Gestern wurde mir auf der Vorstandssitzung erzählt, dass es verboten sei (laut Bayrischen Fischereigesetz) mit zwei Handangeln auf Raubfisch zu fischen?
Meiner Meinung nach hängt das aber nur vom jeweiligen Verein ab, der das intern selbst entscheiden kann.
Was meint ihr? Hat vielleicht jemand einen Gesetzestext?
Um Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruß und Petri
Max