Kostenfreier Erlaubnisschein für Kinder in SH

  • Kostenfreier Erlaubnisschein für Kinder
    Geschrieben von Robert Vollborn
    15.01.2007


    http://www.lsfv-sh.de/index.php?opti...639&Item id=1



    Kinder unter 12 Jahren, also bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, benötigen nach derzeit geltendem Fischereirecht einen eigenen Erlaubnisschein, auch wenn sie in ihrem Alter noch nicht fischereischeinpflichtig sind. Der LSFV hatte im Interesse der Vermeidung unnötiger Bürokratie in der Vergangenheit geregelt, daß bis zu drei Kinder vom Erlaubnisschein eines Erwachsenen mit umfaßt werden. Diese Praxis war unkompliziert, wurde aber von der Fischereiaufsicht nicht akzeptiert, so daß wir nun reagieren müssen.


    Um einerseits den Erfordernissen des Fischereirechtes zu genügen und andererseits Kosten und Arbeitsaufwand gering zu halten, soll daher in Kürze das Herunterladen entsprechender Dateien über die Internet-Seiten des LSFV ermöglicht werden. Spätestens ab dem 1. Februar 2007 sollen auf diesen Seiten, unter der Rubrik „Downloads“, die Erlaubnisscheine für Kinder zum Herunterladen angeboten werden – natürlich kostenfrei.


    Von der fischereirechtlichen Pflicht, sich als Kind beim Angeln von einem erwachsenen Fischereischeininhaber begleiten und beaufsichtigen zu lassen, entbinden diese Erlaubnisscheine nicht. Und vorsorglich wird schon jetzt darauf hingewiesen, daß die Scheine tatsächlich nur für Kinder bis zum 12. Geburtstag gelten. Jegliche Veränderung des Dokumentes oder dessen Verwendung durch ältere Angler führen zwangsläufig zu einer Fischwilderei.

  • Es war doch schon immer so, daß Kinder unter 12 Jahren in Begleitung eines fischereiberechtigten Erwachsenen mitangeln durften ( Rutenzahl laut Angelschein begrenzt). Nur einige Kontrolleure wollten dies nicht wahrhaben, was jetzt endgültig ( hoffentlich ) durch diesen Erlaubnisschein geregelt wird. Man will doch seine Kinder ans Angeln heranführen, zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung bringen.
    Habe es selbst erlebt, daß ein Kontrolleur mich ungläubig angestarrt hat, als ich ihm erzählte, daß Kinder unter 12 Jahren mitangeln dürfen.

  • Zitat von aalspezi

    Es war doch schon immer so, daß Kinder unter 12 Jahren in Begleitung eines fischereiberechtigten Erwachsenen mitangeln durften ( Rutenzahl laut Angelschein begrenzt).


    Sicher, dass dem so ist und das bundesweit? Also ich musste damals nen Jugendfischereischein haben. Ist bei mir aber schon soooo lange her, dass ich nicht mehr weiß, wie alt ich war...

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • Zitat von ABUFreak

    Sicher, dass dem so ist und das bundesweit? Also ich musste damals nen Jugendfischereischein haben. Ist bei mir aber schon soooo lange her, dass ich nicht mehr weiß, wie alt ich war...


    In Sachsen Anhalt gilt: "Wer angeln möchte benötigt die behördliche Erlaubnis, den Fischereischein.


    Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, wenn man eine Fischerprüfung bestanden hat und das Zeugnis vorlegt.


    Hat man das nicht, muß die Fischerprüfung bei der Fischereibehörde abgelegt werden.


    Die Fischerprüfung wird in der Regel zweimal im Jahr in Sachsen-Anhalt durchgeführt.


    Kinder ab 8 Jahre können eine Jugendfischerprüfung ablegen.


    Die Jugendfischerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der kindgerechte Fragen zur Angelfischerei gestellt werden.


    Nach bestandener Prüfung erhält man o. g. Prüfungszeugnis und kann somit einen Fischereischein beantragen.


    Wer die Jugendfischerprüfung abgelegt hat, bis max. zum 18 Lebensjahr gültig, darf nur auf Friedfische angeln.


    Kinder bzw. Jugendliche bis 14 Jahre bekommen aus rechtlichen Gründen generell nur einen Jugendfischereischein, auch wenn sie die Fischerprüfung bestanden haben.


    Ab 14 Jahre bekommen sie den Fischereischein."


    Quelle: LAV Sachsen Anhalt


    So da fehlt dann aber noch der Fischereierlaubnisschein, um den es glaube ich hier eigentlich geht.
    Diesen bekommt man vom Fischereiaus-Übungsberechtigten, der in der Regel ein Angelverein ist und von dem man nach Zahlung diverser Gebühren (Aufnahmegebühr,etc.) und Mitgliedsbeiträgen selbigen Fischereierlaubnisschein erhält.

  • Das ist ne runde Sache!
    Ein dickes Lob an den Verein, es sollte mehr Vereine geben die sich solche simplen, aber durchaus sehr gute Sachen ausdenken.


    Ich freue mich für die Kids. :D :D :D


    Gruß... Udo

  • Zitat von Udolf


    Ein dickes Lob an den Verein, es sollte mehr Vereine geben die sich solche simplen, aber durchaus sehr gute Sachen ausdenken.


    Es handelt sich nicht um meinen Verein sondern um den Landessportfischerverband Schleswig-Holstein. ;)

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