Hi!
Bei mir in der Nähe gibt es an einer Bundesstraße ein Wasserrückhaltebecken das eigentlich dazu gebuddelt wurde um zu starken Regen aufzufangen.
Da dort anscheinend Grundwasser eintritt steht das Becken schon seit Jahre dauerhaft unter Wasser (eher n kleiner Weiher).
Vor einigen Jahre hat dort anscheinend ein Angler ein paar Fische eingesetzt (Karpfen etc) die auch prächtig gedeien (hab sie schon öfter mit Brot gelockt).
Laut unserem Bürgermeister darf man dort nicht Angeln, aber ich würde es trotzdem gerne mal versuchen.
Ein guter Bekannter (auch Angler) hat mir jetzt gesagt, dass es keine Schwarzfischerei ist, wenn ich an einem fischereirechtlich nicht genutzten Gewässer fischen würde.
Meine Frage ist also, ob ich es dort mal versuchen darf, ohne rechtliche Konsequenzen zu erwarten. Will bloß mal schauen was ich dort so an die Angel bekomme.
Kennt sich wer mit diesen rechtlichen Bestimmungen aus?
Ist das Schwarzfischen oder nicht?
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Nur weil an einem Gewässer kein Fischereirecht vergeben ist, darf man dort noch lange nicht fischen. Tut man es trotzdem, so fischt man schwarz!
Um fischen zu dürfen muss man entweder der Rechtsinhaber sein, oder vom Rechtsinhaber eine Berechtigung ausgestellt bekommen haben. Da in dem Fall aber beides nicht zutrifft, lass es besser bleiben.
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Hi,
Fische sind Freunde, kein Futter,
Die letzten Worte des Surfers zum Blauhai......
Cheers
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Wir haben bei uns in der Nähe auch sowas, ist eine alte Kiesgrube, habe auch gehört, dases keinem Verein unterliegt, man darf da aber trotz nicht gerade kleiner Fische nicht angeln, da es unter anderem privatgelände ist.
Laß es lieber sein, das ist das Risiko nicht wert den Schein zu verlieren und evtl. noch zur Kasse gebeten zu werden.
Gruß... Udo
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Jup das wäre dann Schwarzangeln.
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Zitat
Jup das wäre dann Schwarzangeln.
Mensch, merkst du eigentlich noch was? Du kramst hier jeden Uralt-Thread raus und gibst deinen Senf (naja, immerhin sind es ein paar Wörter) dazu, obwohl alles gesagt wurde... >:(Bald hast du's ja geschafft! Dann bist du Barsch oder war's doch Stör?
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Naja, der Thread ist ja noch nicht sooooo alt. Im Bereich Raubfisch hat er jetzt aber einen aus 2003 ausgegraben zum Thema Aalköder.
Wenigstens wird augenscheinlich die Suchfunktion genutzt
Da war doch mal was " Du nimmst zwei Teile M7..."
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Also so langsam bekommt man Angst überhaupt noch etwas in älteren Threads zu schreiben .. bleibt ja einem nur noch die Neueröffnung wenn man etwas sagen will ... aber dann kommen ja wieder die Meldungen a la "schon mal was von Suchfunktion gehört?" oder "den gibts hier schon 247 mal den Thread" ... hm weiß nicht wie man sich da am besten verhält ... einfach die Fresse halten liegt mir eigentlich auch nicht ... na ja dann muss man halt die Mods am besten doch direkt mit PN Fragen löchern ... gut dass wir drüber gesprochen haben
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Einfach nix drauf geben. Es gibt immer ein paar Jungs, die sich zum Hilfsforumspolizisten berufen fühlen.
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Muss aber doch nicht wirklich sein, wie jetzt z.B. im Raubfischforum.
Frage am 08.06.03 : Welchen Köder benutzt ihr für Großaale?
Antworten bis zum 09.06.2003 lauteten mehrfach: Köderfisch in verschiedenen Variationen. Und somit war der Thread am 09.06.2003 beendet.
Tut es denn Not, dass man am 02.01.2007 diese tote Leiche ausgräbt und schreibt : Benutze doch Köderfisch (oder Hühnerdärme) ???Der Standard-Forumsnutzer sieht: Oh, ein neues Thema und ließt sich den Thread durch incl. aller gegebenen Anworten, dann stellt er sich die Frage: Wieso möchte das eigentlich jemand im Januar wissen - fischt da etwa jemand gezielt auf Aal?? Und dann schaut er auf das Datum der Thread-Eröffnung und sieht, dass es im heißen Sommer 2003, also vor 3,5 Jahren geschrieben wurde und der Verfasser mehr oder weniger nicht mehr aktiv im Forum ist
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Zitat von Gerd aus Ferd
Tut es denn Not, dass man am 02.01.2007 diese tote Leiche ausgräbt und schreibt : Benutze doch Köderfisch (oder Hühnerdärme) ???
Stell Dir mal vor Gerd, der würde ne lebende Leiche ausgraben.
Mensch da würden wir aber alle zusammenzucken .
Stimmt aber schon was Du sagst, manche Threads sind einfach abgearbeitet und ausgelutscht.
Da muss man einfach nix mehr zu schreiben. -
Ich habe ihm gestern Nacht diesbezüglich ne PN zukommen lassen ...
Jetzt kommts nur darauf an, ob er die Mitteilung auch findet
Gruß,
Peter -
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Moin,
Ich habe eine ähnliche Frage, bin mir ncht sicher obs das gleiche ist, aber ich frage einfach mal:
Hier in der Nähe gibt es ein kleines Gebirgsbächlein, Forellen hats in den paar Gumpen,keine großen, aber vielleicht bis 25cm. Der Bach liegt ziemlich abgelegen in einer Schlucht, unten ist ein Hotel.
Ich habe dort gefragt wie es aussieht mit Tageskarten was zu großer Verwirrung führte. Keiner hatte eine Ahnung, auch nicht der Geschäftsführer vom Hotel der ziemlich genervt war(ich hatte ihn ja nichtmal selber gerufen...) und man ließ mich angeln. War das legal und rechtens?Also ich kann mir kaum vorstellen das es einen Pächter gibt, zur bewirtschaftung lohnt sich das ganze nicht.
Gruß
Fabian -
Aber was sich lohnen würde wäre ein Rechtschreibkurs für mich....ich hoffe ihr könnt's trotzdem lesen...
Gruß
Fabian -
Frag doch einfach beim Wasserwirtschaftsamt nach.
Die haben in ihren Unterlagen die Eigentums- und Fischereirechte verewigt.
Dort wird man Dir Auskunft geben können, wer der rechtmässige Besitzer des Bächleins ist,
bzw. wie Du mit ihm in Kontakt treten kannst.Gruß,
Peter -
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Da gilt im Prinzip das gleiche Verfahren.
Wer die Fischerei ausüben will, der muss entweder die Fischereiberechtigung besitzen, oder zur Ausübung der Fischerei berechtigt worden sein.
Wo es also kein bestehendes Fischereirecht gibt, dann kann keiner berechtigt werden und darf dementsprechend auch nicht fischen.
Außerdem kann solche Berechtigungen auch nur der Rechtsinhaber ausprechen und nicht irgendwer (in dem Fall der Hotelier, der offenbar nicht wußte, was er tat).
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Danke, darauf wäre ich nicht gekommen....
Gruß
Fabian
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