Hallo zusammen
Ich wohne in Rheinland-Pfalz, in der Nähe von Koblenz. Ein paar Freunde und ich haben einen Teich gepachtet und wollen diesen regelmäßig besetzen und natürlich auch beangeln.
Jetzt steht aber in der blauen Karte, dass es laut §18 Landesfischereiverordnung eine Frühjahrsschonzeit für anscheinend alle offenen Gewässer gibt und für alle die nicht offen, demnach geschlossen sind, laut §19 der gleichen Verordnung eine Winterschonzeit.
Ist jemandem eine entsprechende Vorschrift bekannt, in der private Gewässer von dieser Verordnung ausgenommen sind.
Gewerbetreibende dürfen ja auch ihre Forellenseen im Winter öffnen.
Ich hoffe, dass mir einer da weiterhelfen kann.
Gruß Dickbarsch