Netzfischerei und Gesetzesbestimmungen

  • Hallo,
    weiß jemand welche Entfernungen die Fischer mit ihren Netzen einhalten müssen?
    Ich wüßte gerne die Entfernung vom Land und die von Bachausläufen.


    Bei meinem letzen Ausflug an die Küste war ich doch ein wenig verdutzt, da der örtliche Fischer seine Netze ca. 5m entfernt vom Land aufgestellt hatte und damit auch einen Bach (mit Mefoaufstieg) fast komplett zugestellt hatte.
    Im besagten Netz konnte ich eine Regenbogenforelle (ca. 55cm) finden. Hab aber nur ca. 15m Netzstrecke abgelaufen und mich dann aus dem Staub gemacht, da der Fischer und seine Kollegen schon in Sichtweite waren und nicht gerade freundlich gesinnt aussahen.

  • Zitat von BastiBelow

    Hallo,
    weiß jemand welche Entfernungen die Fischer mit ihren Netzen einhalten müssen?
    Ich wüßte gerne die Entfernung vom Land und die von Bachausläufen.


    Bei meinem letzen Ausflug an die Küste war ich doch ein wenig verdutzt, da der örtliche Fischer seine Netze ca. 5m entfernt vom Land aufgestellt hatte und damit auch einen Bach (mit Mefoaufstieg) fast komplett zugestellt hatte.
    Im besagten Netz konnte ich eine Regenbogenforelle (ca. 55cm) finden. Hab aber nur ca. 15m Netzstrecke abgelaufen und mich dann aus dem Staub gemacht, da der Fischer und seine Kollegen schon in Sichtweite waren und nicht gerade freundlich gesinnt aussahen.



    Warst in Meck Pomm auf Tour, nee ;) .


    Glaube da gelten (leider) andere bestimmungen als in SH (200m vom Ufer weg). :?

  • Soweit ich weiß, müssen die (Berufs- und Nebenerwerbs-) Fischer an der Küste MVP's überhaupt keinen Mindestabstand einhalten. Aber:



    Dort ist das Fischen verboten - allerdings ist der Mindestabstand von 100 Metern (vorsichtig ausgedrückt) ein schlechter Scherz... Was soll da noch durchkommen?
    :evil:

  • Doch ich war in Meck-Pomm los, wie eigentlich immer! :D


    Handelte sich um den Tarnewitzer Bach, bei Boltenhagen!
    Es waren definitiv weniger als 100m! Wenn überhaupt max. 20 vom direkten Bachauslauf.
    Sauerei!
    Na ja, ich hab trotz fehlender Kenntnis der Bestimmungen vorsorglich die Fischereiaufsicht und die Wasserschutzpolizei informiert. Vielleicht hats ja was gebracht... Am Freitag,... halb 12h... :roll:

  • Zitat

    Na ja, ich hab trotz fehlender Kenntnis der Bestimmungen vorsorglich die Fischereiaufsicht und die Wasserschutzpolizei informiert. Vielleicht hats ja was gebracht... Am Freitag,... halb 12h...


    Vorbildlich! Gut gemacht! Beim nächsten Mal am besten auch die Nummer des Bootes notieren, Fotos machen und mit durchgeben
    (z.B. per E-Mail an: [email protected]).
    Die Frage ist nur, ob das was bringt. Wie oft habe ich schon bei der WSP angerufen, weil irgendwelche Netzfischer den Abstand zur Küste (in S-H) nicht eingehalten haben. Da lagen die Netze teilweise in (Spinnfischer-) Wurfweite bzw. im 45-90°-Winkel zum Ufer - nur, unternommen wurde da eigentlilch nie etwas. Na ja, es soll ja Leute geben, die solche illegal platzierten Fanggeräte an den Strand zerren, mit Benzin übergießen und abfackeln. Legal ist sowas natürlich auch nicht.... :shock:

  • Werd mal sehen,ob ich ein Paar Fotos von einem Freund von mir bekommen kann, der mit dabei war. Der hält sich aber meistens in DK auf und ist nur selten online.
    Leider konnten wir aber kein dazugehöriges Boot ablichten. Wahrscheinlich war der Fischer auch nur mit einem Ruder- oder Schlauchboot draußen, da das Wasser dort in direkter Ufernähe noch Hüfttief ist.
    Auf die Polizei ist nicht grad verlass, durfte ich auch schon am eigenen Leib spüren...
    Aber vielleicht belehren sie uns ja irgendwann nochmal eines besseren. :lol:

  • BastiBelow,


    hassu gut gemacht!



    Ganz so "ungeregelt" wie es den Anschein hat sind die Bedingungen für die Stellnetzfischerei in M/V nun auch wieder nicht.


    Es gibt nämlich eine neue Küstenfischereiordnung!


    In § 11 ist folgendes geregelt:


    In der Zeit vom 1.August bis 28.Februar dürfen in den Fischereischutzzonen vor den Mündungen von


    a) Harkenbeck,
    b) Klützer Bach,
    c) Tarnewitzer Bach,
    d) Wallensteingraben,
    e) Der Abfluss des Stausees Farpen/Plastbach,
    f) Hellbach,
    g) Mühlenfließ (Schleuse Jemnitz),
    h) Recknitz,
    i) Saaler Bach,
    j) Rosengartener Bek,
    k) Barthe,
    l) Ziese,
    m) Ryck,
    n) Brebowbach,
    o) Zarow und
    p) Uecker.
    q) Köpernitz


    im Umkreis von 300m von der Mündung keine Netze gestellt werden.



    Um die Hellbachmündung ist die Schutzzone noch größer, dort ist vom Boiensdorfer Werder bis zur Hellbachmündung ein Abstand von 500m einzuhalten.
    Ähnliches gilt auch für die Warnowmündung, dort beginnt die Zone bei Hohe Düne bis Ostmole, sowie der gesamte Hafenbereich, dort ist ebenfalls ein Abstand von 500m einzuhalten, ausgehend von Hafeneinrichtungen und Befestigungsanlagen(Molen).
    Auch ist in der Warnow jegliche Stellnetzfischerei oberhalb der Mühlendammscheuse verboten.



    Richtig ist allerdings, daß an der offenen Küste kein Abstand für Stellnetze vorgeschrieben ist, es gilt aber folgendes innerhalb der 300-Zone dürfen Stellnetze die Länge von 500m nicht überschreiten, dann ist eine Lücke zu lassen.
    Es darf also keine Vollabsperrungen geben, wie in den letzten Jahren oft beobachtet.


    Auch greift die sogenannte "Beifangregelung" nicht mehr, es ist also beispielsweise illegal in der Meerforellenschonzeit, ein Stellnetz vor einer Flußmündung aufzustellen, es als Plattfisch- oder sonstiges Netz zu deklarieren und die gefangenen Meerforellen zu vermarkten.


    Leider wird gegen diese Regelungen oft verstoßen, so wurde z.Beisspiel ein Hauptaufstiegsgewässer für Meerforellen in der Hauptaufstiegszeit vollständig abgenetzt, das Netz wurde allerdings nach sehr kurzer Zeit von der Fischereiaufsicht geborgen und entfernt.



    Richtig

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  • Zitat von BastiBelow

    Na ja, ich hab trotz fehlender Kenntnis der Bestimmungen vorsorglich die Fischereiaufsicht und die Wasserschutzpolizei informiert. Vielleicht hats ja was gebracht... Am Freitag,... halb 12h... :roll:



    Super Reaktion, sollten alle machen!!!


    Ich habe das auch schon gemacht und zwar, als ich in der Kieler Förde von der WSP kontrolliert wurde...jaja, ehrlich wahr, es hat mal einer gemacht und nett waren sie noch dazu! Sie wollten sich direkt drum kümmern. Seitdem habe ich an der Stelle auch nie wieder ein Netz gesehen.


    Wenn mir Netze im Weg sind, die da definitiv nicht hingehören und meine Köder darin hängenbleiben, weil ich das Netz nicht bemerkt habe, freue ich mich immer wieder darüber, dass ich ein wunderschönes Filetiermesser immer griffbereit habe... :badgrin:

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  • Ein wenig Lust auf Selbstjustiz bekommt man da schon. ;) Aber wenn man kriminell wird ist man ja kaum besser als die anderen.
    Wäre wünschenswert wenn man mal sehen würde wie kontrolliert wird oder Anzeigen auch nachgegangen wird. Da ist der Lerneffekt woh besser als bei nem zerschnittenen oder verbranntem Netz.

  • Beim ersten Mal gibt es maximal eine Verwarnung, wenn überhaupt was passiert. Eine Verwarnung kostet nichts, noch nicht einmal den Fangerfolg...doppelt gemoppelt hält besser... Und freiwillig lasse ich keinen meiner Köder hängen :roll:

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  • Zitat von ABUFreak

    Beim ersten Mal gibt es maximal eine Verwarnung, wenn überhaupt was passiert. Eine Verwarnung kostet nichts, noch nicht einmal den Fangerfolg...doppelt gemoppelt hält besser... Und freiwillig lasse ich keinen meiner Köder hängen :roll:



    Dir ist aber schon klar das du damit ne Straftat begehst, oder?

  • Würde dort kein Netz liegen, müsste niemand seine Köder daraus befreien, oder sogar das Netz verbrennen (krasse Aktion). Es liegt dort aufgrund einer Straftat und schon beißt sich die Katze in den Schwanz, oder irre ich?


    Wenn es alle ignorieren, wird es auch nicht besser und Leidtragende sind wir alle zusammen. Wie gesagt, die Meldung an die WSP ist m.E. das beste, was man machen kann. Und dann hoffen wir, dass sie auch was machen gegen die schwarzen Schafe.

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  • Dann könntest du ja auch einem Trupp Brandungsangler in die Leinen werfen, wenn die grad in einer Sperrzone ausgelegt haben.
    Wären da keine Brandungsangler,müsste keiner seine Köder befreien...
    Schon klar, das du wahrscheinlich zuerst mit denen reden würdest, aber die Sache bleibt die Gleiche! Sachbeschädigung. Vorsätzlich.

  • Zitat von ABUFreak


    Wenn es alle ignorieren, wird es auch nicht besser und Leidtragende sind wir alle zusammen. Wie gesagt, die Meldung an die WSP ist m.E. das beste, was man machen kann. Und dann hoffen wir, dass sie auch was machen gegen die schwarzen Schafe.




    Vom Ignorieren spricht ja auch keiner. Anruf bei der WSP ist schon dat richtige mittel.

  • Das Jahr ist noch jung, was haltet Ihr davon, wenn wir einen neuen Thread aufmachen und mal Aktenzeichen sammeln? Der Blinker könnte dann ja mal nachhaken, was draus wird und nen netten Artikel drüber schreiben.


    Ich bin ab 15.3. wieder in der Eckernförder Bucht und Umgebung und werde die Augen offen halten und das Handy am Ohr, die Nummer der örtlichen WSP habe ich ja bereits gespeichert.


    Meist wollen die allerdings, dass man persönlich bei denen Anzeige erstattet, aber wenn man das mal gemeinsam angeht, ist es den Aufwand wert.


    Wer würde sich anschließen? Es scheint ja vielerorts ein Thema zu sein.

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  • Sehr gute Idee! 8)
    Hier sind schon mal die zuständigen Stellen für S-H:


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