Jugendfischerreischein und Lebenslänglicherfischerreischein?

  • Ich habe heuer mir im Januar eine Jahreskarte holen müssen. Sonnst währen die weg gewesen.


    Nun habe ich meine Fischerprüfung heute gemacht. Und Bestanden. *smile* :D :D :D


    Nun kommt meine Frage kann ich beide gleichzeitig haben?


    Das ist klaar wo ich meine Jahreskarte habe muss ich mit Jungendschein hin und muss in der nähe von meinen Erwachsenen sein. Der einen Lebsenslänglichen Fischerreischein hat.


    Deswegen könnte ich aber trotzdem ein Lebenslänglichen schein mir holen oder? Damit ich an andere Gewässer auch alleine hin kann.


    Wisst ihr da was Genaueres?

  • Erstmal herzlichen Glückwunsch, hab sie heute auch bestanden.
    Wie meinst du das mit dem gleichzeitig?


    Du kannst jetzt einen richtigen Fischereischein im Rathaus beantragen (wenn du dein Zeugnis zugeschickt bekommst), und damit erlischt dein Jungendschein automatisch.
    Mit dem richtigen Schein kannst du dann alleine angeln und mit 2 ruten gleichzeitig fischen.

  • Ja. aber wieso erlischt der Jungendschein??? Ich muss ihn ja nicht abgeben. Und wen ich meine Jahreskarte mit dem Jugendschein ausgestellt habe muss ich ja den Jungendschein besitzen sonnst treibt meine Jahreskarte ja auch den Bach runter :?

  • Im Normalfall sollte es keine Folgen für deine Jahreskarte haben, wenn du dir den Fischereischein holst. :?


    Oder hast du die Karte aufgrund des Jugendfischereischeins besonders günstig bekommen?


    Frag am besten einfach mal die Leute , bei denen du die Karte geholt hast.


    Gruß Flo

  • Erstmal Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!


    Den Fischereischein auf Lebenszeit kannst du dir holen, sobald du das 14. Lebensjahr vollendet hast. Er kostet allerdings ein paar Euros, da du die Fischereiabgabe auf Lebenszeit entrichten musst - das richtet sich nach dem Lebensalter, je jünger, desto mehr, weil du ja dein ganzes Anglerleben noch vor dir hast.


    Ob du nun einen Jugendfischereischein hast oder - nach Ausstellen der Jahreskarte - einen "richtigen" auf Lebenszeit, sollte für deine Jahreskarte erst einmal unerheblich sein. Der "richtige" Fischereischein hat nur die Konsequenz, dass du ohne erwachsenen Begleiter alleine fischen kannst.


    Erkundige dich doch ganz einfach beim Bewirtschafter des Gewässers - der bestimmt die Regeln für die Erlaubnisscheine (Jahreskarten).
    Unser Verein stellt Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Jahreskarten zum halben Preis aus - unabhängig davon, ob sie mit dem Jugendfischereischein oder mit dem richtigen Fischereischein zu Gange kommen.


    Es wäre allerdings m.E. eine falsche Bescheidenheit, wenn du dir mit dem Prüfungszeugnis nun keinen Fischereischein auf Lebenszeit holen würdest.

  • Zitat von reverend


    Den Fischereischein auf Lebenszeit kannst du dir holen, sobald du das 14. Lebensjahr vollendet hast. Er kostet allerdings ein paar Euros, da du die Fischereiabgabe auf Lebenszeit entrichten musst - das richtet sich nach dem Lebensalter, je jünger, desto mehr, weil du ja dein ganzes Anglerleben noch vor dir hast.


    Ich weiß jetzt nicht aus welchem Bundesland er kommt.


    Aber nicht in Baden-Württemberg, da musst Du beim Schein auf Lebenszeit nur immer für 5 oder 10 Jahre im Voraus die Fischereiabgabe zahlen.
    Das heißt für die 10 Jahre 60 Euro, nach 10 Jahren wieder 60 ¤ oder der Schein ruht, bis wieder die Abgabe gezahlt wird.
    Der Fischereischein auf Lebenszeit selber kostet einmalig 18 ¤ bei uns.

  • Falls Allraundhunter Bayer und gerade 14 Jahre alt wäre, käme ihn der Fischereischein auf Lebenszeit inklusive Fischereiabgabe auf stolze 335,-- ¤.

  • Zitat von reverend


    Dafür fällt die Beobachtung des Gültigkeitszeitraumes und die wiederholte Lauferei aufs Amt weg.


    In BaWü gilt der Schein zwar ein Leben lang aber nicht die Angelberechtigung.
    Im günstigsten Fall ist alle 10 Jahre erneut der Gang aufs Amt und die Berappung von 78,- EURO notwendig.


    Gruß,
    Peter

  • er kann aber nach wie vor seinen Schein auf Lebenszeit holen und die Fischereiabgabe für 5 Jahre entrichten. Die FA ist i.M. 8,00 ¤ pro Jahr in Bayern, macht also so ca. 70-80,00 fürs erstemal und dann eben 8,00 / Jahr * 5 + 5,00 Gebühr bei einer jeweiligen 5jährigen Entrichtung der FA.


    Zu Deinem eigentlichen Problem: ich würd mal sagen, das ist vom Fischereirechtinhaber ( der oder die Dir den Schein ausgestellt haben) abhängig. Frag mal nach, evtl. könnte ich mir vorstellen, dass Dir die Jahreskarte gegen Zahlung der Differenz "aufgewertet" wird.

  • Zitat von Taxler

    In BaWü gilt der Schein zwar ein Leben lang aber nicht die Angelberechtigung.
    Im günstigsten Fall ist alle 10 Jahre erneut der Gang aufs Amt und die Berappung von 78,- EURO notwendig.


    Ich habe meinen neuen Schein vor kurzem geholt und schon 80,50 ¤ bezahlt... Da wird anscheinend auch jedes Jahr was draufgeschlagen!

  • Zitat von Taxler


    In BaWü gilt der Schein zwar ein Leben lang aber nicht die Angelberechtigung.
    Im günstigsten Fall ist alle 10 Jahre erneut der Gang aufs Amt und die Berappung von 78,- EURO notwendig.


    Gruß,
    Peter


    Nicht 78 ¤, sondern 60¤, nur das 1. mal kostet er 78¤, danach muß nur noch die Fischereiabgabe bezahlt werden, das wird dann im Schein nur dokumentiert.
    Aber der Gang alle 10 Jahre zum Amt ist allerdings erforderlich.

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