Frage zu Auto-Abmeldung

  • Gar nicht. Wenn er zugelassen ist, dann muss er TÜV/AU haben, dann kann er auf öffentlichem Verkehrsgrund stehen. Also Schilder runter und die Karre auf einen privaten Grund stellen. Den dazugehörigen Zoff mit den Grünen hatte ich schon zur Genüge... 8)

  • Soweit ich weiss sind wir jetzt noch im Bereich eines normalen Tickets (was ich jetzt mal in Kauf nehme). Im Moment hat die Plakette noch die Farbe wie die gültigen, dh. Damen und Herren Hipo müssen schon genau hinsehen.


    Irgendwann wirds teuer (und gibt Punkte ?) mich interessiert wann das ist.

  • über Google "Bußgeldkatalog" eingeben, erster Link...........


    Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
    mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
    vier bis acht Monaten 25,- EUR
    mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte


    Abgasuntersuchung:
    Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
    mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
    mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt


    Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

  • Zitat von lounger

    mir hat vorhin einer was von Punkten ab 6 Wochen erzählt.


    Der meinte bestimmt die weissen Punkte am Autolack ...


    ... die kommen aber von drüberfliegenden Vögeln :badgrin:


    Gruß,
    Peter


  • Die oben genannten Strafen musst du allerdings nur zahlen, wenn dich die Polizei erwischt.
    Wenn du mit abgelaufenen TÜV zur Hauptuntersuchung vorfärst bekommst du keine Strafe und der TÜV wird dir neu ausgestellt (wenn dein Auto im richtigen Zustand ist). Allerdings wird der TÜV ab dem Zeitpunkt ausgestellt, an dem du zur eigentlichen Untersuchung kommen hättest müssen.
    Wenn du jetzt z.B. einen Monat überzogen hast, dann musst du in 23 Monaten wieder zu Untersuchung und nicht wie regulär in 24.


    Ich hoffe ihr versteht mich aber weiss mich gerade leider nicht besser auszudrücken.

  • Zitat von Dengididenk

    Allerdings wird der TÜV ab dem Zeitpunkt ausgestellt, an dem du zur eigentlichen Untersuchung kommen hättest müssen.
    Wenn du jetzt z.B. einen Monat überzogen hast, dann musst du in 23 Monaten wieder zu Untersuchung und nicht wie regulär in 24.


    Eigentlich ist es ja egal, das Auto soll ja abgestossen (verkauft oder....) werden.
    Somit will er sicher nicht mehr zur HU/AU. ;)

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