Bei uns im Angelladen kann man Köderfische kaufen.
Nun meine Frage darf ich die Köderfische lebend mit ans Wasser nehmen und sie dort solange hältern bis ich sie dann TOD an den Hacken Hänge?
Hechti 99
Bei uns im Angelladen kann man Köderfische kaufen.
Nun meine Frage darf ich die Köderfische lebend mit ans Wasser nehmen und sie dort solange hältern bis ich sie dann TOD an den Hacken Hänge?
Hechti 99
Bei uns zumindest nicht,da jegliche Lebendhälterung von Fischen verboten ist.
Selbst wenn in dem betreffenden Bundesland die Lebendhälterung erlaubt ist, untersagen sehr viele Bestimmungen, dass gewässerfremde Fische eingebracht werden dürfen. Das gilt auch für Köderfische. Also immer vorher genau erkundigen, das schützt am besten vor unliebsamen Überraschungen, wenn die Aufsicht kommt.
Zitatdass gewässerfremde Fische eingebracht werden dürfen.
würde im Endeffekt bedeuten, dass ich nicht mit -..sagen wir Makrele als Köderfisch angeln dürfte?!
Sehr richtig.
Zitat von riotkidwürde im Endeffekt bedeuten, dass ich nicht mit -..sagen wir Makrele als Köderfisch angeln dürfte?!
ZitatSehr richtig.
Aber warum stehen dann in den Angelmagazinen so viele Tipps zu Angeln mit Makrele und anderen Meeresfischen???
Denk doch mal scharf nach!
Es ist ja nicht an allen Gewässern verboten. Viele der Artikel, auf die Du Dich beziehst, stammen von Mick Brown und anderen englischen Autoren. Auf den britischen Inseln ist es Gang und Gäbe mit Meeresfischen auf Hechte zu angeln. Ausnahme ist Irland, dort gilt ein Verbot für gewässerfremde Köderfische.
In welchen Bestimmungen soll das den drinn stehen, was verboten ist und was nicht ?
Also hier habe ich das noch von keinem einzigsten Gewässer gehört oder gelesen.
Dann müßte es ja auf den Tageskarten vermerkt sein, denke ich mal.
Als da wären.
Die Ausführungsbestimmungen zu den Fischereigesetzen der einzelnen Bundesländer. Welches Bundesland in wieweit betroffen ist kann ich leider nicht sagen. Wer hat schon alle Texte aktuell zu Verfügung?
Mir sind einige Gewässer bekannt, wo explizit die Bestimmungen über die Art der Köder und deren Herkunft in den Erlaubnissen vermerkt sind.
Vereinssatzungen und die daran anhängenden Bestimmungen über die Ausübung der Fischerei.
Ich verstehe den ganzen Aufwand nicht ganz. Ich habe lediglich darauf verwiesen, das es bestimmt besser ist, die Bestimmungen vor dem Angeln zu lesen, damit man nicht später mit einem langen Gesicht dasteht.
Also mal ganz ehrlich, solche Bestimmungen wären mir neu.
Das höre ich heute hier das erste mal, echt jetzt.
Ja klar kenne ich Gewässerbestimmungen von Vereinen, da gibts auch hier und da bestimmt Regeln wegen Fremdbesatz, aber das ist zu mindestens bei uns in der Gegend mit Sicherheit die Ausnahme.
Und Gesetzlich ist das auch geregelt ? Mensch, ich muss doch mal wieder die Nase in langweilige Texte hängen.
Aber unsere Aufseher kennen die bestimmt auch nicht .
Von daher ..........
[quote='Zanderschreck']Aber unsere Aufseher kennen die bestimmt auch nicht .
quote]
Wenn der Aufseher ein gemeiner Fiesling ist,kennt er sie ganz bestimmt,da kannste mir glauben.
Zitat von ZanderschreckAlso mal ganz ehrlich, solche Bestimmungen wären mir neu.
Das höre ich heute hier das erste mal, echt jetzt.
Ja klar kenne ich Gewässerbestimmungen von Vereinen, da gibts auch hier und da bestimmt Regeln wegen Fremdbesatz, aber das ist zu mindestens bei uns in der Gegend mit Sicherheit die Ausnahme.
Und Gesetzlich ist das auch geregelt ? Mensch, ich muss doch mal wieder die Nase in langweilige Texte hängen.
Aber unsere Aufseher kennen die bestimmt auch nicht .
Von daher ..........
Hallo Zanderschreck,
dann kannst du noch nicht viel rumgekommen sein?
Ich kenne auch einige Gewässer, wo gewässerfremde Köfi verboten sind.
Der eine oder andere Bewirtschafter hat wohl schon schlecht Erfahrungen mit Krankheiten gemacht. Vom Hältern geschwächte Köfi sind super Krankheitsanfällig, da bricht leicht der mitgebrachte Erreger aus.
Gleiches gilt für Parasiten.
Einen Edelkrebsbestand kann man z.B. mit einem Krebspesthaltigen Köfi superleicht vernichten. Da brauchst du nur einen Köfi aus einem Gewässer mit Kamberkrebsen umzusetzen, das kann es schon gewesen sein.
Ich würde jedem Bewirtschafter dringend raten, gewässerfremde Köfi zu verbieten.
Gruß,
Manfred
Mzg, wenn das stimmt, mit dem Verbot der Gewässerfremden Fische, müßte man alle Wasservögel auch sofort töten oder gegebenenfalls vom Gewässer vertreiben. Es müsste Dir bekannt sein, das Wasservögel (Enten, Haubentaucher, Störche etc.etc...) ebenfalls Erreger "Schmuggeln" genauso wie Froschlaich oder Fischlaich der an deren Beinen oder Gefieder hängen bzw. kleben bleibt. Ausserdem, soweit ich weiss, werden Verbote bzw. Regelungen nicht für ein Gewässer alleine sondern wenn dann nur Gebietsweit oder Bundesweit gemacht. Um genau solche Möglichkeiten einzuräumen. Wenn in einem Teich eine Krankheit ausbricht, eine Ente schwimmt dort herum, fliegt dann woanders hin, auf einen anderen Teich, dort herumschwimmt und dann weiterfliegt, was dann? Die Erreger bleiben im Gefieder, zwischen den Schwimmhäuten usw.. hängen und werden so weiter transportiert. Ich denke, die verwendung von Gewässerfremden Fischen als Köder (z.B. ein Rotauge aus einem anderen Teich, als in dem geangelt wird) dürfte nichts machen. Wenn die Gewässerbewohner gesund sind, wird sicher nichts ausbrechen.
Servus,ihr schreibt ja manchmal einen Geistigen Dünnsinn !Ist doch jedem wohl klar das Wasservögel schlecht lesen können !Besser frisch fangen, dann Angeln!!Ich fange meine Köfis nur aus dem Wasser in dem ich auch Angel!!
Zitat von IndianaMzg, wenn das stimmt, mit dem Verbot der Gewässerfremden Fische, müßte man alle Wasservögel auch sofort töten oder gegebenenfalls vom Gewässer vertreiben. Es müsste Dir bekannt sein, das Wasservögel (Enten, Haubentaucher, Störche etc.etc...) ebenfalls Erreger "Schmuggeln" genauso wie Froschlaich oder Fischlaich der an deren Beinen oder Gefieder hängen bzw. kleben bleibt. Ausserdem, soweit ich weiss, werden Verbote bzw. Regelungen nicht für ein Gewässer alleine sondern wenn dann nur Gebietsweit oder Bundesweit gemacht. Um genau solche Möglichkeiten einzuräumen. Wenn in einem Teich eine Krankheit ausbricht, eine Ente schwimmt dort herum, fliegt dann woanders hin, auf einen anderen Teich, dort herumschwimmt und dann weiterfliegt, was dann? Die Erreger bleiben im Gefieder, zwischen den Schwimmhäuten usw.. hängen und werden so weiter transportiert. Ich denke, die verwendung von Gewässerfremden Fischen als Köder (z.B. ein Rotauge aus einem anderen Teich, als in dem geangelt wird) dürfte nichts machen. Wenn die Gewässerbewohner gesund sind, wird sicher nichts ausbrechen.
Genau,
und Wasservögel haben auch besonders intensiven Kontakt zu den Fischen, und werden tot ins Wasser geworfen, und werden von Fischen und Krebsen gefressen...
Außerdem bewegen sich die wenigsten Wasservögel großräumig, zumindest nicht innerhalb kurzer Zeit.
Hier geht es auch nicht darum, den Fisch nicht aus Teich a) zu fangen und 5 Meter weiter in Teich b) zu verwenden.
Das Problem sind vielmehr sehr mobile Angler, z.B. in Ballungsräumen, oder Urlauber die ihre Köfi mitbringen.
Aber wen juckt das schon. Fischzüchter sind sicher alle doof, wegen ihrer Schutzmaßnahmen.
Hoffenlich müsst ihr keine Fisch- oder Krebssterben miterleben. Ist nicht lustig.
Gruß,
Manfred
Ich hab mir nun mal die fischereilichen und anglerischen Gesetzlichkeiten des Landes Mecklenburg/Vorpommern zu Gemüte geführt.
Ich will das jetzt nicht interpretiern sondern nur die rechtlichen Fakten aufzählen.
Lebender Köderfisch verboten (Interessant ! Es kann eine Ausnahmeregelung geben wenn die berufliche Fischerei nicht anders möglich ist!)
Hälterung von Fischen in Setzkeschern verboten.
Umsetzen von lebenden Fischen in andere Gewässer, nur in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Seuchenschutzes(Gutachten und Genehmigungsplichtig).
Etwas Anderes habe ich in keinem Gesetz/Verordnung gefunden.
Von dem abweichend können natürlich für einzelne Gewässer schärfere Regelungen existieren.
Früher(bis 1989) waren nur Köderfische erlaubt welche auch aus dem jeweiligen Angelgewässer stammten.
Was auch meiner Meinung nach Sinn macht.
Bei Verwendung von gekauften Meeresfischen(Hering,Makrele) halte ich allerdings die Gefahr der Krankheitsübertragung für äußerst gering.
Also bei uns is das wie folgt geregelt:
> Weiher: mit bringen Pflicht, da sonst der Futterfisch für den Raubfischbestand rapide abnimmnt. Desweiteren ist die Einschleppung von mglichen Krankheiten sehr beschränkt (auf den jeweiligen Weiher halt).
> Im Fliesswasser: nur mit den dort gefangenen Köfis erlaubt. Die Begründung will und kann ich hier nicht zitieren. Ich sehs halt so: vor die Kür (Raubfischfang) hat man das Pflichtprogramm gestellt.
Grüsse
Rainer
In unseren Vereinsgewässern sind auch nur KöFis erlaubt, die aus diesen entnommen wurden - aus Gründen der Gewässerhygiene.
Ich habe damit kein Problem. Denn mit einer Stippangel, Drennan Puddle-Chucker-Pose und 12er- bis 14er Haken, beködert mit einem Maiskorn oder mit einer Kunstmade von Berkley Power-bait habe ich mir bisher vor jedem Ansitz die benötigten KöFis gefangen.
Warum sollten sie - wo sie doch die natürliche Nahrung der Räuber im Gewässer sind - weniger fängig sein als gewässerfremde KöFis?
Und vier bis fünf Brotflocken locken dir einen ganzen Laubenschwarm an deinen Angelplatz.
Und falls sie mal nicht beißen:
Meist bleiben nach jedem Ansitz ja KöFis übrig, die man nicht benötigt hat.
Die ködere ich an ein Vorfach an und friere sie zuhause damit ein. Im gefrorenen Zustand lassen sie sich wunderbar auswerfen. Im Wasser tauen sie rasch wieder auf.
Wer seinem Frost-KöFi zusätzlich Aroma verleihen will, kann ihn mit Herings- oder Aalöl aufpeppen.
fertig angeködert einfrieren? bin zwar was chemie/physik angeht nicht grade ne Leuchte aber ermüdet das Material (ich geh mal von nem Stahlorfach aus) nicht wenn du das einfrierst?
Eine haushaltsübliche Kühltruhe bringt es auf bestenfalls -25°C. Um bei Stählen eine Versprödung zu erreichen braucht es aber wesentlich tiefere Temperaturen. Außerdem müsste die mechanische Belastung, die ja erst zum Materialbruch führt, auch bei diesen Temperaturen stattfinden.
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