Zitat von HardBeat
Jedenfalls wäre das doch total unfair... ein einsamer Einsiedler, der niemanden kennt, könnte so nicht in den Genuss dieses Echolots in Verbindung mit dem Abo kommen.
Der würde ja auch von keinem geworben werden.
Dass Name und Anschrift des Werbers von der des neuen Abonnenten abweichen muss ist damit zu begründen,
dass somit eine Vermittlungsprovision rechtskonform fliessen darf
und somit auch steuerliche Relevanz erhält.
Gruß,
Peter