Kein Angelschein für Friedfischangelei... ?

  • Die neue Fassung des niedersächsischen Fischereigesetzes erliest sich jedoch so:


    Fischereierlaubnisschein


    (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, die Fischerei ausübt, muss unabhängig von § 31 einen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den im § 31 Abs. 1 genannten Personen zur Prüfung aushändigen.

  • Außerdem darf der genannte berechtigte nur dann eine Befugnis ausstellen, wenn eine bestanden Fischereiprüfung nachgewiesen werden kann.
    Ein gemeindlich ausgestellter Fischereischein ist dann nicht immer Pflicht (private Gewässer) die bestanden Prüfung jedoch schon...


    Brauchen wir uns aber nicht drüber zu streiten.. Ich bin Ausbilder .. muss sowas wissen..
    Im Endeffekt gibt es zwar immer mal vermeindliche Lücken in den jeweiligen LaFischG aber diese füllen sich dann eigentlich immer durch andere, weitreichendere Paragraphen... Ist alles sehr undursichtig und bedürfte eigentlich einer gehörigen, bundeseinheitlichen Reform.. Ist aber ein anderes Thema... ;)

  • Ich muss mal die Nummer/Namen raussuchen, weil ich für ne Recherche vor erst ca. 4 Wochen mit dem Fischereireferenten des Landes Niedersachsen telefoniert hatte und er mir auch bestätigt hat, dass man keinen Schein/Prüfung in Niedersachsen von Gesetzes wegen braucht.


    Werd mich drum kümmern.

  • Zitat von Thomas

    Wenn man davon ausgeht dass man selber gesetzeskonform angelt, hat meine eine Kontrolle ja nicht zu fürchten, angelt man selber nicht gesetzeskonform, ist es ein bisschen scheinheilig von anderen die Prüfung zur Einhaltung der Gesetze zu verlangen:-)))


    Grundsätzlich, nicht persönlich gemeint :-))))


    Mir persönlich wäre es lieber öfter und auch genauer kontrolliert zu werden, solange es dann auch die trifft, die es treffen soll.


    Also, ich angle gesetzeskonform...
    Natürlich finde ich Kontrollen auch sinnvoll, so lange es schwarze Schafe gibt.


    Ich wollte eher darauf hinaus, daß ich zumindest häufigere Kontrollen vor Ort als eine deutlich schwerere Infragestellung der Verantwortungsfähigkeit empfinde als eine generelle Prüfung. Und ich gehe davon aus, daß eine zumindest teilweise Abschaffung der Prüfungspflicht die Notwendigkeit von Kontrollen vor Ort erhöht.

  • Was mich an der ganzen Sache nur stört,das vielleicht das Niveau an den Gewässern zu sinken droht wenn plötzlich irgendwie jeder drauflos angeln darf. Manche mögen das sicher anders sehen,aber ich habe für meine Mitgliedschaft im Verein so manche Hürde nehmen müssen und als erstes natürlich eine Prüfung abgelegt. was mich sicher nicht besser oder erfolgreicher macht,aber vielleicht doch verantwortungsbewußter.


    Petri heil


    Gruß Fugasi

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