Helfer Rechte am Wasser!

  • Hi an alle!
    Früher war es ja so das ein helfer ohne Schein nur mal zugucken dufte, Bier holen und Kescher halten.
    Diese Regelung hat sich wohl jetzt geändert und der helfer darf wesentlich mehr, wißt Ihr was der Helfer darf(ich komme aus hessen, weil ja von Land zu land anders vorgegangen wird), ich habe gehört das der Helfer jetzt sogar komplett fischen darf, aber nur auf Friedfische und auch nur dann wenn einer mit Fischereischein dabei ist.


    Ich danke Euch schonmal im Vorraus für Eure Antworten.


    Gruß... Udo

  • Hi! Bei uns in NRW darf der sogenannte Fischereigehilfe im Zweifel eigentlich alles.... .
    Wenn mir der 6 Jährige Sohn eines Freundes "hilft", darf der auch unter den Augen von Polizei, Ordnugsamt und Fischereiaufsicht alles; alles schon erlebt. Bisher waren immer alle absolut Freundlich! :D
    Wie das jedoch aussehen würde, wenn ich da angetrunken in der Gegend rumliege und andere mit meiner Angel hantieren, weiß ich nicht... . :(
    Petri!

  • Zitat von rhinefisher

    Hi! Bei uns in NRW darf der sogenannte Fischereigehilfe im Zweifel eigentlich alles.... .
    Wenn mir der 6 Jährige Sohn eines Freundes "hilft", darf der auch unter den Augen von Polizei, Ordnugsamt und Fischereiaufsicht alles; alles schon erlebt. Bisher waren immer alle absolut Freundlich! :D
    Wie das jedoch aussehen würde, wenn ich da angetrunken in der Gegend rumliege und andere mit meiner Angel hantieren, weiß ich nicht... . :(
    Petri!


    Wenn Du angetrunken rumliegst od. ähnliches, dann kannst Du Deine Aufsichtspflicht nicht nachkommen... geht also auch nicht.
    Aber die Auslegung was ein Helfer darf und was nicht ist ziemlich definert, de Ausweitung wird nur tolleriert. Er darf nicht Fischen! Aber rumstehen, Bier holen, Tageskarten bezahlen, Gerät tragen, den Angler huldigen... usw. aber eben nichts was mit dem Fischen zu tun hat übernehmen. Im Prinzip ist auch das eigentliche Keschern damit gemeint. Nur dazu wird am wenigsten gesagt, wenn man gerade dabei ist nen Schwertfisch aus der Elbe zu ziehen :D

  • Eine Freundin von mir war im Sommer mal mit am Wasser und hat zugeguckt und auch gefragt ob sie auch mal angeln dürfte! Da hab ich ihr auch gesagt das es verboten wäre....


    Aber sie hatte sich aus Neugierde erkundigt bei einem Polizisten und der meinte das sie, solange ein Angler mit gültigem Angelschein dabei wäre, auch angeln dürfte.


    Was jetzt richtig ist und was nicht weis ich nicht... Komme auch aus NRW

    !!!mehr als nichtsfangen kann man nicht!!!


    spreche hiermit für alle rhein herne kanal angler ;) ihr wisst was ich meine

  • Vielleicht hilft im Fischereigesetz und den zugehörigen Ausführungsverordnungen nachlesen? :idea: :shock:







    Jeder in dem für ihn zuständigen Gesetzestext.






    Dann haben wir hier bestimmt 16 verschiedene Texte und dazu noch mindestens 70 verschiedene Auslegungen. :roll: :shock: :lol:

  • Das ist ja alles schon etwas länger her Volker!
    Ich meine das es sich vor ein paar Wochen geändert haben soll.
    Selbst mein Kursleiter konnte mir am Prüfungstag nichts genaueres sagen, hat aber an dem Abend von einem der Unteren Fischereibehörde gesagt bekommen, das sich da kürzlich was geändert hätte.
    Mein Prüfung war am 05.12.2006.


    Gruß... Udo

  • Werd da auch nochmal bei meinem Angeldealer nachfragen....


    Ich durfte früher nur angeln gehen mit nem Jugendfischereischein und ner Tageskarte (bzw ich musste im Verein sein). Den Jugendfischereischein konnte man sich beim Amt kaufen für ein paar Mark... Ich musste am Gewässer lediglich einen Angler mit Angelschein fragen ob er mich beaufsichtigt! Und somit konnte ich mich irgendwo neben ihn hocken und loslegen!


    Aber ganz ohne alles kann ich es mir auch nicht vorstellen, dass man sich da einfach so ans Gewässer hocken darf!

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