Kostenfreier Erlaubnisschein für Kinder
Geschrieben von Robert Vollborn
15.01.2007
http://www.lsfv-sh.de/index.php?opti...639&Item id=1
Kinder unter 12 Jahren, also bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, benötigen nach derzeit geltendem Fischereirecht einen eigenen Erlaubnisschein, auch wenn sie in ihrem Alter noch nicht fischereischeinpflichtig sind. Der LSFV hatte im Interesse der Vermeidung unnötiger Bürokratie in der Vergangenheit geregelt, daß bis zu drei Kinder vom Erlaubnisschein eines Erwachsenen mit umfaßt werden. Diese Praxis war unkompliziert, wurde aber von der Fischereiaufsicht nicht akzeptiert, so daß wir nun reagieren müssen.
Um einerseits den Erfordernissen des Fischereirechtes zu genügen und andererseits Kosten und Arbeitsaufwand gering zu halten, soll daher in Kürze das Herunterladen entsprechender Dateien über die Internet-Seiten des LSFV ermöglicht werden. Spätestens ab dem 1. Februar 2007 sollen auf diesen Seiten, unter der Rubrik „Downloads“, die Erlaubnisscheine für Kinder zum Herunterladen angeboten werden – natürlich kostenfrei.
Von der fischereirechtlichen Pflicht, sich als Kind beim Angeln von einem erwachsenen Fischereischeininhaber begleiten und beaufsichtigen zu lassen, entbinden diese Erlaubnisscheine nicht. Und vorsorglich wird schon jetzt darauf hingewiesen, daß die Scheine tatsächlich nur für Kinder bis zum 12. Geburtstag gelten. Jegliche Veränderung des Dokumentes oder dessen Verwendung durch ältere Angler führen zwangsläufig zu einer Fischwilderei.