Angelschein im Forellensee
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Ich hab keine Lust mich hier mit dir zu streiten!
Ich weiß ja jetzt was ich von deinen Kommentaren zu halten hab!!! -
Zitat von dynamofan1987
Es ist leider so wenn du den Angelschein gemacht hättest wüsstest du es (soll nicht angreifend wirken jeder vergisst so etwas mal ;o)
strenggenommen kannst du wenn du an deinem eigenen Gartenteich OHNE Schein angelst und du einen Fisch fängst ihn tötest usw. und dann von jemandem deswegen angezeigt wirst kann es passieren das du schön zur Kasse gebeten wirst!mfg dynamofan1987
Ich hab die noch nicht gemacht , weil ich meine letzen 5 Lebensjahre in den USA verbracht habe .
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also ich glaube man bracht ab 1,5ha einen fischerreischein.
hab ich mal gehöst weil es einen forfall gab.
mit einem kontroleur. -
Die Frage wann ein Fischereischein vorgeschrieben ist regelt das Fischerreigesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Daher darf es einen nicht wundern, dass es in Deutschland keine allgemeinverbindliche Rechtslage gibt.
Während z.B. in Bayern bei Ausübung der Angelfischerei in jedem Gewässer Scheinpflicht besteht, gibt es auch Bundesländer in denen z.B abgeschlossene private Gewässer von der Scheinpflicht ausgenommen sind.Es ist daher ratsam sich mit der Rechtslage des Bundeslandes vertraut zu machen, in dem der Forellensee liegt.
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Generell brauch man einen Fischereischein zur Ausübung des Fischens.
Dieser "Fähigkeitsnachweis" wie es so schön im Amtsdeutsch lautet, soll die Sicherstellung des waidgerechten Umgangs mit der "Kreatur" Fisch gewärleisten.Ausnahmen beziehen sich au Bundesgesetz-Ebene nur bei minderjährigen Anglern, die bis zum Alter xx einen Angelschein-Inhaber dabeihaben müssen und es gibt noch eine sogenannte
"Urlauber-Ausnahme-Genehmigung", was aber letztendlich auch ein offizielles Dokument ist.Selbst wenn man einen eigenen Teich hat, gilt das in Deutschland vorrangige Tierschutzgesetz gegenüber dem Fischerei und/oder Eigentumsgesetz.
Im Klartext bedeutet das:
Im Forellenteich sowie beim Kutterangeln ist ein Fischereischein erforderlich.
Das es weder den Teichpächter, noch den Kapitän interessiert, steht auf einem anderen Blatt. -
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Also ich geh immer mit meinem Bruder Angeln der hat den Fischereischein ich nicht. Es hat mich noch nie einer nach gefragt weil die meisten pächter nur das geld wollen und es Angeln ja auch kleine kinder die noch gar keinen Schein machen können.
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Zitat von patman
Generell brauch man einen Fischereischein zur Ausübung des Fischens.
Würde hier grundsätzlich stehen könnte ich zustimmen.
Für das Bundesland Hamburg ist aber auch generell richtig.Zitat von patmanAusnahmen beziehen sich au Bundesgesetz-Ebene nur bei minderjährigen Anglern, die bis zum Alter xx einen Angelschein-Inhaber dabeihaben müssen und es gibt noch eine sogenannte
"Urlauber-Ausnahme-Genehmigung", was aber letztendlich auch ein offizielles Dokument ist.Es gibt kein Bundesfischerreigesetz.
Zitat von patmanSelbst wenn man einen eigenen Teich hat, gilt das in Deutschland vorrangige Tierschutzgesetz gegenüber dem Fischerei und/oder Eigentumsgesetz.
Das ist in Bezug auf das Fischereigesetz wohl zutreffend, allerdings wird die Fischerreischeinpflicht nicht vom Tierschutzgesetz behandelt.
Der Anwendbare Regelungsbereich, der das Töten von Wirbeltieren betrifft, fordert zwar die Kenntnis und die Beachtung der waidgerechten Tötung, verlangt aber nur bei gewerbsmäßiger Ausübung derselben einen entsprchenden Nachweis. siehe & 4 ff.
Somit bringt auch das Tierschutzgesetz keine Fischereischeinpflicht mit sich.Auf jeden Fall ist es wünschenswert, dass nur Leute mit Fischereischein angeln, allerdings gilt dies nicht generell in allen Bundesländern.
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Man kann von den teilweise recht schwer vertändlichen Bestimmungen in Bayern halten, was man will, aber dass wir keine Forellenteichanlagen, im Sinne von den hinlänglich bekannten Forellen-Puffs haben, das findet meine volle Zustimmung.
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Zitat von skylge
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Es gibt kein Bundesfischerreigesetz.
Ich habe von der Ebene Bundesland und Gesetz geschrieben, nicht von einem Bundesfischereigesetz
Zitat von skylge[.
Das ist in Bezug auf das Fischereigesetz wohl zutreffend, allerdings wird die Fischerreischeinpflicht nicht vom Tierschutzgesetz behandelt.
Der Anwendbare Regelungsbereich, der das Töten von Wirbeltieren betrifft, fordert zwar die Kenntnis und die Beachtung der waidgerechten Tötung, verlangt aber nur bei gewerbsmäßiger Ausübung derselben einen entsprchenden Nachweis. siehe & 4 ff.
Somit bringt auch das Tierschutzgesetz keine Fischereischeinpflicht mit sich.Und das ist eine Grundlage der Sportfischereiprüfung, das die waidgerechte Tötung von Wirbeltieren vermittelt wird.
Nichtsdesdotrotz ist das Tierschutzgesetz höher angelegt als das FischereiGesetz, unabhängig vom Bundesland.
Zitat von skylge[.
Auf jeden Fall ist es wünschenswert, dass nur Leute mit Fischereischein angeln, .Wenn man mal von Junganglern absieht, die das Angeln erlernen wollen(Begleitperson vorausgesetzt) ist es richtig.
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Per EG Gesetzgebung von ca. 1998 ist bei "Privaten Kleingewässern über 0,5 ha." ein Fischereischein erforderlich.
Das gilt auch für gewerbliche Angelseen.
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Hab vor kurzem erst den Fischereischein Hamburg gemacht und da wurde mir 1000 Mal gesagt, dass ich, egal wo ich fische, einen Fischereischei benötige. Also auch im Forellensee oder meinem Gartenteich.
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