Servus Perti-Jünger,
ich bin ein wenig verwirrt von den ganzen Fischereigesetzen und etc... und weiß nicht genau, was ich nun in Sachsenanhalt als 16-Jähriger darf, und was nicht?
Mich interessiert: In wiefern bin ich, als Inhaber eines Fischereischeins und einer Gastkarte, dazu befugt in Sachsen-Anhalt zu angeln?
Jemand meinte, man düfe nur auf Friedfisch angeln, wenn man einen Judenfischereischein besitzt...stimmt das?
mfg
allrounderMartin