkt betrifft, ist es leicht.......... ! :idea:

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