Nachtangelverbot in Bayern

  • Eines der offiziell benützen Argumente war und ist es teilweise noch immer, dass "Nachtangeln dem Schwarzfischen Vorschub leisten würde"!


    Ich habe keine Ahnung, was man einwerfen muss, damit einem solche Ideen kommen!

  • Sprichwort:
    Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht


    Wer täglich um 20:00h zur Tagesschau im Wohnzimmer sitzt und bei dem um 22:00h daheim die Lichter ausgehen
    der kann sich nicht vorstellen, dass sich draussen noch irgendeine Art von "normalem" Bürger herumtreibt.


    Diese Tag/Nacht-Reglementierungen ziehen sich doch wie ein roter Faden durch unser aller täglich Leben.
    Und das Bundesweit!


    Gruß,
    Peter

  • Zitat von Häger


    In meiner "Unterderwocheheimat"(Frankfurt/Main) laufen jedenfalls nur Ratten rum und die sind nachtaktiv.


    Den Eindruck hatte ich allerdings auch schon ziemlich oft tagsüber, wenn ich durch Frankfurt gelaufen bin :D .


    Nochmal zum Thema:


    Ich kann es auch nicht verstehen, warum sich Angler und ihre Vereine immer wieder selbst einschränken.
    Wenn es doch vom Land erlaubt ist, dann sollte doch jeder Verein das begrüßen.
    Naja, wo wir wieder bei den nichtangelden Vereinsvorständen wären :? .

  • Zitat von Zanderschreck

    Ich kann es auch nicht verstehen, warum sich Angler und ihre Vereine immer wieder selbst einschränken.


    Weil es es dem deutschen Michel größte Freude bereitet, sich selbst im Wege zu stehen, sich selbst zu beschneiden und das dann aber lauthals zu beklagen! :badgrin:

  • Zitat von snoek

    was hat sie sich denn nicht wieder eingeführt, die Regierung der Oberpfalz? Und warum hat sie es sich denn nicht wieder eingeführt? Hat es denn beim ersten Einführen weh getan?


    Mann o Mann! Wenn ich hier so manchen Beitrag lese, weiß ich wieso wir in der PISA-Studie so schlecht waren.


    Danke für dein Kompliment!


    Ich achte bei meinen Beiträgen sehr auf Orthographie und Interpunktion, aber auch mir kann es mal passieren, dass ich ein Wort oder in dem Fall zwei Wörter vergesse.


    In meinem Beitrag oben fehlte "das Nachtangelverbot".


    Aber du hättest dir das auch erschließen können, wenn du alles davor gelesen hättest.

  • Zum Thema:
    Man muß es sich in Bayern wie folgt vorstellen:
    1. Instanz=Politik
    > die ändern das Fischereigesetz und heben das NV auf
    2. Instanz=Bezirksregierung
    > hier existiert die Fischereifachberatung. Wenn diese sich für ein NV ausspricht, dann gibts in dem jeweiligen Regierungsbezirk (das nennt sich dann Bezirksverordnung) kein Nachtangeln. Das ist i.d.R. ein Verantwortlicher. Da kann sich dann auch der Bezirksverband nicht dagegenstellen - da diese Verordnung gesetzesgleich ist.
    3. Fischereirechtsinhaber
    > das können Bezirksverbände sein, Fischereivereine, Kommunen oder Privatpersonen sein.
    Jetzt kommt das Bsp. Oberbayern (ein Hammer):
    Der Bezirksverband hat sich ZUSAMMEN mit der Fischereiberatung der Regierung Oberbayern für das Verbot des Nachtangelns ausgesprochen. D.h. eben für Oberbayern NV. Also haben wir in Bayern unterschiedliche Gesetzeslagen.

  • Servus,
    noch ein kleiner Nachtrag. Wir haben 2005 (da wurde der entsprechende Paragraf aus der AVFiG gestrichen und postwendend wieder in die Verordnung des Bezirksverband Oberbayern aufgenommen) auf der Jagen und Fischen in München ein längeres Gespräch mit der Geschäftsführerin des FVO geführt und uns nach den Gründen für ein Nachtangelverbot erkundigt. Die sichtlich genervte Geschäftsführerin (wir waren damals nicht die einzigsten die es gewagt hatten das Thema anzusprechen...) suchte damals händeringend nach plausiblen Gründen. Leider sind mir nicht mehr alle Gründe in Erinnerung aber ein paar bring ich schon noch zusammen:


    1) Das Thema Schwarzfischen hatte ja Andal schon erwähnt
    2) In Oberbayern gibt es so viele Salmonidenbäche / Flüsse und da macht Nachtangeln eh keinen Sinn
    3) Die meisten Fische fressen in der Nacht eh nix (wurde uns wirklich genannt, vielleicht a bisserl anders ausgedrückt !!!)
    4) Wenn Nachtangeln erlaubt wäre, dann würde nur noch wild gecampt
    5) Auf Antrag können ja Ausnahmeregelungen erteilt werden (Normalerweise sollte man die dermaßen mit Anträgen zupflastern....)


    Das waren so die Gründe, die mir bleibend in Erinnerung sind. Natürlich haben alle Argumente wiederlegt und wollten eine vernünftige Diskussion in Gang bringen, was aber leider nicht gelang. Mit der Aussage wir wären ja eh kein Mitglied im FV Oberbayern (zumindest bekommen die von uns kein Geld... :badgrin: ) und der Frage was wir eigentlich wollten wurden wir "entlassen". Und auf dem Niveau weiter zu reden machte für mich dann auch keinen Sinn mehr.
    Vielleicht treffen wir dieses Jahr ja auf einen besser vorbereiteten Vertreter des FVO, der in der Lage ist eine Verordnung zu erklären, für die er selbst mitverantwortlich ist, was ich allerdings bezweifle. Gespannt bin ich auf jeden Fall.


    Gruß
    Rolf

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