angelschein verlängern

  • Hallo Leute,


    Ich habe im November 1998 meine Fischerprüfung bestanden und dann auch 2-3 Jahre geangelt. Nach 5 Jahren läuft ja dann der Schein ab und man sollte ihn verlängern...was ich aber nciht gemacht habe.


    Wie sieht das nun aus? Mittlerweile sind ja 4 Jahre vergangen und ich frag mich ob ich jetzt einfach auf die Gemeinde kann und den verlängern kann?? oder ob die Gültigkeit aufgrund von Inaktivität einfach verfällt?? oder wie lange kann man maximal inaktiv sein?


    Wer kann mir da helfen?


    Falls das verlängern funktioniert, was kostet mich der Spaß dann?Was muss ich dort vorlegen?


    Das ganze ist auf Baden-Württemberg bezogen, soweit ich informiert bin ist das ja in den einzelnen Ländern unterschiedlich...



    MfG

  • Du hast ja die Fischereiprüfung abgelegt, insofern sollte es keinerlei Probleme geben mit der Verlängerung.
    Sollte der Schein nicht "verlängert" werden, gibt es problemlos einen neuen. Maßgebend ist die abgelegte Fischereiprüfung, die gilt meines Wissens auf Lebenszeit.

  • Danke für die ganzen schnellen Antworten, das klingt ja schonmal sehr gut!!


    Zitat von Gerd aus Ferd

    [...]Maßgebend ist die abgelegte Fischereiprüfung, die gilt meines Wissens auf Lebenszeit.



    Kann mir das noch jemand bestätigen, das wäre ja super! :shock:

  • Zitat von Ai-JaY

    Danke für die ganzen schnellen Antworten, das klingt ja schonmal sehr gut!!




    Kann mir das noch jemand bestätigen, das wäre ja super! :shock:


    Ruf doch einfach bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung an. Die wissen es in der Regel genau. Und dann bist Du auch auf der sicheren Seite.

  • Hallo
    Bei uns in Sachsen muß man den Fischereischein bei der "Landesanstalt für Landwirtschaft -Fischereibehörde- " verlängern. Das geht auch seit diesem Jahr übers Internet. Ich habe aber den Schein erst vor 3 Jahren gemacht und wir bekamen den neuen Fischereischein im Chipkartenformat und mußten zum Antrag ein Paßbild mit abgeben was dort dann mit unseren Daten eingescannt wurde, man muß bei der Verlängerung das nur noch angeben und bekommt den neuen Fischereischein + Überweißungsträger dann zugesendet. Habe aber auch gesehen das im Verein für eine Verlängerung gesorgt wird. ;)

  • Mit der Prüfungsurkunde hast Du die Legitimation in der Hand, bei Deiner Gemeinde den Antrag auf Verlängerung,
    bzw. eine Neuerteilung zu erwirken.


    Also - alles im grünen Bereich ;)


    Gruß,
    Peter

  • also ich hab hier noch die quittung hab ihn dieses jahr verlängern lassen
    zu mir hieß es man kann ihn nur noch auf "Lebenszeit" verlängern was bei uns in BaWü 10 Jahre heißt. Das heißt du brauchst auch einen neuen Fischereischein.


    Auf der Empfangsbescheinigung steht folgendes:


    Fischereischein 20,45¤
    10 Jahre Fischereiabgabe 60,00¤


    Das ganze ist vom 18.01.2007 denke also mal ganz aktuell ;)


    gruß BB

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