Kein Angelschein für Friedfischangelei... ?

  • Ich war 2,5 Jahre lang Ausbilder in Fischereilehrgängen.
    Was mir da alles gegenüber gesessen hat... :? ... Da bin ich teilweise froh, dass die die Prüfung vergeigt haben und (offiziell) nicht auf unsere Natur und die Fische losgelassen wurden. (Obwohl wir ne verdammt niedrige Durchfallquote hatten).
    In den Lehrgängen zu Vorbereitung auf die Fischerprüfung lernt man nicht nur das "Angeln-dürfen" sondern im optimalen Fall auch den richtigen Umgang mit dem Fisch (nur mit nassen Fingern anfassen um die Schleimhaut nicht zu verletzen und so weiter) und außerdem das artgerechte/schnelle/"schonende" töten... es gibt eine ganze Reihe [u]sinnvoller Regelungen zum Natur- und Tierschutz, die einem in diesen Lehrgängen beigebracht und in der Prüfung abgefragt werden.
    Natürlich lernt man das Angeln nicht bei solchen Lehrgängen oder durch den Erwerb der Fischereierlaubnis, aber man lernt einige Regeln, die am Wasser und im Umgang mit Tieren durchaus beherzigt werden sollten.
    Und ich verstehe immernoch nicht, warum es einen Unterschied zwischen Fried- und Raubfischen gibt, hinsichtlich der Behandlung in der Fischerei!.. :?: ... Wenn der DAV solche Regeln befürwortet, finde ich das schade.. hoffentlich sträubt sich wenigstens der VDSF dagegen..


    Und.. nur weil es die Verpflichtung zum Ableisten der Fischerprüfung in anderen Ländern noch nicht gibt, heißt es ja nicht, das wir sie nicht alle haben... Vieles ist hier zwar Blödsinn, aber manches durchaus sinnvoll...

  • Das Thema wurde zwar schon ausgiebig diskutiert aber für Dich schreibe ich gerne nochmal meine Meinung.


    1. Mehr Angler schaffen mehr Akzeptanz für unser Hobby in der Bevölkerung
    2. Kein Prüfungsnachweis bedeutet nicht zwingend Ahnungslosigkeit
    3. Fischerei-, Naturschutz-, Tierschutzrechtliche Bestimmungen gelten für jeden


    Praktisch gesehen ist es doch so dass sich niemand eine Angelausrüstung kauft wenn er damit nicht umzugehen weiß.
    Wer sich intensiv mit dem Angelsport beschäftigt und sich entsprechend informiert und weiterbildet (so wird es vom Land Brandenburg auch gefordert) kann eigentlich nichts falsch machen.
    In der Realität wird es dann eher so aussehen dass Angelneulinge mit den "alten Hasen" ans Wasser gehen und im praktischen Unterricht lernen.

  • Zitat von Beliebt

    Mehr Angler schaffen mehr Akzeptanz für unser Hobby in der Bevölkerung


    Es kommt immer drauf an, wie ein Angler angelt.. und nach Anzahl kann man das mit Akzeptanz nicht gleichwiegen!! (Manchmal eher im Gegenteil)


    Zitat von Beliebt

    Kein Prüfungsnachweis bedeutet nicht zwingend Ahnungslosigkeit


    Wäre Schön, wenn man immer so auf die Eihgenverantwortung setzen könnte...


    Zitat von Beliebt

    Fischerei-, Naturschutz-, Tierschutzrechtliche Bestimmungen gelten für jeden


    Die muss mann aber beigebracht bekommen!


    Zitat von Beliebt

    Praktisch gesehen ist es doch so dass sich niemand eine Angelausrüstung kauft wenn er damit nicht umzugehen weiß.
    Wer sich intensiv mit dem Angelsport beschäftigt und sich entsprechend informiert und weiterbildet (so wird es vom Land Brandenburg auch gefordert) kann eigentlich nichts falsch machen.
    In der Realität wird es dann eher so aussehen dass Angelneulinge mit den "alten Hasen" ans Wasser gehen und im praktischen Unterricht lernen.


    Schön, dass Du von so eigenverantwortlichen und vernünftigen Naturfreunden ausgehst.. leider sieht es halt in der Realität sehr oft anders aus... Als Fischereiaufseher kriegt man da viel mit... leider

  • Zitat von TincaTinca

    Mal 'ne blöde Frage:


    Wenn ein solcher "Angler" ohne abgelegte Prüfung nun mit Tauwurm angelt und ein fetter Zander einsteigt, darf er den entnehmen? Und überhaupt und sowieso? :roll:


    jepp, darf er
    Laut Gesetzestext ist die Montage ausschlaggebend und nicht der Fisch der anbeißt.
    Friedfischangeln bedeutet demzufolge Einzelhaken mit Brot, Mais, Wurm usw. bestückt.

  • Aal, Barsch, Forelle, Waller sind auch Raubfische und lieben Würmer.
    Waller lieben Boilies.


    So klar lässt sich die Friedfischangelei eben doch nicht von der Raubfischangelei abgrenzen.


    Ich finde diese Aufweichung der Fischereischeinpflicht also recht problematisch.

  • Was soll eigentlich mit dieser Regelung bezweckt werden?


    Unterm Strich sehe ich dadurch mehr Angler an den ohnehin oft schon überfischten Gewässern, welche im Schnitt weniger verantwortungsbewusstes Verhalten ("bewusst" setzt "wissend" vorraus, meine ich) an den Tag legen. Das ist in meinen Augen für niemanden wünschenswert, ausser vielleicht für die Profitierenden aus dem Tourismus in den betreffenden Bundesländern. Allerdings sehe ich hier kein Potential für einen nennenswerten Umsatzzuwachs.


    Interressierten das "Reinschnuppern" erleichtern? Ich wäre da für klare Regelungen in Richtung "begleitetes Angeln", das heißt, jemand ohne Prüfungsnachweis darf in Begleitung eines "geprüften" Anglers angeln, dieser kann verantwortlich gemacht werden für eventuelles Fehlverhalten.
    Einfach die Prüfungspflicht aufzuheben scheint mir da jedenfalls recht unbedacht zu sein.


    Eine Unterscheidung in verschiedene Angeltechniken, welche verschieden behandelt werden ist für mich nicht nachvollziehbar.


    Allgemein bin ich mir nicht sicher, ob ich mehr Angler für wünschenswert halte. Das mit der Akzeptanz in der Bevölkerung ist eine zweischneidige Sache - wenn dann die vielen Angler notgedrungen an die Badeufer ausweichen oder eben mangels Lehrgang/Prüfung teilweise offensichtlich nicht natur-/waidgerechtes Verhalten an den Tag legen, dann ists mit dem guten Image vorbei. Umgekehrt sehe ich derzeit keinen Bedarf, an der Akzeptanz des Hobbies "Angeln" in der Bevölkerung etwas zu verbessern.
    Daß sich an den vorhandenen Gewässern in D sowieso schon grenzwertig viele Angler rumtreiben hatte ich ja schon gesagt.


    Mehr Angler - grössere Lobby. Das mag Vereinsfunktionären unbedingt wünschenswert erscheinen, weckt aber staatlicherseits unbedingt den Wunsch nach mehr Regulierung und Kontrolle, ausserdem würde damit dem Staat eine nennenswerte potenzielle Einnahmequelle entstehen.
    Mehr Gebühren, mehr Anordnungen, mehr Kontrollen nur um "wichtiger" zu sein - nein danke.

  • Da wohl noch etwas Unklarheit bezüglich der Kenntnis besteht hier der Link:


    http://www.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.357435.de


    Das wichtigste ganz kurz zitiert:
    Nach § 18 des Fischereigesetzes des Landes hat jeder, der die Fischerei ausübt, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.


    Sieht man nun nicht das Gute im Menschen und denkt die können alle nichts dann würden sie wohl auch mit Prüfung nicht alles richtig machen.

  • Ich unterstelle keinem Menschen von vornherein den Mangel an unguten Absichten.
    Aber ich sehe in den verschiedensten Bereichen menschlichen Handelns zuhauf Menschen, die in ihrer gutgläubigen Ahnungslosigkeit überzeugt sind nichts falschzumachen, ohne das tatsächlich abschätzen zu können. Die eigene Wahrnehmung ist da das Maß der Dinge...


    Was die Informierungs- und Weiterbildungspflicht angeht, glaube ich die Menschen soweit einschätzen zu können, daß ich von einem guten Prozentsatz ausgehen kann, der sich ohne Kontrolle darüber hinwegsetzen wird. Das ist wohlgemerkt keine feste Aussage über einen beliebigen Einzelnen, sondern eine Aussage über die Wahrscheinlichkeitsverteilung bei vielen Individuen. Nur weil ich dem Einzelnen seine Verantwortungsfähigkeit a priori zugestehen will, kann ich nicht über diese "Fehlerquote" im Gesamten hinwegsehen.
    Wie viele Autofahrer frischen regelmässig ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auf, wieviele lassen regelmässig ihre Sehkraft überprüfen? Ohne die Pflicht zum TÜV würden zuhauf Autos auf der Strasse fahren, die eine grobe Gefährdung darstellen; und das, obwohl sich der Fahrer in erster Linie selbst gefährdet.


    Sicher geht kaum jemand mit dem Impetus angeln, Tiere zu quälen, Uferzonen zu beschädigen und die Natur zu verunreinigen. Aber einer nicht nachgeprüften Pflicht sich vorab kundig zu machen gehen die meisten aus Bequemlichkeit und Selbstüberschätzung aus dem Weg. Wenn du dem Menschen die Freiheit lässt, geht er nunmal oft den Weg des geringsten Aufwands.

  • Auf der einen Seite stehen also Leute, die meinen alles möglichst genau reglemtieren zu müssen (am besten per Gesetz oder "im Notfall" eben über Verbände und Vereine), auf der anderen Seite diejenigen, welche meinen dass eine Prüfung (oder entsprechende einschränkende Regelungen) nicht davor schützt, sich regelkonform zu verhalten.


    Anmerkung:
    Die meisten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden von Führerscheininhabern begangen).


    Eine wie auch immer geartete Prüfung hält zum einen niemand davon ab, sich nicht regelkonform zu verhalten (weder im Straßenverkehr noch am Gewässer).


    Sowohl im Bundesrecht (Tierschutz) wie in den Landesrechten (jeweilige (leider unterschiedliche) Fischereigesetze) stehen ja genügend zu beachtende Regeln drin (die auch "Nichtscheininhaber" zu beachten haben, genauso wie Fußgänger/Radfahrer sich auch ohne Führerschein an die Straßenverkehrsordnung zu halten haben).


    Wie im Straßenverkehr auch ist es aber in meinen Augen eine Frage der Kontrolle und nicht einer Prüfung, ob und wie man dieser Leute Herr wird.


    Wenn man die vorhandenen Kräfte (personell/finanziell) also auf Kontrollen statt auf Prüfungen konzentireren würde, würde das in meinen Augen in jeder Hinsicht den "normalen" Angler mehr bringen.

  • Jo, und in Bayern sind über 80% der Straftäter Katholiken ;)


    Eine Prüfung stellt nicht sicher, daß sich der Geprüfte danach auch an die Regeln hält, das ist richtig. Ich bin nur der Meinung, daß man zumindest davon ausgehen können sollte, daß er es zumindest besser wissen müsste. Und das ist imo bei einer ungeprüften Informierungspflicht nicht gegeben.


    Kontrolle - ja...
    Einerseits ist die Kontrolle am Gewässer eine wirksame Methode, für Recht und Ordnung zu sorgen.
    Andererseits habe ich genau darauf keinen Bock: Beim Angeln behördlich "live" kontrolliert zu werden, ob ich alles richtig mache und alle Gebühren ordnungsgemäß entrichtet habe. Ob ich mein Entnahmelimit schon erreicht habe und dementsprechend gar nicht mehr weiterangeln dürfte usw.
    Wenn eine allgemeine Prüfungspflicht in D mir auch nur eine solche Kontrolle erspart, dann bitte ich doch sehr darum :D

  • Wenn man davon ausgeht dass man selber gesetzeskonform angelt, hat meine eine Kontrolle ja nicht zu fürchten, angelt man selber nicht gesetzeskonform, ist es ein bisschen scheinheilig von anderen die Prüfung zur Einhaltung der Gesetze zu verlangen:-)))


    Grundsätzlich, nicht persönlich gemeint :-))))


    Mir persönlich wäre es lieber öfter und auch genauer kontrolliert zu werden, solange es dann auch die trifft, die es treffen soll.

  • Grundsätzlich geht es doch nicht darum, den Menschen die Eigenverantwortung zu nehmen, sondern einfach die Kenntnisse zu vermitteln und das funktioniert halt nur mit einem Lehrgangs-/Prüfungszwang!
    Man kann natürlich sagen, jeder sollte sich halt selbst informieren und wenn er es nicht tut und gesetzeswidrig handelt und erwischt wird, hat er halt Pech gehabt, aber Ich könnte dann genauso sagen; Fahr Auto ohne Führerschein, wenn du einen tot fährst, bist Du dran!
    Das kann doch alles verhindert werden!
    Im Bereich Fischerei geht es halt unter anderem darum, Schonzeiten, Schonmaße etc. zu vermitteln, den "Anglern" die grundsätzlichen Regelungen kllar zu machen und somit auch die anderen Angler fair zu behandeln...
    Sicher kann ich das, was in der Prüfung abgefragt wird auch einfach vorraussetzen, aber wenn dies nicht eingehalten wird, könnte teils großer Missmut zwischen den Anglern entstehen, da sich die einen an Regeln halten und andere nicht.
    Und es muss ja wohl grundsätzlich festgestellt werden, dass der Großteil derer, denen es aufgetragen wird, sich über eben diese "Regeln" zu informieren, dies nicht tun, wenn es nicht abgefragt wird...

  • Die Trennung zwischen Friedfischangelei und Raubfischangelei ist zudem nicht verständlich und schon garnicht sinnvoll...
    Worum soll es da eigentlich gehen??
    Ein dicker Karpfen kann unter Umständen viel mehr Probleme bereiten, als ein Hecht..
    Oder werden Friedfische als minderwertiger empfunden...? :?:

  • Die Landesregierung wollte den Fischereischein ganz abschaffen und hat deswegen Gespräche mit den Verbänden gesucht.


    VDSF wollte damit nix zu tun haben, DAV hat die Abgrenzung Friedfisch/Raubfisch durchgesetzt.


    Liegt also an den Verbänden mit der Abgrenzung, nicht an der Regierung.

    Das ist umso unverständlicher da man laut Gesetz in Niedersachsen gar keinen Schein/Prüfung braucht :-)



  • § 31 des niedersächsischen Fischereigesetzes


    Fischerprüfung


    (1) Wer die Fischerei ausübt, muss, unbeschadet des Absatzes 2 Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern (§ 54) zur Prüfung aushändigen
    .....[/quote]

    Zitat
  • Fischereierlaubnisschein, Fischereischein


    § 57
    (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

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