Setzkescher erlaubt oder nicht

  • War am Wochenende bei uns am Rhein-Herne-Kanal Fischen.Und es kam
    der Fischerreiaufseher um meine Papiere zu überprüfen,nach der Krontrolle kamen wir ins Gespräch,ich fragte ihn ob man den Setzkescher
    überhaupt benutzen dürfe,darauf hin sagte er mir ja.Also ich weiss selber nicht ob ich wirklich benutzen darf oder nicht,einer sagt ja einer sagt nein.
    Und Bock auf Ärger wegen den Setzkescher,weil ich ihn vielleicht benutze
    hab ich überhaupt nicht.Also meine Frage an euch wo genau bekomm ich
    wirklich eine genaue Auskunft über den Setzkescher benutzung,und ist es erlaubt oder nicht.Wohne in NRW-Bottrop und angel am Rhein-Herne-Kanal

  • Das ist wie so vieles sicherlich wieder Bundesland verschieden.
    Ich habe das in Hessen so mitbekommen, das man pro 100Kg Keschervolumen 1 Kg Fisch drin haben darf(weiß nicht genau ob die Zahlen Stimmen).
    Setzkescher sind generell erlaubt, müssen nur groß genug sein, dazu gibt es hier auf der Blinker Seite einen Beitrag, den ich mir auch mal ausgedruckt habe, da ich mit einem Bekannten eine Diskusion hatte der schon lange angelt und meinte das der Setzkescher verboten ist.
    Ich glaube der muß einen Ringdurchmesser von mindestens 50 cm haben und 2,50m lang sein, darf aber an Gewässern mit Wellengang nicht benutzt werden.


    Ich hoffe, das ich etwas Licht ins dunkel bringen konnte, aber es werden sicherlich viele genauere Antworten von anderen folgen.


    Gruß... Udo

  • Zitat von Udolf

    Das ist wie so vieles sicherlich wieder Bundesland verschieden.
    Ich habe das in Hessen so mitbekommen, das man pro 100Kg Keschervolumen 1 Kg Fisch drin haben darf(weiß nicht genau ob die Zahlen Stimmen).
    Setzkescher sind generell erlaubt, müssen nur groß genug sein.....
    Ich glaube der muß einen Ringdurchmesser von mindestens 50 cm haben und 2,50m lang sein, darf aber an Gewässern mit Wellengang nicht benutzt werden.


    Fast richtig. In Hessen ist es so geregelt:
    Pro 100 Liter (also auch Kilo) Volumen 1 KG Fisch. Durchmesser mindestens 50 cm und Länge mind. 3,50 Meter.
    Es ist egal, ob in dem Gewässer Wellengang herrscht oder nicht, er darf nur in Gewässern verwendet werden, die nicht schiffbar sind. Im Lampertheimer Altrhein z.B. darf er nicht benutzt werden, da das Gewässer schiffbar ist. Dass dort Boote nur in Schrittgeschwindigkeit fahren (dürfen) und somit kein Wellenschlag herrscht ist leider unerheblich.
    Und Grundvoraussetzung für die Verwendung des Keschers ist, dass die gehälterten Fische dem menschlichen Verzehr dienen müssen.


    Hatte da mal eine realtiv angenehme Diskussion mit zwei Herren der Wasserschutzpolizei, die mich beim KöFi-Stippen darauf hingewiesen haben, dass doch der Setzkescher wieder erlaubt ist, wieso hältere ich meine KöFis im Eimer. Da haben wir dann mal unsere jeweiligen Halbwissen kombiniert und kamen zu diesem Ergebnis, war ein echt aufschlussreiches Gespräch.

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