• Tierschutz, Leiden und Angeln ist per Gesetz nicht unter einen Hut zu bringen, zumindest nicht in unserem regulierten Deutschland.


    Ich vertrete auch Deine Auffassung, dass nur lebensfähige Fische zurückgesetzt werden sollen, aber wie will der Normalangler beurteilen, ob die Fische dies sind?? Wo sind da Grenzen zu ziehen??
    Der eine sagt : Ein Fisch, der blutet (egal wie stark) ist nicht lebensfähig, der andere sagt, der Fisch zappelt, trotz Blutung wird er überleben.
    Deshalb wird der Angler, der einen geschonten Fisch mitnehmen möchte die Meinung vertreten, dass der Fang nicht lebensfähig ist und den Fisch einpacken.


    Es wird leider genug Raubbau während den Schonzeiten betrieben, deshalb plädiere ich für generelle Raubfisch und Friedfischschonzeiten, in denen alle Fische der entsprechenden "Art" nicht befischt werden dürfen.


    Aber zurück zum Topic - die Regelung mit Höchstmaßen find ich richtig klasse, das entspricht einer echten Hege, da z.B. Hechte um 90cm am produktivsten sind. Da ziehe ich meinen Hut vor den Vereinen, die dieses gesetzliche Schlupfloch ausnutzen :clap:

  • Ich habe das Thema:Höchstmaß ins Forum gestellt denn meiner Meinung
    ist es nicht in allen Fällen einzuhalten und kann sich negativ auf den
    Angelsport auswirken.Es ist doch sicher das nicht alle Hechte und Zander
    und Barsche die den Hacken geschluckt haben die Prozedur überleben
    und werden tot ans Ufer gespült.Spazierende die solche kapitale Fische
    finden werden über die Angelei empört und dann hat die PETA uns da wo
    sie uns haben möchte.Schon jetzt gehts mit dem Schmerzen empfinden
    hin und her sollen wir PETA noch ein Argument in die Hand legen meiner
    Meinung sollte der Höchstmaß von allen Aspekten angesehen werden
    und nicht auf Hurra durchgesetzt werden.
    Mit Grüßen Reiner.


  • Warum sind an toten Fischen, die im Gewässer treiben, die Angler schuld? Warum muss uns das angelastet werden?

  • Zitat von Gerd aus Ferd

    Aber zurück zum Topic - die Regelung mit Höchstmaßen find ich richtig klasse, das entspricht einer echten Hege, da z.B. Hechte um 90cm am produktivsten sind. Da ziehe ich meinen Hut vor den Vereinen, die dieses gesetzliche Schlupfloch ausnutzen :clap:


    Das möchte ich persönlich nicht behaupten.
    Stellt euch vor, ihr habt ein oder wollt en Fischmuseum errichten, und eure kapitalen Fänge darin verewigen... Da hat mans Beispielweise geschafft, eine Schleie mit 60 cm zu fangen, und das Höchstmaß liegt z.B. bei 40 cm. Was muss man machen? Statt diese praeparieren zu lassen, muss man sie zurücksetzen... >:(
    Ich weiß, von was ich rede, denn ich habe mir schon einige Fische ausstopfen lassen...


    PS.: Jeder hat eine eigene Meinung, und das war halt MEINE... 8)


    mfg.
    M A R I O

  • Zitat von Mario Grill

    Das möchte ich persönlich nicht behaupten.
    Stellt euch vor, ihr habt ein oder wollt en Fischmuseum errichten, und eure kapitalen Fänge darin verewigen... Da hat mans Beispielweise geschafft, eine Schleie mit 60 cm zu fangen, und das Höchstmaß liegt z.B. bei 40 cm. Was muss man machen? Statt diese praeparieren zu lassen, muss man sie zurücksetzen... >:(
    Ich weiß, von was ich rede, denn ich habe mir schon einige Fische ausstopfen lassen...


    PS.: Jeder hat eine eigene Meinung, und das war halt MEINE... 8)


    mfg.
    M A R I O


    Lol, was für ein Schwachsinn .... wenn der Fisch geschont ist, dann ist er geschont und wird nicht präpariert. Ich hätt auch gern so manchen Aal mit 43 oder 44 cm mit in die Räuchertonne genommen, aber da das Schonmaß bei 45 cm liegt, schwimmen die halt wieder.

  • Zitat von Mario Grill

    Stellt euch vor, ihr habt ein oder wollt en Fischmuseum errichten, und eure kapitalen Fänge darin verewigen... Da hat mans Beispielweise geschafft, eine Schleie mit 60 cm zu fangen, und das Höchstmaß liegt z.B. bei 40 cm. Was muss man machen? Statt diese praeparieren zu lassen, muss man sie zurücksetzen... >:(
    Ich weiß, von was ich rede, denn ich habe mir schon einige Fische ausstopfen lassen...


    Es ist ja recht und gut sich einen Fisch zu präparieren. Wie SkYlaX aber auch schon sagte, muss man sich den gesetzlichen Bestimmungen fügen. Ein Photo in einer gewissen Größe sagt mit Sicherheit genau so viel aus, wie ein Präparat ;)


    Damit hast du dann was für dein Fischmusuem und hast auch die Bestimmungen nicht verletzt!

  • Das ist klar, dass auch ich diese geschonten Fische zurücksetze, aber weil sich das bei uns in Österreich noch nicht so verbreitet hat, habe ich auch kleine Probleme. Sonst würde ich an diesen Seen auf gewisse Fischartan verzichten.


    Fotos mache ich sowieso 8)

  • Hallo,


    ich persönlich halte die reine Einführung von Höchstmassen auch vom hegerischen Standpunkt her für nicht zielführend. Es ist die Gefahr gegeben, dass eine Überalterung des Bestandes und eine Verfälschung der Alterspyramide damit erreicht wird. Ab einer gewissen Grösse(Alter) nimmt auch die Produktivität wieder stark ab. Bei Gewässern mit nicht selbstreproduzierenden Beständen ist das Ganze sowieso Unfug, da dient es nur dazu, sagen zu können:" In unserem Revier sind die und die Fische in kapitalen Grössen"(Angabe und Reklame für das Gewässer). Was bei selbstreproduzierenden Beständen sinnvoll sein kann, ist die Einführung von Zwischenmaßen, damit wird wirklich Hege betrieben und
    der Aufbau einer dem Gewässer entsprechenden Altersstruktur Rechnung getragen.


    Grüsse
    Heinz

  • Cactus - was meinst Du mit "Zwischenmaßen" ? Hecht z.B. darf nicht entnommen werden von 70 - 90 cm? Kleinere und Größere schon?? Seh ich das so richtig? Die Idee finde ich prima, da die Produktivität mit zunehmenden Alter wieder abnimmt. Ist meines Wissens in anderen Ländern auch so geregelt, d.h. ab einer gewissen Größe gelten die Fische dann als "Trophäenfische".

  • Laut Gesetz MÜSSEN Fische zurückgesetzt werden, wenn sie nicht die entsprechenden Maße haben oder während der Schonzeit gefangen wurden.


    Laut VDSF sollen alle (maßigen) Fische entnommen werden, da der Spass am Angeln für die Funktionäre nicht zu zählen scheint.


    Von daher ist eine solche Begrenzung eines Vereines durchaus sinnvoll, da sie zum einen gesetzeskonform ist, zum anderen den Unsinn vom VDSF einigermaßen elegant aushebelt.


    "Zwischenbrittelmaße" kennt man ja auch schon des längeren z. B. in Österreich.


    Sinnvoll(er) wäre es in meinen Augen aber sicherlich, wenn man (je nach Fischart/Gewässer/Bestand etc.) ein nicht zu kleines Mindestmaß hätte, dem ein Entnahmefenster folgt, dann wieder ein "Schonfenster" dass die produktivsten Laichfische schont - und dann auch wieder ein nicht zu niedrig angesetztes "Kapitalenfenster".


    (Nur ein kleines) Beispiel Hecht:
    Entnommen werden dürfen Hechte von 60 - 80 cm und ab 1,20m
    Alle anderen müssen so schonend und schnell wie möglich zurückgesetzt werden.


    Der einzige Nachteil einer solchen Regelung ist die Vorgabe für VDSF - Mitglieder, alle Fische mitnehmen zuz müssen, die dann in den Entnahmefenstern liegen.


    Gesetzlich braucht man ja zum angeln/entnehmen einen "vernünftigen Grund".


    Das kann bei einem über 1,20m Hecht auch bedeuten, das er z. B. zur sinnvollen Verwertung für Einzelpersonenm/Kleinfamilien zu groß ist und man ihn damit auch zurücksetzen kann - sofern man eben nicht VDSF - Mitglied ist und sich an deren Regeln halten will/muss.......


    Zum Thema "Öffentlichkeit":
    Wie bei den Anglern wird es auch bei allen "Schützergruppen" schwarze Schafe geben.


    So wie den Anglern das unter die Nase gerieben wird, wird auch den Schützern oft genug deswegen vorgeworfen, dass sie reine Spendensammler sind.


    Das wird sich durch entsprechende Regelungen für keine der Gruppierungen ändern.


    Von daher halte ich Regelungen, welche das Angeln einfacher machen und/oder sinnfreie, sinnlose oder sonst kontraproduktive Regelungen "aushebeln" immer für eher gut.


    Es wird letztlich immer auch am Einzelnen liegen, wie das Bild in der Öffentlichkeit aussieht..........

  • Hallo Gerd,


    ich meine das mit den Zwischenmassen so wie du es definiert hast.
    Es gibt ein Mindestmaß, dann ein Maß von dem bis zu einem anderen Maß
    nicht entnommen werden darf und dann kann oder muß wieder entnommen werden.


    Beispiel : Mindestmaß Bachforelle 35 cm
    ab 45 cm bis 70 cm geschont
    Fische über 70 cm können (manche legen fest müssen)
    entnommen werden.


    Das ganze ist sinnvoll bei selbstreproduzierenden Beständen, weil man damit die Alterspyramide beeinflussen kann.


    Grüsse
    Heinz

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