Rechtliche Frage - kranke Fische

  • Wollt mal wissen wie es rechtlich aussieht, wenn ich einen kranken Fisch fange und ihn entsorgen will.


    1. Kann ich den sofort an Ort und Stellen vergraben oder muss ich den mit nach Hause nehmen?


    2. Muss ich den in meine Fangliste eintragen?
    (Fanglimit von 2 Karpfen am Tag, ob der für dieses Limit zählt)


    3. Kommt das drauf an welche Krankheit der Fisch hat?

  • Ok, hab ich nicht gesehen, für 1. weiß ich jetzt auch die Antwort.


    Aber für dieser Thread beantwortet nicht genau Punkt 2. und 3.
    Wollte eigentlich darauf hinaus ob ich rechtlich belangt werden kann, wenn ich den Fisch, den ich verbuddle nicht in meiner Fangliste eitrage.
    Falls ich was überlesen hab könnt ihr mich ja verbessern.

  • Hallo Karpfenfreak, denke diese Frage solltest mal bei deiner ausstellenden Behörde stellen.
    Ich würde sie in meiner Liste zwar eintragen, aber mit dem Vermerk das sie erkrankt waren und von mir entsorgt wurden, so daß ich sie in meiner Fangliste zwar eintragen, aber nicht mitzählen würde.
    Ob ich damit alles richtig machen würde weiß ich nicht, aber ich hätte immerhin eine Begründung, falls es mal überprüft werden sollte.

    An jedem Ort zu jeder Zeit
    Ruhe und Gelassenheit



    Es sprach der Herr zu seinen Jüngern,
    wer keine Gabel hat isst mit den Fingern!

  • zu Punkt 2.


    Ja, Du musst ihn eintragen, da Du ihn entnommen hast. Es handelt sich (meist) um eine Entnahme - und nicht um eine Mitnahmeregelung.
    Aber wenn es ein Vereinsgewässer ist, wirst Du da bestimmt mit dem Vorstand oder dem Gewässerwart darüber reden können und eine für Dich bessere Regelung treffen, da es ja im Sinne des Vereines sein sollte, dass kranke Fische nicht zurückgesetzt werden, dafür können sie ein aufmerksammes und pflichtbewusstes Mitglied nicht "bestrafen".

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