Zitat von andalEr windet sich nicht heraus, er argumentiert nur vollständig und nicht auf ein einzelnes Bundesland bezogen.
moooment! so schnelle schiessen die preußen nicht...
von bundesweit war doch nie die rede! die frage war lediglich:
Zitat"wo steht das, dass der europäische Flusskrebs, auch "Edelkrebs" genannt, eine nicht zu verzehrende geschützte Art ist?!"
antwort: z.b. (zum Beispiel) in der Landesfischereiordnung - LFischO von NRW ...!
dass diese nicht bundesweit gilt ist doch wohl sonnen(kind)klar!
gern können wir aber weiter (sinnlos) darüber diskutieren, ob eine landesweite fangbeschränkung (i.d.f. eine ganzjährige schonzeit) einer tierart wie den krebs, schon den titel "geschützte art" verleiht!
eine schwalbe macht ja auch noch keinen sommer...! :D:D:D
und was den verzehr angeht... richtig, ich darf die krebse in NRW nur nicht dem wasser entnehmen! d.h. aber nicht, dass ich sie unterwasser nicht verzehren darf...! :D:D:D
*sonnenkind