Ich bin selber FA und vom LSFV für den ELK und die Elbe mit zuständig.
Die Zeiten wo es mit Einstellung des Verfahrens oder einem kleinen Bußgeld abging sind in SH vorbei.
Zitat eines FA, der den NOK betreut:
........sind 3 meiner Anzeigen- Angeln ohne Erlaubnisschein im NOK- durch die Staatsanwaltschft Kiel energisch entschieden worden! Díe Betroffenen wurden zu 15 Tagessätzen a 15 bzw 10 Euro verurteilt!!! Hinzu kamen jeweils ca 60 Euro Verfahrenskosten und ca 7 Euro Bearbeitungsgebühr.Wissenswert erscheint, dass die Betroffenen bei einer solchen Betrafung als - vorbestraft - gelten. Die Zeiten, nur mit einem Bußgeld von 50 bis 70 Euro davon zukommen, scheinen vorbei zu sein. Ich hoffe nur, dass sich dieses herumspricht.