2 Leute auf einen Schein ist das möglich? Dringend!!!

  • Moin!!!!!


    Wollte eigentlich nur mal wissen ob man noch eine Person mit auf den Angelschein nehmen darf?Ich bin Volljährig und mein kleiner Cousin möchte heute Nachmittag mit mir an die Trave zum Spinnern.Währe es möglich ihn mit auf meine Karte zu nehmen?


    Bräuchte so schnell wie möglich eine Antwort.



    MFG: Dennis

  • Also grundsätzlich solltest du davon ausgehen das du das nicht darfst.. Wenn der Junge allerdings noch nicht alt genug für einen Fischereischein ist, müsste er so angeln dürfen.


    Besser wäre wenn du mal beim Amt anrufst und einfach fragst...

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  • Verstehe ich das richtig, du willst, dass mit einer Karte 2 Leute angeln?


    Das geht nicht! Mit einem Führerschein können doch auch nicht 2 verschiedene Leute Auto fahren, oder?


    Allerdings gibt es bei uns (Baden-Württemberg) Regelungen zu sof. Fischereigehilfen, die einem beim Angeln helfen dürfen. Wie das aber in deinem Bundesland geregelt ist, weiß ich nicht!


    So wie es sich anhört hat dein Cousin wohl gar keinen Schein, oder?
    Wenn er mal zwischendurch die Angel "beaufsichtigt" wird wohl keiner was sagen, aber wenn du ihn mit einer zusätzlichen Angel, zu deinen erlaubten, fischen lässt, könnte das Ärger geben!


    Gruß Flo

  • ...naja, ist heut nicht Samstag ... ?


    Versuchs mal im Angelladen am Holstentor oder bei FP, die haben offen und können dir sagen ab wann dein Neffe einen Schein braucht.

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  • Mitgehen darf er, fischen darf er nicht. Laut der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein ist keine Ausnahme vorgesehen. Es sei denn der Knabe hätte seinen Erstwohnsitz nicht in S-H, aber selbst dafür ist es ja nun auch etwas zu kurzfristig geworden.

  • Also, bei uns ist das so geregelt, das der Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines einen Angelgehifen, so könnte man das nennen am Wasser beaufsichtigen darf. Hat bisher den Fischereiaufsehern genügt, wenn ich meinen kleinen Neffen dabei hatte.
    Zitat:
    (2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.
    Denke das wird überall so sein.
    Hoffe ich konnte dir helfen.

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    Es sprach der Herr zu seinen Jüngern,
    wer keine Gabel hat isst mit den Fingern!

  • Hi, hab nochmal in euerem Fischereirecht nachgeschat,
    Zitat:
    2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischerzeugung, in privaten Kleingewässern sowie für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und für Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihrer Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben. Ein Fischereischein ist ebenfalls nicht erforderlich für Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie beim Fischfang von einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder einem volljährigen Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.


    Denke demnach kannst den ich glaube ihr sagt Lütten ruhig mitnehmen.


    Gruß und Petri euch Beiden.

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  • Das Problem ist, dass du aufpassen musst inwiefern diese "Hilfe" aussieht....... bekannter hat mal richtig ärger bekommen, weil er mit seinem 12 jährigen sohn am rhein war und der sohn (weil papa piseln war) beim biss die rute genommen hatte...... wasserschutz sah das....... und es begann ne böse diskussion ..... er kam mit ner verwarnung davon..... beim widerholen wäre der schein weg gewesen und die ruten natürlich...... kein schwerz ich war dabei................


    unter hilfen verstehe ich so keschern usw......... alles andre kann als fischfabng gelten und ist oft ohne schein strafbar......

  • Also in Bayern ist das nicht erlaubt, zumindest kurzfristig, also fürs nächste mal aufs Amt gehen und (für einen unter 18 jährigen) Mitangler nen "Jugendfischereischein" besorgen, den gibts für wenig Geld und ohne Prüfung, dann klappts auch mit "legalem" angeln wenn du über 18 bist und nen "vollwertigen" Fischereischein hast. und deinen Mitangler beaufsichtigst. trotzdem Petri

  • Soweit ich weiß,muss dein kleiner cousin sofern er noch nicht 16(dann müsste er ne prüfung/&lehrgang ect.machen) ist,einen jugendfischerei schein beantragen.der kostet bei uns (NRW) 8 euro und ist im kreisamt erhältlich.nur kinderausweis mitnehmen und dann bekommt man den sofort ausgestellt.gültigkeit dieses scheins 1 Jahr, ne prüfung oder ähnliches ist nicht nötig.dann brauchst du halt noch die fischereierlaubnis für das jeweilige gewässer das ihr befischen wollt für deinen cousin.dann darf er ganz legal mit dir angeln und auch fische selber drillen/landen ect.

  • In bayern ist das so....
    Kinder bis 10 Jahren dürfen mit "Deinem" Angelschein angeln, natürlich nur unter Aufsicht. Die können ja noch keinen Jugendfischereischein beantragen und somit auch keine Gewässerkarte kaufen. Natürlich darf die zulässige Anzahl der Ruten, mit den Du fischen darfst nicht überschritten werden.
    Ab 10 brauchen die Kids dann nen Fischereischein plus Gewässerkarte.
    Gruß
    Rolf

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