Hallo Leute,
Ich habe im November 1998 meine Fischerprüfung bestanden und dann auch 2-3 Jahre geangelt. Nach 5 Jahren läuft ja dann der Schein ab und man sollte ihn verlängern...was ich aber nciht gemacht habe.
Wie sieht das nun aus? Mittlerweile sind ja 4 Jahre vergangen und ich frag mich ob ich jetzt einfach auf die Gemeinde kann und den verlängern kann?? oder ob die Gültigkeit aufgrund von Inaktivität einfach verfällt?? oder wie lange kann man maximal inaktiv sein?
Wer kann mir da helfen?
Falls das verlängern funktioniert, was kostet mich der Spaß dann?Was muss ich dort vorlegen?
Das ganze ist auf Baden-Württemberg bezogen, soweit ich informiert bin ist das ja in den einzelnen Ländern unterschiedlich...
MfG