Unser Verein hat für folgende Fischarten Höchstmaße festgelegt
Hecht 90cm,Zander 80 cm,Barsch 45 cm Karpfen 75 cm Schleie 50 cm
Rotauge 30 cm,Brase 50 cm.Meine Frage ist das mit dem §17 des Tierschutzgesetzes vertretbar und wie ist das mit der Vorschrift das jeder
auser der Schonzeit gefangener Fisch der Mindesmaß hat sofort und ohne
im unnötiges Leiden zufüren zu töten ist.Meiner Meinung ist ein groser
Hecht oder Zander der mit Köderfisch gefangen wurde und den Hacken
im Magen hat nicht zu retten und leidet sehr.
Bitte um ihre Meinung
Alex Reiner
Höchstmaße
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Dies ist sehr wohl mit dem Tierschutzgesetz vereinbar, da dem Angler auch eine Hegepflicht auferlegt wurde.
Nirgendwo steht im Gesetz, dass maßige Fische getötet werden müssen (ausser der Verein legt das fest)
Der ausserhalb der Schonzeit gefangene maßige Fisch ist einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
Wenn es für die Alterspyramide, der Reproduktion, des Artenschutzes, des Gleichgewichtes der Artenvielfalt, etc., etc.
sinnvoll ist, einen Fisch zurückzusetzen, dann wurde im Sinne des Tierschutzgesetzes gehandelt.Und dass ein Hecht den KöFi nicht im "Magen" hat, dafür hat ein waidgerecht fischender Angler
mit rechtzeitigem Anhieb Sorge zu tragen.Gruß,
Peter -
Bei Hechten ist es sehr gut vertretbar,wenn man das Stahlvorfach so tief wie möglich abschneidet. Er hat eine sehr aggresive Magensäure und somit verdaut er die Montage sehr schnell.
Wie das bei Zandern ist, weiß ich nicht aber ich denke ähnlich. -
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Zitat von Pumuckel
Bei Hechten ist es sehr gut vertretbar,wenn man das Stahlvorfach so tief wie möglich abschneidet. Er hat eine sehr aggresive Magensäure und somit verdaut er die Montage sehr schnell.
Das mag ja sein, nur meistens, selbst wenn man den Hecht sehr lange schlucken lassen würde, würde sich der Haken nicht im Magen, sondern im Schlund des Fisches befinden, wo man ihn kaum entfernen kann und der Fisch.
Soll aber nicht heissen, dass ich gegen die Höchstmaße bin, sondern ganz im Gegenteil. Ich werde mich auch dafür einsetzen, dass bei uns höchstmaße für Hecht festgelegt werden. Die Karpfen brauchen dass nicht, die genießen bei uns sowieso jeglichen Schutz
mfg Tristan
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Finde ich gut, dass anscheinend immer mehr Vereine ein Mindest- und ein Maxmaß einsetzen. Endlich bewegt sich etwas.
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Bei Hechten reicht auch schon der Schlund. Wer schonmal von eienm Hecht "gebissen" wurde, weiß dass die Wunde sehr lange Blutete und garnicht richtig aufhört zu bluten.
Das liegt daran, dass der Hecht irgendwelche Säuren oder sowas im Mund hat. Mit diesen Säuren kann er die Haken ohne Probleme verdauen. Natührlich dauert es ein wenig, aber Fische müssen nicht regelmäßig fressen, wie andere Tiere oder Menschen.
Sollte man die Montage noch shen können, kann man versuchen noch die Haken abzuknipsen, so das der Hecht "nur" noch die Hakenspitzen im Schlund hat.Das hat mir alles ein Fischwirt erzählt, und der muss ja wissen, was er erzählt.
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Zitat von Pumuckel
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Das liegt daran, dass der Hecht irgendwelche Säuren oder sowas im Mund hat. Mit diesen Säuren kann er die Haken ohne Probleme verdauen. Natührlich dauert es ein wenig, aber Fische müssen nicht regelmäßig fressen, wie andere Tiere oder Menschen.
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Das hat mir alles ein Fischwirt erzählt, und der muss ja wissen, was er erzählt.Das hätte ich aber gerne noch von weiterer Stelle bestätigt.
Ich kenne von Hechtbissen nur, dass sie schlecht heilen - das liegt dann aber an der "ausgeprägten" Mundflora des Fisches und nicht an irgendwelchen Säuren. -
Zitat von Pumuckel
Das liegt daran, dass der Hecht irgendwelche Säuren oder sowas im Mund hat. Mit diesen Säuren kann er die Haken ohne Probleme verdauen. Natührlich dauert es ein wenig, aber Fische müssen nicht regelmäßig fressen, wie andere Tiere oder Menschen.
Aber auch bei Fischen ist es wie beim Menschen! Wunden können sich entzünden! Wird mit Köderfischen und 2 oder 3 Haken bzw. Drillingen gefischt und der Hecht schluckt den Fisch tief, wodurch die Haken nicht entfernt werden können, besteht eine sehr geringe Überlebenschance für den Fisch! V.a. wenn die Haken im Schlund- oder Kiemenbereich sitzen, wird der Fisch zumeist elend zu grunde gehen!
Ich denke, dass bei all den Regelungen über Mindest- und Maximaße immer noch das verantwortungsvolle Bewusstsein des Anglers wichtig ist! D.h. der Angler kann in Ausnahmefällen in denen ein Fisch, seiner Meinung nicht mehr überlebensfähig ist, den Fisch trotz der Vorschriften dem Gewässer entnehmen! Um somit dem Fisch eine lange Leidenszeit zu ersparen!
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Ich bin mir nich sicher ob das so hier her passt aber egal^^
Laut AVFiG §9 (8) müssen Fische die unter Einhaltung der für sie gesetzen Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung nur in Übereinstimmung mit dem Hegeziel und dem Tierschutzgesetz ausgesetzt werden.
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Zitat von Flob
Ich denke, dass bei all den Regelungen über Mindest- und Maximaße immer noch das verantwortungsvolle Bewusstsein des Anglers wichtig ist! D.h. der Angler kann in Ausnahmefällen in denen ein Fisch, seiner Meinung nicht mehr überlebensfähig ist, den Fisch trotz der Vorschriften dem Gewässer entnehmen! Um somit dem Fisch eine lange Leidenszeit zu ersparen!Nein,die Ausnahmen kann man nicht kontrollieren. Somit halte ich es für sehr schlecht, wenn solche Ausnahmen eingeführt werden.
Ich kann den Hecht bewusst tief schlucken lassen, damit ich ihn später töten kann, eine Ausnahmefall wären vll starke außerliche Schäden von Komoranen oder ähnlichem. Ein weiterer Fall wären Krankeheiten aber mehr dürfen nicht gesetz werden.
Auch wenn man sicher sein kann das der Fisch nicht überlebt, und es grade bei großen Fsichen sehr traurig ist, muss ich ein solchen Fisch wieder "schwimmen" lassen...
Ich hoffe ihr versteht was ich sagen will. Es gibt halt immer schwarze Schafe.
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Zitat von Pumuckel
Bei Hechten ist es sehr gut vertretbar,wenn man das Stahlvorfach so tief wie möglich abschneidet. Er hat eine sehr aggresive Magensäure und somit verdaut er die Montage sehr schnell.
Wie das bei Zandern ist, weiß ich nicht aber ich denke ähnlich.Mit der agresive Säure ist so eine Sache die Haken die man jetzt gebraucht sind aus nicht rostender Stahl produziert und da habe ich Zweifel ob die sich auflösen und auch die Vorfache sind heute nicht so
wie sie mal gewesen sind mir geht es nur um das Leiden der Fische
den ich vertete die Meinund das sie Schmerz fühlen.Reiner -
Zitat von Pumuckel
Nein,die Ausnahmen kann man nicht kontrollieren. Somit halte ich es für sehr schlecht, wenn solche Ausnahmen eingeführt werden.
Was heißt eingeführt werden? Diese Regelung gibt es eigentlich schon, ich kann dir diese jetzt nicht in schriftlicher Form belegen, bin mir aber ziemlich sicher! Wenn ein gefangener Fisch stark aus den Kiemen blutet, brauchst du an ein Zurücksetzen gar nicht mehr denken, egal wie groß der Fisch ist!
Deswegen habe ich ja auch geschrieben:
Zitatverantwortungsvolle Bewusstsein des Anglers
Zitat von PumuckelEs gibt halt immer schwarze Schafe
Und gerade denen machen solche Regelungen überhaupt nichts aus!
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Habe noch etwas gegoogelt und in der Gewässerordnung des VDSF folgenden Paragraphen gefunden:
1.5.4. Behandlung des untermaßigen, bzw. geschonten Fisches
Untermaßige Fische sind besonders schonend zu behandeln, damit weder Schuppen herausgerissen werden, noch die Schleimschicht der Oberhaut beschädigt wird.
Nach Möglichkeit sind sie im Wasser zu belassen, der Angelhaken ist mit einem Hakenlöser vorsichtig zu entfernen. Der Fisch ist sorgfältig zurückzusetzen. Erschöpfte Fische sind solange im Wasser in der Hand zu halten, bis sie wieder schwimmfähig sind. Nicht mehr lebensfähige Fische sind zu töten. -
Das habe ich nicht gewusst, dass es so einen Paragraphen gibt. Acuh bei der Prüfung habe ich nichts von so einer Reglung gelernt. Aber wie soll ich einer Kontrolle beweißen, dass mein Fisch nicht überlebt hätte??
Ich fänd es sehr traurig, wenn große überlebendsfähige Fische trotz max.-Maß getötet werden würden, weil jemand sie essen will, bzw verkaufen oder sowas.
Ich denke du verstehst meine Skepsis(so richtig??). -
Eigentlich sollte jeder Angler mit einem bestandenen Angelschein ein soweit ausgeprägtes Umweltbewusstsein haben und wissen was gut und was schlecht ist.
Aber leider ist das nicht bei jedem der Fall wenn ich da so manchmal am Wasser bin! Das ärgert mich schon.
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Zitat von Flob
Habe noch etwas gegoogelt und in der Gewässerordnung des VDSF folgenden Paragraphen gefunden:
1.5.4. Behandlung des untermaßigen, bzw. geschonten Fisches
...
Nun ja ich habe auch gegooglelt und Im VDSF steht auch das:
1.5.2. Behandlung des maßigen Fisches, der keiner Schonung unterliegt
Nach der Landung ist der Fisch sofort durch einen oder mehrere kräftige Schläge auf den Hinterkopf (Kopfschlag) zu betäuben oder zu töten. Sofort nach der Betäubung ist der Fisch zu schlachten. Erst wenn der Fisch getötet ist, wird der Angelhaken entfernt.
Es besteht kein vernünftiger Grund, einen maßigen Fisch nicht als Beute zu behalten. Fische nur aus Freude am Drill zu fangen, entspricht nicht unserem Verständnis von Fischwaidgerechtigkeit.Man muss sich nicht an jeden unfug halten so riskiere ich nicht ein saftiges Bußgeld oder sogar mein Schein...
Ist der VDSF eigendlich für alle Angler oder nur für Vereinsmitglieder??
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Zitat von Pumuckel
Nach der Landung ist der Fisch sofort durch einen oder mehrere kräftige Schläge auf den Hinterkopf (Kopfschlag) zu betäuben oder zu töten. Sofort nach der Betäubung ist der Fisch zu schlachten. Erst wenn der Fisch getötet ist, wird der Angelhaken entfernt.
Es besteht kein vernünftiger Grund, einen maßigen Fisch nicht als Beute zu behalten. Fische nur aus Freude am Drill zu fangen, entspricht nicht unserem Verständnis von Fischwaidgerechtigkeit.Man muss sich nicht an jeden unfug halten so riskiere ich nicht ein saftiges Bußgeld oder sogar mein Schein...
Ist der VDSF eigendlich für alle Angler oder nur für Vereinsmitglieder??
Wir sprechen in diesem Thread vom Tierschutzgesetz und nicht von den kläglichen Interpretationsversuchen eines von 2 Verbänden
um dem Mainstream der Angelgegner gerecht zu werden .In keinem (!) Gesetz (!!) steht derartiger Unfug!
Gruß,
Peter -
Das wollte ich wissen.
Vll habe ich deshalb auch noch nichts von dem Paragraphen von Flob gehört.
Aber es würde mich trotzdem interessieren, wie da die Gesetzliche Lage aussieht. muss ich ein Fisch zurückwerfen, der mit aller Wahrscheinlichkeit stirbt?
Ich meine die Antwort zu kennen, aber ich würde es lieber noch ma von euch hören. -
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Zitat von Pumuckel
Aber es würde mich trotzdem interessieren, wie da die Gesetzliche Lage aussieht. muss ich ein Fisch zurückwerfen, der mit aller Wahrscheinlichkeit stirbt?Da es weder ein Landes-, geschweige denn Bundesgesetz ist, wird dieser Punkt von dem jeweiligen Verein, Verband
bzw. sonst. Fischereirechtsinhaber geregelt werden.Dass ein nicht überlebensfähiger Fisch zurückgesetzt werden muss wird niemand verlangen.
Jedoch die Möglichkeiten der Verwertung werden unterschiedlich geregelt und eingeschränkt werden,
so wie es bereits bei der jetzigen Regelung der Fall ist.Um Missbrauch zu unterbinden kann der Angler angewiesen werden, dass ein ausserhalb der Schonmaße, bzw. -zeiten gefangener Fisch,
der aus genannten Gründen nicht zurückgesetzt werden kann, schonend zu töten ist, jedoch nicht angeeignet werden darf.
Er ist (z.B.) unmittelbar zu vergraben, etc.Wenn dann ein Angler mit so einem Fisch in der Kühlbox kontrolliert wird, dann hat er bewiesenermaßen
gegen die Entnahmeregelung verstossen.Gruß,
Peter -
Zitat von Pumuckel
Nein,die Ausnahmen kann man nicht kontrollieren. Somit halte ich es für sehr schlecht, wenn solche Ausnahmen eingeführt werden.
Ich kann den Hecht bewusst tief schlucken lassen, damit ich ihn später töten kann, eine Ausnahmefall wären vll starke außerliche Schäden von Komoranen oder ähnlichem. Ein weiterer Fall wären Krankeheiten aber mehr dürfen nicht gesetz werden.
Auch wenn man sicher sein kann das der Fisch nicht überlebt, und es grade bei großen Fsichen sehr traurig ist, muss ich ein solchen Fisch wieder "schwimmen" lassen...
Ich hoffe ihr versteht was ich sagen will. Es gibt halt immer schwarze Schafe.
Hallo,
wann immer das Gesetz ein Zurücksetzen verlangt, spricht es von "lebensfähigen" Fischen. Sollte man nicht den Tierschutz und damit das Verhindern von Leiden der Fische über das Handeln von schwarzen Schafen stellen? Mich würde der Gedanke an einen qualvoll sterbenden Fisch mehr stören, als das Wissen um Missbrauch bei der Entnahme eines Fisches durch einen Angler.
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