Neues zur Peta

  • Back to topic: Yog, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte, würde ich an deiner Stelle die Details des Vorfalls nicht im Netz posten - schweigen ist manchmal eben doch Gold. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen SIe Ihren Anwalt...
    Generell: Ich habe keine schlechten Erfahrungen mit der Justiz gemacht, wenn ich in Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt habe. Es muss halt nur eine echte Notwehr sein und man muss auch wirklich die Verhältnismäßigkeit wahren. Was ich im Übrigen nur vernünftig finde!
    Weiterhin denke ich, dass das Argument (Ich musste meine Kinder schützen" wesentlich stärker wirkt als "die haben das Hausrecht verletzt". Nebenbei: wenn einer meine Tochter bedrohen würde, hätte ich vor allen DIngen ein Problem - an die Verhältnismäßigkeit meiner Gegenmaßnahmen zu denken 8)

  • Zitat von Holger Wulf

    Back to topic: Yog, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte, würde ich an deiner Stelle die Details des Vorfalls nicht im Netz posten - schweigen ist manchmal eben doch Gold. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen SIe Ihren Anwalt...
    Generell: Ich habe keine schlechten Erfahrungen mit der Justiz gemacht, wenn ich in Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt habe. Es muss halt nur eine echte Notwehr sein und man muss auch wirklich die Verhältnismäßigkeit wahren. Was ich im Übrigen nur vernünftig finde!
    Weiterhin denke ich, dass das Argument (Ich musste meine Kinder schützen" wesentlich stärker wirkt als "die haben das Hausrecht verletzt". Nebenbei: wenn einer meine Tochter bedrohen würde, hätte ich vor allen DIngen ein Problem - an die Verhältnismäßigkeit meiner Gegenmaßnahmen zu denken 8)


    verhältnismässigkeit ist ein märchen,
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB)


    "Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen"


    lieber einmal notwehr n bisschen überschreiten als hinterher doch vor'n kopp zu kriegen.. notwehrexzess ist zwar rechtswidrig bleibt aber oft straffrei wenn der verteidiger aus furcht, schrecken, angst etc n bisschen "überreagiert" ..und wenns um kinder geht ist sowas eigentlich immer der fall


    -> stgb, § 33
    Überschreitung der Notwehr


    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

  • Zitat von Taxler


    Dir wird in keinster Weise etwas passieren, da Du bestimmt aussagen wirst, dass Du in diesem Moment
    in dieser gottverlassenen Gegend, um Leben und Gesundheit Deiner Kinder echte Angst verspürt hast.
    Stimmts? ;)


    Ich hatte nicht umsonst diesen Satz bereits vor Tagen geschrieben!


    Benutze diese Formulierung und die Verhältnismässigkeit hast Du in Deinem Fall mehr als gewahrt.


    Ich spreche da aus eigenen positiven, derartigen Erfahrungen ... ;)


    Gruß,
    Peter

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