hallo
schon wieder ich...
ich möchte gerne wissen in welchen jahr gab es zum ersten mal die angelnprüfung. und warum hat der VDSF die prüfung eigefügt?
vielen dank
hallo
schon wieder ich...
ich möchte gerne wissen in welchen jahr gab es zum ersten mal die angelnprüfung. und warum hat der VDSF die prüfung eigefügt?
vielen dank
Wann, weiss ich nicht, kannst du aber bestimmt auf wikipedia o.ä. nachschauen.
Aber WARUM kann man sich doch selbst denken oder???
Einige Gründe:
1. Grund: Es gibt heute noch Schwarzangler, bzw Angler die nicht wissen, dass sie illegal fischen.(Im Fischereikurs lernt man wann man fischereiberechtigt ist.)
2.Grund: Wie töten sie Fische???
Ein einfacher Schlag auf den Hinterkopf.
(Im Fischereikurs lernt man die praktische,richtige Weise einen Fisch zu töten)
usw. ........................
Dies sind nur ein paar wenige Gründe , wieso eine Fischerprüfung eingeführt worden ist.
Aber sicherlich kannst du dir weitere erklären, wenn du an die Fischbestimmung, und das Grundwissen , das jeder Angler besitzen muss , denkst.
Viele Grüße Mathias
Wenn ich mich so erinnere, hat mir ein Rentner erzählt,bzw. weiss ich noch die Frage bei der Fischerprüfung, dass Fischer bis zu einem bestimmten Jahrgang ohne eine Fischerprüfung ablegen zu müssen, angeln dürfen.
ich glaube es war in den 60 er jahren... vielleicht sogar 1963???
schau am besten selber nach *g*
Hi! Deutschland ist mit seinem Angelschein einzigartig - da lacht die ganze Welt drüber! Man hat den Angelschein auch nicht aus Tierschutzerwägungen eingeführt, sondern um den Zugang zu den Gewässern zu limitieren. Das war damals ein reines Politikum, wenig Wasser - zu viele Angler. Da hat man es für den Pöbel halt etwas erschwert... .
Man kann doch nicht ernsthaft annehmen, daß hier irgendwelche Gesetze aus Vernunftsgründen eingeführt werden... .
Petri!
Zitat von TwisterWenn ich mich so erinnere, hat mir ein Rentner erzählt,bzw. weiss ich noch die Frage bei der Fischerprüfung, dass Fischer bis zu einem bestimmten Jahrgang ohne eine Fischerprüfung ablegen zu müssen, angeln dürfen.
ich glaube es war in den 60 er jahren... vielleicht sogar 1963???
schau am besten selber nach *g*
Hat nix mit dem Geburtsjahr zu tun (zumindest in Hessen) Kann mich noch sehr gut erinnern, dass ich keine Prüfung hätte machen müssen. Ich bin Baujahr 74, hatte meinen ersten Fischereischein mit 14, ergo war 1988 noch keine Prüfung Pflicht. Soweit ich mich erinnere, bin ich 1993 in einen Verein eingetreten, Aufnahmebedingung war u.A. die Fischereiprüfung. Müsste also 1992 eingeführt worden sein, spätestens 1993 (jahr meiner Prüfung) Damals war es -wenn ich mich recht erinnere- nur in Bayern Pflicht, eine Prüfung nachzuweisen, in Hessen ist es ausreichend, wenn man einen Jahresfischereischein hat und diesen regelmäßig verlängern lässt. Erst wenn ein JFS neu ausgestellt wird ist die Vorlage des Prüfungsnachweises zwingend erforderlich
Zitat von rhinefisherDa hat man es für den Pöbel halt etwas erschwert...
Erschwert hat man es nicht dem "Pöbel", sondern man hat lediglich die Spreu vom Weizen getrennt.
Es muss nicht immer alles "for free" zu haben sein .... man kann auch ruhig mal etwas aus dem Kreuz kommen
um sein Ziel zu erreichen
Die Gesetzgebung stammt aus einer Zeit, in der nationale Belange das Maß der Dinge waren
und unsere unmittelbaren Nachbarländer nur mit Ausweisdokumenten und Zollkontrollen besucht werden konnten.
In der heutigen Situation mit offenen Grenzen und Freizügigkeit in (fast) allen Bereichen
bedarf es eben einer Überarbeitung dieser Gesetze.
Dass die BRD etwas dichter besiedelt ist als so manch anderes Land sollen uns folgende Zahlen in Erinnerung rufen:
Vergleich Wasserfläche je Einwohner Deutschland/USA
Deutschland hat bei einer Einwohner-Zahl von ca. 80 Mio Köpfen eine Gesamtwasserfläche von 7800 qkm
USA bei einer Einwohnerzahl von 290 Mio eine GW-Fläche von 470100 qkm
Daraus ergibt sich, dass knapp 4 mal soviele Bürger über 60 mal soviel Wasserfläche verfügen
Gruß,
Peter
Hi! Klar, alles eine Frage von Fläche pro Kopf... . Während die einen an Vaters See völlig unbehelligt angeln, dürfen die Anderen mit 9 Jahren nichtmal in einer Pfütze stippen... .
Es geht da nicht um mich, in dieser Hinsicht war ich recht Priveligiert, sonder um all die Kinder dieser Republik, denen die Herschenden willkürlich jede Möglichkeit nehmen, an den Schätzen der Natur teilhaftig zu werden!
Mit welchem Recht erdreistet sich dieser Staat, einem 9 Jährigen Kind die Angelei zu verbieten? 80 Euro Handyrechnung dürfen die Bälger produzieren ... eine Forelle vom Haken zu lösen traut man ihnen nicht zu.
Dabei sind mir angelnde Kinder oft sympathischer, als manch ein alter Hase... .
Sonderbar auch, daß es durchaus Länder gibt, in denen das Flächenverhältnis schlechter ist als in Deitschland. Die kommen auch ohne Angelschein aus. Ist halt in Deutschland alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist - überall auf der Welt ist dies andersherum... .
Petri!
Zitat von rhinefisherIst halt in Deutschland alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist - überall auf der Welt ist dies andersherum... .
Petri!
Das heißt aber nicht das andere Länder es auch besser machen!
Für manche Dinge ist es auch gut, das vieles geregelt ist. Und auch das hat wohl so seine Gründe, die in der Vergangenheit liegen.
ein Volk das gelernt hat mit seinen Ressourcen vernünftig umzugehen braucht keine Regelung, und die Kinder wachsen damit auch auf.
Mal abgesehen finde ich das die Prüfung weit mehr lehrt als " Wann darf ich was" und "Wie töte ich einen Fisch".
Sie lehrt uns auch den Umgang mit der Natur, klärt die Zusammenhänge. Leider gibt es viel zu viele, die scih nicht daran halten, undviel schlimmer, dies auch nicht wollen!
Aber das wird hier besser nicht diskutiert ... ist auch der falsche Fred dafür.
Ich hätte jedenfalls nichts dagegen jedem einen Einführungszeit ohne SChein zu gönnen, wenn er sich danach "freiwillig" verpflichten würde einen fundierten Kurs zu besuchen und dann auch eine umfangreiche Prüfung ablegen müßte!
danke für eure antworten
ihr hat meine problem erleuchtet.
ich würde sehr gerne mehr auf den forum schreiben, aber das ist noch nict so leicht für mich.
jetzt reicht für mich nur euch zu lesen
alex
das geht trotzdem nicht so leicht wie ich dachte
noch eine thema:
warum glaubt ihr, dass in England, Italien, Frankreich, Holland, Spanien, u.a. keinen angelprüfung gibt?
glaubt ihr, dass in diese länder das angeln schlechter geht?
alex
Zitat von alex dandas geht trotzdem nicht so leicht wie ich dachte
noch eine thema:
warum glaubt ihr, dass in England, Italien, Frankreich, Holland, Spanien, u.a. keinen angelprüfung gibt?
glaubt ihr, dass in diese länder das angeln schlechter geht?
alex
Das liegt an der deutschen Bürokratie. Irgendwann kommt noch ne Prüfung, die man ablegen muss, bevor man nen Furz lassen darf.
Andre Länder kennen diesen Reglementierungswahn nicht und gehen entsprechend lockerer um.
Tja,...
gute Frage... also Holland verschärft bereits die Angelbedingungen, die fallen schon mal weg.
England, naja, da kenne ich micht so aus, aber ich vermute mal, dass man dort nur Angenl darf, wenn man irgendwas anderes Nachweisen kann, z.B. nen Guide oder nen Bürgen. Ausnahmen natürlich die Gewässer für "Jederman" ...
Generell glaube ich aber das das an der Mentalität liegt, die Italiener machen immernoch Jagd auf Singvögel wie doof ... die Franzosen futtern Frösche und die Spanier essen Babyaale in Dosen ... naja, jedes Land hat halt so seine Perversion, wir die Bürokratie und die Maikäfersuppe (o.k. die Suppe war früher mal)
Zitat von Gerd aus FerdHat nix mit dem Geburtsjahr zu tun (zumindest in Hessen) Kann mich noch sehr gut erinnern, dass ich keine Prüfung hätte machen müssen. Ich bin Baujahr 74, hatte meinen ersten Fischereischein mit 14, ergo war 1988 noch keine Prüfung Pflicht. Soweit ich mich erinnere, bin ich 1993 in einen Verein eingetreten, Aufnahmebedingung war u.A. die Fischereiprüfung. Müsste also 1992 eingeführt worden sein, spätestens 1993 (jahr meiner Prüfung) Damals war es -wenn ich mich recht erinnere- nur in Bayern Pflicht, eine Prüfung nachzuweisen, in Hessen ist es ausreichend, wenn man einen Jahresfischereischein hat und diesen regelmäßig verlängern lässt. Erst wenn ein JFS neu ausgestellt wird ist die Vorlage des Prüfungsnachweises zwingend erforderlich
Hi Gerd !
Da liegst Du aber falsch mein Guter.
Ich habe die Prüfung bereits 1977 gemacht, war damals zwar auch noch keine Pflicht, aber Du durftest z.B. nicht in allen Gewässern fischen ohne Prüfung.
Bei mir war es z.B. die Lahn in der Du nur mit bestandener Prüfung fischen konntest.
Ist wie fast alles im Fischereirecht Länderabhängig!
In Bayern wurde 1971 ein neues Fischereirecht eingeführt (das Alte hatte seit 1889 gegolten, glaub' ich) , mit Prüfung, Angler, die 1970 u. früher einen Fischereischein hatten benötigen keine Prüfung.
Fischerprüfung habe ich 1978 abgelegt aus ähnlichen Gründen wie Volker.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!