Leute, Leute ...
Die rechtliche Betrachtung von den meisten von Euch geht doch am Kern der Sache vorbei!
Es geht um die Unverfrorenheit eines erwachsenen Menschen und nicht um angelnde Kinder!
In dem geschilderten Fall von Bonefish handelt es sich nämlich um einen erwachsenen Mann,
erziehungsberechtig und strafrechtlich mündig, der seinen strafunmündigen Kindern gestattet
mit kompletten Angeln (Rolle und Rute) in fremden Gewässern zu angeln,
in denen er selbst nicht die nötigen Berechtigungen dazu hat.
Niemand hier würde ernsthaft etwas gegen 2 kleine Kinder mit Angelschnur auf der Kaufspule, Schwimmer und Haken haben,
die sich spielerisch ans Angeln herantasten (habe genau so meine ersten Schritte gemacht)
Extrem Szenario:
Ein Erwachsener kommt mit einer Gruppe gut ausgebildeter, strafunmündiger (unter 14 J.) Spinnfischer mit Ausrüstung
an Euer Gewässer, lässt täglich Fische fangen, schürzt bei Kontrolle rechtliche Unwissenheit vor
und reitet auf der Welle: "Das sind doch nur Kinder ..."
Der Schwarzangler ist in Bonefishs Beispiel eben der Erwachsene und nicht die Kinder!
Und für diesen gelten die selben Pflichten und Rechte wie für jeden anderen Bundesbürger.
Wenn er nochmals mit angelnden Kindern angetroffen werden sollte dann sollte massiv gegen ihn
mit dem vollen Programm vorgegangen werden.
Gruß,
Peter