Erlaubt?Frage an alle!

  • Hallo Blinkerteam und alle anderen Angler!!!
    Ich würde gerne mal wissen ob das nich strafbar ist.Ich hole mir ja monatlich die Blinker und sehe im Junganglerbereich(Blinky glaub ich)immer wieder dass Kinder unter 14Jahren Hechte oder andere Räuber fangen oder das im Februar von Hechtfängen berichtet wird.Aber die haben doch noch Schonzeit!
    :?: :?: :?:
    Bitte um Antwort!!!
    Danke jetzt schon ma!!!

  • Fischereirecht ist Landesrecht. Jedes Bundesland kocht also seine eigene, mehr, oder weniger schlechte Suppe.


    Schonzeiten sind schon deshalb unterschiedlich, weil es gewaltige klimatische Unterschiede gibt. Davon abhängig sind die Laich- und somit die Schonzeiten. Im Greifswalder Bodden pfeift deshalb der Straps auch anders, als in einem Alpensee!

  • Erstens das, was mein Vorposter sagt und zweitens sind die Fangbilder im Blinker (und anderswo) ;) nicht immer ganz taufrisch.


    Im "Blinky" 02 oder 03 war das "Monster vom Biggesee" drin, gefangen wurde der Hecht im Frühsommer 2002.


    :)

  • Um auf deine Frage zurück zu kommen mit dem Alter das liegt daran das man nur 14 sein muss in Vereinsgewässern an freien Gewässern wo man sich eine Tageskarte kuafen muss darf man auch ohne prüfung auf hecht angeln

  • Ne, Blue-Gecko das is falsch!
    Du musst auf jeden fall 14 sein bevor du irgendwo angeln darfst.Nur im Forellenteich, darfst du so angeln!
    MFG

  • @ Blue_Gecko und Horst


    Was Ihr hier schreibt ist nicht richtig. Ab wann man angeln darf, ist in jedem Bundesland individuell geregelt. In einigen ab 10, in anderen ab 14 Jahren usw.. Meist nur mit einem Jugendfischereischein.


    Und es gibt nie einen Unterschied zwischen öffentlichen Gewässern, Vereinsgewässern und Forellenpuffs. Das (Landes-)gesetz gilt für alle Gewässer. Auch wenn das so mancher Puffbetreiber nicht so genau nimmt.


    @ NeuruppinerAngler


    Zitat

    Ich würde gerne mal wissen ob das nich strafbar ist.Ich hole mir ja monatlich die Blinker ...


    Nein, dass ist nicht strafbar. :lol:

  • Zitat von Zander

    Ist es den wo rechtlich festgelegt wie alt man sein muß um eine Hecht oder Zander fangen zu dürfen?
    Ich glaube nicht!


    Nein, ich meinte, dass man ein bestimmtes Alter erreicht haben muss, um überhaupt angeln zu können. (siehe oben - Fischereigesetze für jedes Bundesland). Persönlich finde ich das zwar Schwachstrom, aber in good old germany wird nun mal alles geregelt.



    Zitat

    Also in meinem Verein darf man erst ab 14 auf Raubfische angeln. Sonst wird man rausgeschmissen.


    Hammer - da haben die "alten Hasen" wohl Angst, dass da so ein Jungangler was fängt? Ich finde solche Vereinsregeln einfach nur pervers. Genau das ist der Grund, warum mir Vereine mal den Buckel runterrutschen können.

  • Bliinky ist eine der Rubriken, die ich zu verantworten habe, deshalb hier eine kurze Stellungnahme von mir.


    ANGELTREFF hat Recht, nicht jeder Fang ist taufrisch. Ein im Februar-Heft abgedruckter Hecht kann durchaus im November oder sogar noch früher gefangen worden sein. Und er hat nochmals Recht, wenn er schreibt, dass es keinen Unterschied zwischen öffentlichen Gewässern, Vereinsgewässern und Forellenp**** gibt, sondern das jeweilige Landesfischereigesetz in allen Fällen gilt. Und zum Dritten: Natürlich können in einigen Bundesländern Kids unter 14 auf Raubfische angeln...


    Bei den Jungangler-Fängen werden zwar nicht die strengen Regeln der Hitparade (Zeugen, Stempel etc.) angewandt und das Hauptkriterium ist die Qualität des Fotos, dennoch achte ich grob darauf, dass den Kids durch den Abdruck kein Ärger ins Haus flattert. Ich verstehe mich aber definitiv nicht als Ersatz-Fischereiaufseher, der penibel jede Kleinigkeit abcheckt. Die Verantwortung, nicht gegen geltendes Gesetz zu verstoßen, liegt bei den Anglern (den Kids und ihren Eltern), nicht bei uns. Und dabei spielt es keine Rolle, ob ich mich mit allen Einzelheiten der verschiedenen Fischereigesetze identifizieren kann oder nicht. Wie ich dazu stehe, ist ja auch im Heft nachzulesen.


    Es ist tatsächlich nicht strafbar, den Blinker zu kaufen. Es ist noch nicht einmal strafbar, den Blinker zu lesen. Man darf sogar für ihn schreiben und fotografieren. Und, ganz doll: Es ist ebenfalls nicht strafbar, neben dem Blinker sogar noch andere Angelzeitschriften zu lesen. Soll tatsächlich vorkommen, munkelt man...
    8)
    Und ich schaue jetzt mal, ob schon Jungangler-Fänge für das Juli-Heft eingetrudelt sind :D


    Beste Grüße


    Holger/ Blinker[/b]

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