Sollte man größere Fische zurücksetzen dürfen?

  • Sollte man größere Fische zurücksetzen dürfen? 1

    1. Auf jeden Fall (1) 100%
    2. Auf keinen Fall (0) 0%
    3. Von Fall zu Fall (0) 0%

    Beim Thema "catch and release" gehen die Meinungen - auch unter Anglern - weit auseinander. Während das Zurücksetzen von größeren, kaum verwertbaren Fischen im Ausland oft gängige Praxis ist, muss ein in Deutschland gefangener kapitaler Fisch entnommen und getötet werden - auch wenn er fischereibiologisch gesehen "wertvoller" ist, als ein knapp maßiger (siehe auch BLINKER 8/2006, Seiten 10 und 40).
    Wir wollen von Ihnen wissen: sollte man größere Fische zurücksetzen dürfen?

  • Meine persönliche Meinung ist, dass es auf jeden Fall erlaubt sein sollte, größere Fische wieder zu releasen, denn es gibt genug Fischarten, die erst mit zunehmendem Alter geschlechtsreif werden. Sollten diese Fische dann entnommen werden, sägen wir nicht nur uns den Ast ab auf dem wir zu sitzen pflegen.

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  • Zitat von wendt

    ... muss ein in Deutschland gefangener kapitaler Fisch entnommen und getötet werden - auch wenn er fischereibiologisch gesehen "wertvoller" ist, als ein knapp maßiger ....


    Ähh - ich dachte sinnvoll verwertet werden


    Eine sinnvolle Verwertung kann also aus hegerischer Sicht ohne weiteres ein Zurücksetzen sein.


    Dem wahllosen Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund steht das Tierschutzgesetz entgegen.


    Und dieses Gesetz ist deutlich über den Kompetenzen eines VDFS oder DAV angesiedelt.


    Also wie bisher auch : Von Fall zu Fall


    Gruß,
    Peter

  • Zitat


    Eine sinnvolle Verwertung kann also aus hegerischer Sicht ohne weiteres ein Zurücksetzen sein.


    Allerdings kann (darf) nicht der einzelne Angler entscheiden, was genau für ein bestimmtes Gewässer hegerisch von Vorteil ist , sondern (wenn überhaupt) nur der Fischereirechtsinhaber, Besitzer des Gewässers bzw. (m.E.) der Gewässerwart.

  • Ich bin ganz klar dafür das der Angler selber entscheiden kann/darf was mit seinem Fang gesehen zu hat. Wofür sonst überhaupt die Prüfungen und etlichen Scheine wenn es dem einzelnen nicht zugetraut wird selbst Waidgerecht entscheiden zu können..... :?

  • Es steht nirgends in einem (Landes) Fischereigesetz meines Wissens, dass ein maßiger Fisch entnommen werden muss - das lässt sich allenfalls aus dem Tierschutzgesetz ableiten - und dazu gibt es bis dato auch kein rechtskräftiges Urteil.


    Oder Verbände oder Gewässerbesitzer/Bewirtschafter schreiben dies vor. Das ist ja aber noch lange nicht das beschriebene MUSS, das überall gilt, sondern sowohl landes- wie gewässerabhängig.


    Verurteilt wurden bisher Angler beim zurücksetzen von Fischen wenn sie diese zum messen/wiegen etc. zu lange an Land behielten, nicht wegen des zurücksetzens an sich.


    Von daher ist die Fragestellung schon falsch.


    Man hätte aber gut fragen können ob es sinnvoll wäre, auf ein (Landes)Fischereigesetze hinzuarbeiten die einen § enthalten der diese Entscheidung klar und eindeutig in die Hände des einzelnen Anglers legt und nicht wie bisher in die Hände der Gerichte, die sich da mit Anzeigen gegen Angler von Tierrrechtlern, Schützern und anderen Ökoromantikern rumschlagen müssen.


    Leider ist es nach der Föderalismusreform kaum zu erwarten dass es da "für Deutschland" da einmal EIN Gesetz geben wird.


    Da wird wieder jedes Bundesland eine eigene (mehr oder weniger sinnvolle) rechtliche "Suppe" kochen.

  • Ich bin auch auf jeden Fall dafür selbst entscheiden zu dürfen was ich mit meinem Fang mache. Was mache ich mit unerwünschtem Beifang oder mit einem 2m Waller genauso wie mit einem 1,20er Hecht den ich alleine nicht in angemessenem Zeitraum verspeisen kann? Wenn mit dem Fisch entsprechend schonend umgegangen wird darf nach normalem Menschenverstand nichts gegen das Zurücksetzen sprechen.


    Gruß


    Matthias

    Auch aus den Steinen die einem in den Weg gelegt werden kann man sich etwas Schönes bauen.
    -J.W.v. Goethe-

  • Hallöchen,
    meiner Meinung sollte jeder selbst entscheiden wie er seinen Fang verwertet. Ausgenommen sind hier jedoch Karpfen. Meiner Meinung nach, sollten Karpfen über 60 bzw 65cm wieder schonend zurückgesetzt werden. Bei mir in der Nähe gibt es Vereine die diese Regelung eingeführt haben und es macht wirklich spass in den Baggerseen auf Karpfen zu angeln.

  • Ich finde das dies Thema in der Öffentlichkeit viel zu breit getreten wird. In der Regel ist es doch so (zumindest bei uns in Ostfriesland), das man beim Angeln allein auf weiter Flur ist. Was ich dann dort mache kreigt keiner mit. Reinnach dem Motto wo kein Kläger, da kein Täter, stört mich es in der Praxis also relativ wenig, was irgendwelche Bürokraten für richtig halten....


    Viel mehr stört es mich aber, das sich die Angler untereinander nicht einig sind in dieser Sache. VSDF und DAV kochen beide ihr eigenes Süppchen, anstatt sich einig zu sein und als starkes Team aufzutreten. Außerdem denke ich das sie in vielen Fällen (und in diesem ganz speziell) nicht die Ansichten ihrer Mitglieder vertreten, sondern ihre ganz eigenen.
    Schade....

  • Ich finde das müsste jeder Angler für sich selbst entscheiden.
    wenn ich die Truhe voll haben setze ich den Fisch zurück dann hat er eine Chance noch grösser zu werden. Auserdem wiederspricht sich das Gesetz
    ob untermassig zurück setzen oder massig zurück setzen das ist für mich kein unterschied. Das ist deutsche Gesetzgebung null Ahnung vom Fisch !


    Aber den Bürger bevormunder wollen.!!!! :roll:


    Gruss Heimes Walter

  • Ich finde auch das jeder Angler das Recht hat mit seinem Fang zu machen was er möchte und wenn er den Fang nicht verwerten kann finde ich es eher übel den Fisch zu töten statt Ihn wieder freizulassen.


    Ich finde auch die Regelung das Fische die man gefangen hat nicht mehr in Den Setzkescher setzen zu dürfen schwachsinnig, wenn ich beispielsweise einen Karpfen fange, der ja bekanntlich sehr schlammig schmeckt und den man "früher" in der Badewanne zwei bis drei Tage hat ausschlämmen lassen, so muß ich ihn heute "weidgerecht töten" und der Karpfen schmeckt unter aller S..., diese Bürokratie macht unseren Staat noch total kaputt.


    Ich hatte neulich einen Polen mit zum angeln und der wollte mir zeigen wie das geht, der hat dann in meinem Einverständnis die Angelruten umgebaut und hat mir dann innerhalb von 30 Minuten ca 20 Brassen in der Größe bis 18 cm gefangen, ich denke das ist viel schlimmer als einen Fisch zurückzusetzen.

  • :evil: Läßt man Wild wenn es verletzt ist im Wald?? Ich denke eher nicht.....und kommt jetzt nicht wieder mit den tollen Aussagen Fische haben kein Schmerzempf. das ist der größte Schwachsinn den ich jeh gehört habe, die leben und haben Nerven usw also auch ein empfinden. Was auch immer wieder lustig ist ich gehe wegen dem Sport angeln........dann lasst die Haken ab!!


    Und wenn ich jetzt noch lese jeder soll machen dürfen was er mag, klar und am besten schaffen wir dann noch die restlichen Gesetze ampeln und was weiss ich ab damit jeder machen kann was er will :roll: :roll: :roll:

  • Zitat von angelbite

    :....am besten schaffen wir dann noch die restlichen Gesetze Ampeln und was weiss ich ab damit jeder machen kann was er will :roll: :roll: :roll:


    Klasse Gedanke, angelbite!
    Das mit den Ampeln abschalten unterstütze ich ohne Einschränkung 8)


    Ja da sin mer dabei - das ist pri_i_ma - viva Kolonia .... :dance:


    Mal ernsthaft:
    Dir ist doch hoffentlich klar, dass Dein Vorposter als verantwortungsbewusster Angler
    sehr genau weis, was er mit "dem gefangenen Fisch machen kann was er will" ausdrücken wollte.
    Das ergibt sich doch bereits aus der Fragestellung des Thread-Eröffners.


    Ein wenig mehr Selbstverantwortung würde dem deutschen Bürger in allen Bereichen besser zu Gesicht stehen
    als diese Korinthenka....ei, bei der jeder auf sein "Recht" und des anderen "Pflicht" pocht.


    Gruß,
    Peter

  • @ angelbite:


    Der Vergleich mit dem Jäger und dem verletzten Wild ist so unüberlegt gewählt, wie es unüberlegeter gar nicht sein kann!


    Der Jäger hat, im Gegensatz zum Angler, die Chance seine Beute anszusprechen bevor er den Schuss brechen lässt. Das heißt nicht, dass sich mit dem Stück unterhält, sondern das er abwägt und taxiert, ob er es zur Strecke bringt, oder nicht. Müsste er wie ein Angler handeln, würde er, übertrieben dargestellt, auf gut Glück in die Gegend ballern und anschließend nachsehen, was zu Fall kam.


    Der Angler hat nur in den allerseltensten Fällen die Möglichkeit, seinen Fang ganz gezielt zu machen, so wie es der Jäger tut. Er kann wohl noch einigermaßen zutreffend vermuten, was den Köder nehmen könnte. Mit Sicherheit voraussagen kann er das nicht! Also muss ihm aus hegerischen Gründen und folglich auch rechtlich abgesichert zugebilligt werden, dass er die Selektion nach dem Fang treffen kann.


    Geschieht das unmittelbar und ohne weitere Verzögerungen (Hältern und/oder längere Fotosessionen), dann wird auch der Fisch nicht in seiner Gesundheit beeinträchtigt, wie es uns ja weltweit vorexerziert wird. Was auf dem ganzen Planeten schadlos funktioniert, kann also auch in unerem Lande den Fischen nicht zum Nachteil gereichen!


    Ich gehe sogar noch über die Forderung der Eingangsfrage hinaus und reklamiere das Recht des Anglers auf eigenverantwortliche Entscheidung zur sinnvollen Verwertung seines kompletten Fanges zu erweitern. Das Recht zur Nichtentnahme muss nicht nur auf die maximale Größe beschränkt sein. Jeder Angler muss selbst entscheiden dürfen, wann er welchen, nicht unter besonderem Schutz stehenden, Fisch entnimmt und ihn entsprechend seinem persönlichen Bedarf verwertet, oder nicht.


    Es kann nicht weiter angehen, dass man Angler dazu zwingt eine Art zu entnehmen, mit der sie gar nichts anfagen können, wenn sie es auf eine ganz andere Art abgesehen haben. Womit sich hier der Kreis zu den Jägern wieder schließt. Von denen wird ja auch nicht verlangt, das sie bei einer Saujagd jedes Reh erschießen müssen, nur weil es zufällig in Reichweite ihrer Jagdwaffen gerät!


    Ein leichtes Unterfangen wird das nicht werden. Denn offensichtlich entspricht eigenverantwortliches Handeln so gar nicht dem Naturell der germanischen Stämme! Von der Wiege bis zur Bahre muss denen scheinbar jeder Furz vorgeschrieben sein, worüber sie sich zwar sehr plakativ echauffieren, aber ohne diese Reglementierungssucht/-wut geht es bei ihnen auch nicht!


    Liebe Landsleute, wir sollten uns also in dieser Sache nicht noch handlungsunfähiger und uneiniger darstellen, als wir von aller Welt eh schon gesehen werden!

  • Interessant finde ich den Satz von angelbite:
    Und wenn ich jetzt noch lese jeder soll machen dürfen was er mag


    Denn das steht ja nirgends, im Gegenteil!


    Jeder, auch der Angler ohne Schein/Prüfung hat sich an die bestehenden Gesetze zu halten, ganz gleich ob es Bundes- oder die entsprechenden Landesgesetze sind.


    Wie kann man denn auf den Gedanken kommen, dass sich jemand ohne Schein/Prüfung nicht an die Gesetze zu halten hat??

  • Hallo angelbite


    Ich Angel nur weil ich gerne Fisch Esse.habe genug Karpfen,Gehe des Nacht auf Aal und fange nur Karpfen soll ich sie Töten oder doch besser schonungsvoll zurück setzen.
    Da finde ich besser wenn ich sie wieder zurück setze.


    Das ist meine meihnung und sie ist gut !!!!!!!!!!!!!!! :D


    Gruss Walter 8)

  • Schonugsvolles zurück setzen *janeeistklar* jeder kont. mit dem Fisch ist nicht besonders gut für ihn! Also wie soll das schonend sein?


    Thomas das steht da!

    Zitat

    Ich finde auch das jeder Angler das Recht hat mit seinem Fang zu machen was er möchte

    erst lesen dann posten!


    Andal daran ist garnix unübelegt!
    Das mit der Auswahl stimmt auch net immer,
    zu deiner eigenverantwortlichen Entscheidung also bist du der Meinung einfach mal so machen zu dürfen was du willst weil du/der Angler son tolles kerlchen ist oder wie, fährst du auch in einer 20 Zone 120 weil du ja nen führerschein hast.......
    Klar kann das mit dem zwang so sein ist ja auch so und das nicht ohne Grund! Die bestimmen sowas nicht weil sie langeweile haben.

    Ein Jäger kann auch wie festgestellt zielen aber wenn er nicht 'das' trifft muss er töten! Aber davon mal ab habe ich nur von verletzten Stücken geredet und die werden nun mal erlegt egal ob er auf Sauen oder sonst was ist. Da steht halt wird ein verletztes Stück laufen gelassen klare Antwort: NEIN wird es nicht.


    Taxler toll arbeitest du bei ner Versicherung? KLar er meint er kann sich über Gesetze hinwegsetzen wenn er mit nem Fisch nix anfangen kann warum geht er dann angeln?


    Aus welchem Grund sollte der angler mit dem Fisch machen dürfen was er will und was hat das zurücksetzen eines verletzten Fisch und das ist er nun mal nach dem Haken und der Hand mit einer Sache zu tun die toll sein soll für den Fisch.
    Ich bin der Meinung das sogar Strafen für so ein Verhalten ernsthaft verteilt werden sollten.

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