Zitat Robert Vollborn LSFV-SH
03.01.2007
Die Allgemeinverfügung vom 3. Februar 2006 des Amtes für ländliche Räume Kiel - Abt. Fischerei - als obere Fischereibehörde, mit der
1. Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche und
2. Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO
aufgehoben wurden, gilt nach verbindlicher Auskunft der Behörde vorerst weiter.
Zwar war die Verfügung bis zum 31. Dezember 2006 befristet und bis dahin sollte eine entsprechende Änderung der KüFO abgeschlossen sein. Dieses Ziel wurde aber nicht erreicht, so daß nun eine Verlängerung der Allgemeinverfügung mit identischem Wortlaut beschlossen wurde. Es bleibt also vorerst bei den o.g. Regelungen. Die Behörde hat die Veröffentlichung noch in diesem Monat angekündigt. Sobald dazu ein Schriftstück vorliegt, wird es hier zum Herunterladen bereitgestellt.