Bin ziemlich sackig

  • Im Juni letzten Jahres zog es mich ja, aus rein beruflichen GRünden, Richtung Hamburg. Mein Fischereichen aus MVP galt ja noch bis 31.12. also wollte ich heute das Ding, als braver Bürger, ummelden. Allerdings wurde ich ziemlich abgeschmettert. Man "schickte mich nach Hause", weil ich die Urkunde nicht mithatte. Allerdings kannte ich es von "zu Hause" so, dass es ausreichte den Fischereischein des anderen Bundeslandes abzugeben. Als ich vor 2 Jahren meinen sächsischen Schein gegen den aus MVP eintauschte war es allerdings kein Problem. Die Kollegen dort kannten zwar den sächsischen Schein nicht, aber sie machten sich schlau. Und paar Tage später hatte ich den neuen Schein.


    Hier in Niedersachsen, wurde ich behandelt wie ein Kleinkind. Fischereirecht sei landesrecht und man sei angehalten worden immer die Urkunde zu verlangen. Ich hab dann nur gemeint, das der vorliegende Schein ein amtliches Dokument sei, dass es meines Erachtens nach völliger Quatsch sei die Urkunde haben zu wollen. zumal die entweder bei einem meiner letzten 4 Umzüger abhanden kam, oder aber derzeit in irgendeiner Umzugskiste meiner ELtern liegt.
    Ich glaube einfach er war hgeistig nicht in der Lage die Problematik zu erfassen. Nachdem ich ihn zum 3 mal erklären wollte, dass ich in MVP sicherlich KEINE Urkundenkopie abgegeben habe, weil eben die Abgabe des alten Ausweises reichte, bin ich gegangen.
    Er möchte jetzt von mir eine schriftliche Bestätigung, dass man in MVP den Ausweis ausgefüllt hat, und das alles seine Richtigkeit hat. (zumindest in dem Fall, sollte sich die Urkunde nicht mehr anfinden)


    Musste mich einfach mal auskotzen, sorry



    Marcus

  • Zitat

    In Bayern müßtest Du die Prüfung nochmals machen


    Was ich persönlich als Geldschneiderei bezeichnen wollen würde.




    Zitat

    Und so eine Urkunde bewahrt man so auf, das man sie wieder findet


    Der WItz ist ja, das ich zwar nicht sonderlich pedantisch bin, aber immer als ordentlich weghefte. Hab sogar noch meine Zettel von der Bekleidungskammer, SPorturkunden aus der 1. Klasse etc. ;) Nur diesen verpieselten Lappen... den find ich nicht... ham bestimmt meine Eltern....

  • Ich habe en "Wisch" den ich bekommen habe als ich die Prüfung bestanden habe abgeben müssen als ich meinen Schein bekommen habe......so und was mache ich wenn ich mal unziehe? Mir in' Arsch beißen?


    Gruß
    Fabian

  • Ich würde sagen, das Du einfach an die Behörde schreiben solltest, wo Du deinen Schein zum ersten mal beantragt hast, die müßten die Urkunde noch haben und schicken Dir eine Kopie davon und schon ist die Sache gut, oder???


    So ist die Sch... nun mal in Deutschland, Bürokratie überall, da geht nunmal nix neben dem ofiziellen Dienstweg 8) .


    Gruß... Udo

  • @udolf: ist durchaus eine Möglichkeit die ich auch in betracht ziehe. Ich habe nur ein sehr persönliches Problem damit, von so einem Paradebeispiel des deutschen Beamtentums, wie ein kleines Kind behandelt zu werden. Und seine Aussagen waren ziemlich schwammig, so dass in mir der Verdacht aufkeimt, das der Vollpfosten einfach nur kein Bock zum arbeiten hat. Ich habe ihn ja auch noch bei seiner Kaffeepause gestört... :roll:


    naja, ich telefoniere dann erst einmal mit meiner Mom... und spätestens nächste Woche bekommt der Typ wieder Besuch von mir. Dann bring ich ihm die Urkunde (sofern gefunden) + Bestätigung vom Amt das ich mich rechtmässig umgemeldet habe + Bestätigung vom Ordnungsamt in meiner alten Heimat, dass ich den derzeitigen Schein gemacht habe... Gesundheitszeugnis habe ich auch noch irgendwo... + Kopien Sporturkunden etc. und das darf er dann verspeisen....


    Bin immer noch auf 180

  • Also, wenn Du von dem Beamtlein hast, was Du willst, dann quäle es doch.


    Suche ihn regelmäßig einmal die Woche auf und hole eine aufwändige, aber völlig sinnlose Erkundigung bei ihm ein. Wichtig ist dabei, dass Du um 11:58 Uhr bei ihm aufschlägst! So gehen ihm jedesmal wertvolle Minuten seiner Mittagspause flöten. Nichts hassen solche Menschen mehr, als Störungen in ihrem kleinkarierten Tagesablauf! :badgrin: :badgrin: :badgrin:

  • Zitat

    Nur so zum nachdenken:
    In Bayern müßtest Du die Prüfung nochmals machen


    Ich nehme an Markus ist an den Typ des unselbsständigen Korinthenkackers geraten, der einfach nicht versteht, dass auch in einem anderen Bundesland ein Jahresfischereischein nur mit Prüfung erworben werden kann, ergo selbiger eine Bestätigung einer Prüfung darstellt.
    Ich kann nach einem Umzug nach Bayern (da müsste es schon schwerwiegende Gründe für geben ;) ) meinen Führerschein ja auch in Bayern verlängern lassen.

  • Zitat von lounger


    Es geht nicht drum, dass er den Schein nicht verlängern könnte, weil wir im Bayern es nicht anerkennen würden, sondern weil er seine Urkunde, die ihm das Bestehen der Prüfung bestätigt, verloren hat bzw. verlegt hat.

  • SkYlaX:


    Soweit ich das aber sehe, bestätigt der Mecklenburgische Fischereischein ebenfalls, dass ich die Prüfung bestanden habe. Somit ist die Forderung des beamten, nach einer schriftlichen Bestätigung völlig überflüssig.


    Ich würde ihm das ja zuerkennen, wenn ich auch nicht mehr im Besitz des Scheines wäre, aber so ist reine Schikane...


    Sei es drum, meine Mom wird heute abend mal die Ordner durchsuchen.
    Ich glaube, ich habe die urkunde absichtlich bei meinen Eltern gelassen, weil ich Jobbedingt einige Umzüge auf mich zukommen sah... :idea:


    Wenn nicht hole ich mir eben die Marke in MVP für dieses Jahr...mir auch recht.


  • Naja, so wirds in Bayern halt gehandhabt. Trotzdem geh ich mal nur mit dem alten Schein auf die Stadt, um ihn verlängern zu lassen. Mal schaun, ob sie die Urkunde wollen

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