Salzburg: seit Januar 2003 verboten, Landesfischereigesetz
Oberösterreich: seit Januar 2003 verboten, Landesfischereigesetz
Niederösterreich: verboten seit Mai 2002, Landesfischereigesetz
Steiermark: verboten bereits seit 2000, Landesfischereigesetz
Vorarlberg: seit 2000 in Binnengewässer verboten, ab 2003 auch im Bodensee, Landesfischereigesetz.
Tirol: seit 1999 per Verordnung zum Landesfischereigesetz verboten.
Wien: verboten seit 2001 durch Landesfischereigesetz
Burgenland: zur Zeit ist das Fischen mit lebenden Wirbeltieren im Burgenland noch nicht verboten.
Kärnten: verboten durch das Tierschutzgesetz und das Landesfischereigesetz 2001, Verstöße werden auch nach dem TSG geahndet
Diese Info ist allerdings schon über ein Jahr alt. Kann schon sein, daß sich seitdem was geändert hat.
Rincewind