Regelungen für Boote (mit Motoren)

  • Hallo,


    wo ist eigentlich das "Bootsfahren" geregelt. Darf ich z.B. mit einem Schlauchboot mit
    a.) Elektromotor
    b.) Benzinmotor


    1. Auf einbem Fluß z.B. der Donau
    2. auf einem Baggersee oder Alpensee z.B. Spitzingsee


    fahren?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Beste Grüße
    Pietrocelli

  • Grundlegendes findest Du in der Binnenschifffahrtsordnung. Hier ein Link zum Download http://www.potsdam.dlrg.de/index.php?doc=download .
    Es gibt darüber hinaus für eigentlich jedes Gewässer Sonderregelungen, die zu beachten sind. So ist zum Beispiel der Betrieb von Dieselmotoren in Gewässern, die der Trinkwassergewinnung (z.B. Talssperren) dienen oft verboten.

    Erst wenn die letze Ölplattform versenkt ist, wenn die letzte Tankstelle geschlossen wurde, dann werdet ihr feststellen, dass man nachts um zwei bei Greenpeace kein Bier kaufen kann!

  • Da gibt es unterschiedliche Regelungen. In freien Gewässern darfst Du normal mit Verbrennungsmotoren fahren, es ist egal ob mit Schlauchboot oder anderen Booten. In geschlossenen Gewässern ist oftmals der Verbrennungsmotor nicht erlaubt, gerade in den Alpenseen denke ich wird das genau so sein. Elektromotoren sind grundsätzlich überall erlaubt, außer in den Gewässern, die einer Beschränkung unterliegen (tolle Aussage). An etlichen Seen darf wenn vom Boot geangelt wird, dieses nur mit Muskelkraft bewegt werden.
    Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du die entsprechenden Stellen kontaktierst und dir von dort die Zulässigkeit bescheinigen läßt.


    Btw: Die Donau ist ja nicht gerade klein, ICH würde dort nicht mit dem Schlauchboot rausfahren mit 5 -PS - Motor, noch weniger mit Elektromotor.

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