Fischereischein umgehen??

  • Hallo Bernhard,


    die Frage müsste heißen: DARF ich .......
    Klare Antwort : NEIN!


    Bei der Frage: Kann ich ....
    wäre die Antwort: ............ ;)


    Grüße aus München,
    Peter

  • Hi Bernhard,


    deiner Fragestellung nach zu urteilen bist du Deutscher Staatsbürger der im Ausland lebt.
    Dann gilt die Antwort vom Taxler.


    Du kannst ja bei deinem nachsten Aufenthalt Erkundigungen diesbezüglich auf der Gemeindeverwaltung od. im Landratsamt einholen, da ich die BW-Bestimmungen nicht kenne.

  • @ riotkid


    Ist wie im Jagdrecht.
    Ohne Waffenschein/staatl. Jägerprüfung darfst Du auch kein eigens aufgezogenes Reh im eigenen Garten abschießen.
    Ohne staatl. Fischereiprüfung bist Du nicht berechtigt, fangfähig montierte Angeln an Gewässern zu bedienen.
    (Gilt übrigens auch für Kinder, die auf Grund ihres zu geringen Alters noch keinen Judendfischereischein erhalten können!!)
    Lediglich Hilfestellung, z.B. keschern, ist gestattet.


    Grüße aus München,
    Peter

  • Zitat von munich-taxler

    (Gilt übrigens auch für Kinder, die auf Grund ihres zu geringen Alters noch keinen Judendfischereischein erhalten können!!r


    Kinder bis 10 Jahre dürfen in Bayern angeln! Sie dürfen die gefangenen Fische allerdings nicht selbst abschlagen. Das muss der Fischereischeininhaber machen, der die/den Kleine/n beaufsichtigt.


  • dass es gesetzlich so ist weiss ich auch, aber ich war bislang zweima in nem forellenpuff udn da wurde NIE drauf geachtet wer nen schein hat oder ob die fische waidgerecht ebhandelt wurden oder was weiss ich .. hingehen, geld zahlen, fisch töten nach haus gehen .. leider

  • @ Mikesch


    Im Bayerischen Fischereigesetz (Bayfig, letzter Stand 1998) ist geregelt, wer mit einer Handangel fischen darf.
    Von Kindern unter 10 Jahren ist darin nicht die Rede.
    Sollte sich diese Gesetzeslage mittlerweile geändert haben, bitte ich um einen Quellverweis. Interessiert mich wirklich1
    Die Geschichte, Berechtigung für angelnde Zwergerln ist meistens Wunschdenken, bzw. eine Duldung in verständnisvollen Angelvereinen.


    Grüße aus München,
    Peter

  • Das Fischen in Bayern von Kindern unter 10 Jahren


    Laut Information des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gilt folgende Regelung:
    Personen, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deshalb den Jugendfischereischein noch nicht erwerben können (Kinder), dürfen unter folgenden Voraussetzungen und Maßgaben an die Angelfischerei herangeführt werden:
    1. Verantwortlich muß stets eine volljährige Person sein, die einen gültigen Fischereischein besitzt und über die
    notwendige Autorität verfügt. Diese Person übt den Fischfang im Sinne der Art. 35 und 64 FiG aus und steht für
    die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen ein.
    2. Dem Kind dürfen Handlungen, die seine Einsicht und Befähigung übersteigen, weder ganz noch teilweise über-
    lassen werden, zu gewährleisten ist vor allem der Tierschutz. Deshalb dürfen Kinder nicht tätig werden beim
    - Abködern eines lebenden Fisches
    - Betäuben und Töten von Fischen.
    3. Im übrigen darf ein Kind im Rahmen seiner Einsicht und Befähigung in die Ausübung des Fischfangs einbezogen
    werden. Die volljährige Person muß jedoch stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen, so daß sie
    die Fangtätigkeit ständig "in der Hand" behält.


    Das hab ich auf die Schnelle im Netz gefunden, es gilt aber schon mehrere Jahre. Damals wurde von einem meiner Vereine ein Merkblatt an die Mitglieder verschickt.

  • @ mikesch


    Stimmt! Habe auch grad nachgelesen, dass Kindis unter 10 Jahren in Bayern unter Aufsicht eines erwachsenen Scheininhabers das Angeln bis zur Landung ausüben dürfen. Find ich auch richtig!
    Mille grazie für die Nachhilfe (wäre sonst dumm gestorben :lol: )


    Grüße aus München,
    Peter

  • Zitat von Bernhard Krall

    Ich bin 2 mal jährlich 2 Wochen in Deutschland! Da zahlt es sich nicht aus einen Fischereischein zu machen !! Kann ich in Baden Würtemberg in Gewässer auch ohne Fischereischein zu angeln??


    Hallo Bernhard,


    falls du doch kein Deutscher bist hast du gute Chancen.
    Einfach der Gemeindeverwaltung an deinem Reiseziel anrufen
    und nachfragen.
    Für Ausländer gelten Sonderregelungen.


    Gruß,
    Manfred

  • Zitat von andal

    @ riotkid:


    Nur weil es verschiedene Puffbetreiber dulden, dass dort rechtwidrig gefischt wird, ist das noch lange keine Legitimation.


    ich wollte das auch gar nich legitimieren oder sonstwas .. hat mich nur ma mehr oder weniger interessiert weil ich mir nicht sicher war, wie das genau is ob forellenpuffs jeznen rechtlichen sonderstatus haben oder so. rein von meinem persönlichen rechtsemfpinden ham sie's nämlich nich

  • Das mit den Forellenseen ist doch ne ganz einfache Geschichte. Da ist es die Ausnahme das dich mal jemand nach einem Angelschein fragt, aber meist wird Irgendwo ein Schild stehen wo es halt gefordert ist das du einen hast. Aber da kommt doch nie ein Aufseher vorbei. Und wenn dann mit vorheriger Ankündigung. Habe das selbst miterlebt, weil ich mal so einen Forellensee Beaufsichtigt habe. Und schließlich läßt sich doch kein Puffbesitzer durch solche Regelungen das Geschäft Kaputt machen. Da wird sich dann halt Arangiert. ;)


    @Berhard


    Es gelten in Schleswig-Holstein soweit ich Informiert bin Sonderregelungen für Ausländer. Da kommst du glaube ich auch ohne Schein an eine Monatsgastkarte. Allerdings weiß ich das nicht so ganz genau, glaube aber mal was davon gehört zu haben. Must halt mal in dem jeweiligen Bundesland bei dem Landessportfischereiverband Telefonisch oder per Mail Anfragen. Bei Google solltest du schnell Fündig werden. Viel Glück dabei.

  • In BW gilt:

    Zitat


    (2) Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt. Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde und den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse sowie die Fälle, in denen aus besonderen Gründen vom Nachweis der Sachkunde abgesehen werden kann; dabei kann den Landratsämtern und den Stadtkreisen als untere Verwaltungsbehörden die Abnahme einer Prüfung übertragen werden.


    Will heissen, wenn Du im Ausland lebst, gelten ev. spezielle Regeln für den "Sachkundenachweis". Ich weiss das man als Touri in einigen (Bundes-)Ländern unter mehr oder weniger erleichterten Bedingungen eine Fischereischein erhält. Da die Gemeinden zuständig sind, reicht es manchmal, einen vernünftigen Beamten zu treffen, der dir einfach glaubt, dass du angeln kannst.
    Ah, alles klar, du darfst! denn:

    Zitat


    (3) Vom Nachweis der Sachkunde wird abgesehen bei
    1. Personen, die in einem Ausbildungsverhältnis als Fischwirt stehen,
    2. Personen, die innerhalb von fünf Jahren vor dem Inkrafttreten des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg einen Jahresfischereischein erworben haben.
    3. Personen, die sich nicht länger als einen Monat in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,


    Kann mir im übrigen Vorstellen, dass für die Puffs irgendwie folgender Gummiparagraph angewandt wird:

    Zitat


    (3) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
    1. für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen,
    2. wenn die Fischereibehörde in besonderen Fällen oder für Teilnehmer an fischereilichen Veranstaltungen Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen hat.

  • In ganz Deutschland braucht man eine Fischereiprüfung, um Angeln zu dürfen. Ganz Deutschland? Nein, ein kleines Dorf in Norddeutschland, gelegen an der schönen Weser... ;)
    Ein Bremer (Person Ü18 mit Hauptwohnsitz in HB) darf laut Stockangelrecht von Annodünnemals tatsächlich auch ohne Fischereiprüfung mit 2 "Stockangeln" in der Weser, soweit in Landesgrenze fliesst blabla ebenfalls angeln. Das ganze ist auch noch im legendären BremFiG, was sich so richtig herrlich widersrüchlich liest, verankert und gilt nach wie vor.


    S/H hat den Begriff "Ausländer" auch mal regional eingegrenzt, um bei Deckerts Formulierung zu bleiben... :lol: Jeder "Touri" ohne Fischereischein mit Wohnsitz ausserhalb der Landesgrenze (darum Ausländer ;)) kann für 4 Wochen im Jahr eine "Sondergenehmigung" erwerben, die dann für diverse Gewässer (auch Ostsee ;)) gültig ist.


    Zu den Forellenpuffs: ich bin dieses Jahr im April seit 6 oder 7 Jahren das erste mal wieder in einem solchen Etablissement gewesen und wurde das allererste mal nach meinem Schein gefragt. Die Frage war eher mürrisch gestellt worden, aber als er die Papiere prüfte, wurde der Wirt freundlich und zuvorkommend.

  • Zitat von Franky


    S/H hat den Begriff "Ausländer" auch mal regional eingegrenzt, um bei Deckerts Formulierung zu bleiben... :lol: Jeder "Touri" ohne Fischereischein mit Wohnsitz ausserhalb der Landesgrenze (darum Ausländer ;)) kann für 4 Wochen im Jahr eine "Sondergenehmigung" erwerben, die dann für diverse Gewässer (auch Ostsee ;)) gültig ist.


    .


    Was findest du denn so Lustig an dem Begriff Ausländer? Wenn er halt nicht aus Deutschland kommt, dann ist er wohl ein Ausländer, oder? Dies war in keinster Weise Abwertent oder sonstwie Feindlich gemeint. :!:

  • Die "Formulierung"

    Zitat

    Es gelten in Schleswig-Holstein soweit ich Informiert bin Sonderregelungen für Ausländer


    habe ich auch weissgott nicht abwertend oder "fremdenfeindlich" verstanden!!!!
    Es ist halt nun einmal so, dass diese Regelungen auch für "Inländer" gilt und nicht nur für Mitmenschen aus dem Ausland... Daher fand ich in diesem Zusammenhang halt schon, dass es an eine gewisse Art "unfreiwilliger Komik" grenzte. 8)
    Ich bitte vielmals um Entschuldigung, wenn ein wenig Humor hier fehl am Platze ist...

  • Zitat von andal

    @ riotkid:


    Nur weil es verschiedene Puffbetreiber dulden, dass dort rechtwidrig gefischt wird, ist das noch lange keine Legitimation.


    Es gibt aber ziemlich viele, die das dulden. Gibt es da eigentlich keine Kontrollen von zuständigen Ämtern?


    (P.S. Ich habe den Fischereischein)

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