• Moin!
    Hab nur ne kurze Frage...
    Hat der Zander in Schleswig Holstein wirklich keine Schonzeit :?:
    Habe eben mal etwas gegoogelt und unter den aufgerufenen Seiten war keine Schonzeit angegeben nur das Mindestmaß.



    Gruß
    Stephan

  • Der zander hat in den Binnengewässern Schleswig/Holsteins tatsächlich keine Schonzeit, nur in den Küstengewässern, zu denen auch Bereiche der unteren Elbe und deren Nebenflüsse zählen.
    Diese ist vom 15.2. bis 15.5.

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  • Die Schonzeiten sind Vereinsintern geregelt. Am Nord-Ostsee-Kanal z.b. hat der Zander bis zum 01.06. Schonzeit.


    Wenn du also an Vereinsgewässern Fischen willst würde ich mich immer erstmal nach den bestimmungen erkundigen.

  • Zitat von Tom Rustmeier

    Die Schonzeiten sind Vereinsintern geregelt. Am Nord-Ostsee-Kanal z.b. hat der Zander bis zum 01.06. Schonzeit.


    Wenn du also an Vereinsgewässern Fischen willst würde ich mich immer erstmal nach den bestimmungen erkundigen.


    Richtig!


    Bei uns im Verein z.B. ist der Zander genau wie der Hecht bis zum 1.5. geschont.


    Generell hat der Zander so wie auch der Hecht natürlich eine Schonzeit. Es wird nur von den Vereinen selber geregelt und nicht vom Land.


    Also jetzt nicht alle nach S-H fahren, weil es dort keine Schonzeit zu geben scheint :lol:


    mfg Tristan

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