Kommentare zur Leserbildgalerie Part III
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Zitat von Friedfischschreck
Btt: Das Bild mit dem Schuppi ist sagenhaft! Wunderschön Fotographiert und der Hintergrund wurde auch passend gewählt. Selbst der Fisch ist makellos, keine Einrisse in den Flossen, keine Schuppe fehlt und der Bauch erinnert einen nicht gleich an ein Mastschwein...
Respekt
In welchen Gewässern angelst du denn?? Klingt ja grauenhaft deine Beschreibung von dem geschundenen Mastschwein....
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Ok dann wars eben §1, wie gesagt ich bin kein Jurist. Entschuldigung.
Mekkis: Also solche Karpfen habe ich schon oft gesehen. Z.B http://www.intercarp.com/index…is&pic_path=2005-03-19_43
Der ist jetzt nicht sooo extrem, aber man kann schon den Mastschweinbauch erkennen und auch die Schwanzflosse sieht schon etwas mitgenommen aus -
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Ein Blick in die Leserbildgalerie.... Ein paar Gedanken die um einige der Bilder dort kreisen und dann der Klick hierher
Ich wusste Ihr würdet mich nicht enttäuschenDieses Thema ist nun wirklich mal ein Evergreen.
(aber der Schuppi ist wirklich sagenhaft schön getroffen, auf dem Bild )
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Zitat von kuno91
Karpfen auf Kirschen heißt es auf der Blinker-Homepage!
...und das zurecht bei dem Anblick:Sowas nenn ich Karpfen!!! Petri Heil dem Fänger, großes Lob! :p
Wirklich ein wunderschöner Fisch. Und dann auch noch zwei von der Sorte. Hammerhart!
Eine bessere Werbung kann Berkley für seine Buzz Baits ja gar nicht bekommen... -
Bildunterschrift: Meerforelle im Stillleben.
Ich sage: Mausetot. und ausgesprochen schmackhaft!
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der karpfen geht ja noch, aber diese fisting-porno-pose der nur zum teil abgebildeten person nicht.
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Zitat von KillerPueppi
würde da eher auf $1 tippen...
edit: aber die Diskussion steht doch schon ein paar Seiten vorher, oder?
Beides richtig.
Zitat§ 1
1Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.Als "vernünftiger Grund" gilt neben wissenschaftlichen Forschungszwecken eben nur noch die Nahrungsbeschaffung.
Aber in der voraufgehenden Diskussion wurde auch darauf verwiesen, dass dadurch eben nur prinzipielles C&R verboten ist, das die Option auf den Verzehr des Fisches von vornherein ausschließt.
Das Drillvergnügen allein gilt eben nicht als "vernünftiger Grund".Selektive Entnahme und infolgedessen auch das Zurücksetzen eines nicht durch Maß oder Zeit geschonten Fisches ist auch vor dem Tierschutzgesetz darstellbar, wenn der releaste Fisch beispielsweise nicht der Zielfisch war und fischhegerische Grundsätze (wie in den Fischereigesetzen aller Länder enthalten) ein Zurücksetzen für angeraten erscheinen lassen.
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Oder ist das gar die berühmte Nahrungskette?
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Da die Hauswand an eine öffentliche Bedürfnisanstalt erinnert, nehme ich mal an, dass der Fänger seinen Fisch einfach nicht mit zum Austreten nehmen wollte und ihn deshalb angekettet hat.
Dann - nach Geschäftsabschluss - wird ihm eingefallen sein, dass doch ein Foto von diesem Fisch ganz nett wäre. -
Wenn das wirklich eine Bedürfnisanstalt darstellt, würde ich die Kette lieber auf die andere Seites des Holzes hängen. So als "Wunderbaum" für Fans des gepflegten Fisches
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Spitze!
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...Vor allem der Fang einer solch Kapitalen Ziggischachtel beindruckt ungemein.
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Der hat ja gut zugeschlagen.
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Und noch schön den Finger auf die Linse gepatscht
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