Fischereischein

  • Die Regelung ist evtl. in jedem Bundesland verschieden.


    In Sachsen Anhalt gilt:



    § 29
    Jugendfischereischein, Sonderfischereischein
    (1) Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein
    erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.
    (1a) Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende
    Fischerprüfung abzulegen, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
    (2) Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zum Friedfischfang, der
    Sonderfischereischein nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein im Sinne von §
    28 besitzt.
    (3) Im übrigen gilt § 28 entsprechend.


    § 28
    Fischereischein
    (1) Wer die Fischerei ausübt, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Diese wird durch einen Fischereischein erteilt.
    Hegemaßnahmen untergeordneter Bedeutung, die Aneignung von Fischen sowie das Töten im Eigentum stehender
    Fische bedürfen der behördlichen Erlaubnis nicht.
    (2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen,
    1. die einen fischereibefugten Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines nach Absatz 1 bei der Ausübung des
    Fischfangs unterstützen.
    2. die im Rahmen von Lehrgängen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 unter Aufsicht des Ausbilders die Fischerei mit
    der Handangel ausüben
    3. Der Fischereischein ist bei der Ausübung der Fischerei mit sich zu führen und auf Verlangen Polizeibeamten
    und Fischereischutzberechtigten vorzuzeigen.
    (4) das für Fischerei zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Verordnung zu regeln, in welchem
    Umfang eine Unterstützung nach Abs. 2 Nr. 1 zulässig und in welchen weiteren besonderen Fällen ein
    Fischereischein nicht erforderlich ist, sowie durch Verordnung die Anerkennung und Gleichstellung von
    Fischereischeinen anderer Bundesländer und Staaten zu regeln.


    Kurz, knapp und bündig heißt das, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und einen Fischereischein besitzt, darf ganz normal "wie die Großen" angeln.
    Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und besitzt nur einen Jugenfischereischein, der darf nur auf Friedfische angeln.


    Ich hoffe ich habe keinen Rechtsdreher drin. Falls doch bitte ich darum, diesen zu korrigieren. :)

  • Zitat von daKopfi

    ne Frage am Rande.
    Bin 13 Jahre alt und werde ende mai 14.
    wenn ich im märz prüfung mache, bekomm ich dann meinen richtigen schein schon ende 13??


    Nein, der wird idr erst ausgestellt wenn du 14 bist. Wurde mir auch erst auf der Gemeinde gesagt, als ich zwei Monate vor meinem Geburtstag stolz mit dem Prüfungszeugnis da hinmarschiert bin...

  • Ich stell mir so den kleinen Sebl vor wie der mit seinen Gummistiefeln un dem Angelkoffer in des Rathaus läuft, nichma übern Tresen schauen kann un seinen Fischereischein will :D :lol: *lachen nich verkneifen kann xD*


    Ich hab ihn an meinem 16 Geburtstag bekommen weil 4 tage zuvor Prüfung war :) Jetzt nächste Woche Fischereischein holen gehn und ab ans Wasser :D

  • Zitat von Bonefish

    Nein, der wird idr erst ausgestellt wenn du 14 bist. Wurde mir auch erst auf der Gemeinde gesagt, als ich zwei Monate vor meinem Geburtstag stolz mit dem Prüfungszeugnis da hinmarschiert bin...


    omg dann kann ich ja noooooch länger warten
    naja geh ich halt als jungfischer mit und fisch dann 1 monat nur mit einer rute ... is auch wurscht

  • Zitat von daKopfi

    ne Frage am Rande.
    Bin 13 Jahre alt und werde ende mai 14.
    wenn ich im märz prüfung mache, bekomm ich dann meinen richtigen schein schon ende 13??


    Ich hab mit 12 die Prüfung abgelegt und musste dann geschlagene 2 Jahre auf den Schein warten. Die vielleicht härtesten 2 Jahre meines Lebens.

  • Ich selbst habe letztes Jahr meinen Angel schein gemacht das heißt ich werde 15 dieses Jahr.Bei uns in Rheinland-Pfalz ist es so das man nach dem Erwerb alleine Angeln darf nur ist das problen wenn man 14 ist darf man nur bis 22Uhr ohne Begleitung unterwegs sein also nehme ich immmer einen Erwachsenen mit wenn ich Nachtangeln will. Auserdem macht es (finde ich) keinen Spaß alleine Angeln zu gehen.Deshalb habe ich einen Angelpartner

  • Zitat von SkYlaX

    Ich hab mit 12 die Prüfung abgelegt und musste dann geschlagene 2 Jahre auf den Schein warten. Die vielleicht härtesten 2 Jahre meines Lebens.


    Mein Beleid :( Schon scheiße wenn man Prüfung macht un dann erst merkt das man den Schein erst in 2 Jahren bekommt. :cry: Naja, hast ihn ja jetzt :p

  • Zitat von daKopfi

    ne Frage am Rande.
    Bin 13 Jahre alt und werde ende mai 14.
    wenn ich im märz prüfung mache, bekomm ich dann meinen richtigen schein schon ende 13??


    Du bekommst das Prüfungs Zeugniss zum 14. Geburtstag zu dir geschickt dann musst du zur Verbandsgemeinde gehen da bekommst du ihn Ausgestell


    mfg
    Christian

  • NEIN,zumindest ist es bei uns anders di wo älter als 14 waren oder genau so alt die hatten es sofort nach der Prüfung bekommen und die,die erst später 14 wurden die bekamen es zu Geburtstag bekommen


    mfg
    Christian

  • Zitat von Christian@92

    NEIN,zumindest ist es bei uns anders di wo älter als 14 waren oder genau so alt die hatten es sofort nach der Prüfung bekommen und die,die erst später 14 wurden die bekamen es zu Geburtstag bekommen


    mfg
    Christian


    In Bayern bekommst du es, wie Kopfi sagt, 3-5 Wochen nach der Prüfung zugesandt und kannst dann ab dem Tag deines 14. Geburtstages einen Fischereischein lösen!

  • Fischereirecht = Landesrecht


    D.h. es gibt in Deutschland 16 verschiedene Fischereigesetze!
    Also gibt es auch "mindestens" soviele Möglichkeiten einen Fischereischein zu erwerben.


    daKopfi kommt aus Bayern, oder?
    Somit entfallen für ihn schon mal 15 Möglichkeiten und die bayrische Variante bleibt übrig. :idea:
    Also:
    Er hat z. Z. den Jugendfischereischein.
    Er macht im März die Prüfung.
    Wenn er bestanden hat erhält er 3 - 5 Wochen später das Prüfungszeugnis.
    Frühestens an seinem 14. Geburtstag erhält er seinen staatl. Fischereischein.
    Dann erst kann er alleine zum Fischen gehen, vorausgesetzt die Vereinsstatuten oder sonstige Bedingungen im Erlaubnisschein haben nichts dagegen.

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