Schluss mit dem Naziterror?!

  • ??? So war sicher eure Reaktion als ihr dieses Thema hier entdeckt habt.Genauso habe ich auch reagiert als ich es von Thomas das erste mal hoerte. Wie ist das nun zu verstehen.Nun der Spezialist auf dem Gebiet ist sicherlich Thomas. Ich werde nur einmal versuchen einige Erlaeuterungen dazu zu bringen. Es heisst das viele noch gueltige Fischereigesetze aus der zeit von 1933-1945 stammen. Wer da an der regierung war wissen ja die meisten. Hierunter sind nun Gesetze die uns Angler in Deutschland schaedigen.Wie bestimmte Gebote die einst dazu dienten Juden vom Gewaesser fern zu halten.Heute halten die selben Rassengesetze viel Leute vom Angeln ab. Auch duerfen Auslaender in vielen Gewaessern nicht angeln. Das ist Rassismus pur. Was tut unsere derzeitige Regierung dagegen? nichts!!!!!!! Ich hoffe das tom noch etwas dazu sagen kann.

  • @ Hecht24


    Also - ich kann Deinen Zeilen nicht den Sinn entnehmen, den Du mit dem Posting scheinbar vermitteln willst.
    Vielleicht fehlen da ein paar Kapitel damit der Quatsch verständlicher wird.
    Oder besser - das Ding sollte ins StoryBoard gestellt werden, damit ich es dann löschen könnte. (Ich hätts getan!)


    Ich bin mir nicht mal sicher, ob zusätzliche Erläuterungen zu diesem Thema lesenswert sind.


    Grüße aus München,
    Peter

  • [quote="hecht24Es heisst das viele noch gueltige Fischereigesetze aus der zeit von 1933-1945 stammen. Wer da an der regierung war wissen ja die meisten. Hierunter sind nun Gesetze die uns Angler in Deutschland schaedigen.Wie bestimmte Gebote die einst dazu dienten Juden vom Gewaesser fern zu halten.Heute halten die selben Rassengesetze viel Leute vom Angeln ab. Auch duerfen Auslaender in vielen Gewaessern nicht angeln. Das ist Rassismus pur. Was tut unsere derzeitige Regierung dagegen? nichts!!!!!!!


    [/quote]


    Ich finde das ist total Überzogen was du da schreibst. Welche Rassengesetze aus dem Dritten Reich halten denn Heutzutage Ausländer von unseren Gewässern ab????

  • Hallo Albert!


    Es wäre schön, wenn Du Deine Behauptungen auch hier belegen könntest.
    Mir ist kein Beispiel für Rassismus beim Angeln bekannt. Sogar hier im doch sehr konservativen Bayern ist es für einen Ausländer kein unlösbares Problem eine Angelerlaubnis zu erhalten. Es sei denn, Du bezeichnest Verwaltungsgebühren bereits als einen fremdenfeindlichen Akt.


    Selbst in Deinem i.g.a. Link fehlt jede Begründung.


    Oder ist das alles nur ein komischer Witz? - Dann allerdings werde ich das Thema auf den mehrheitlichen Wunsch aller Moderatoren entfernen!

  • Wie schrieb schon Heinrich Heine 1823 in seinem Loreley-Lied in der ersten Zeile?


    :?: :?: :?:

    Diese Nachricht entspricht dem deutschen Forenreinheitsgebot von 2005, besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits und ist frei von jeglichen Editierungen!©

  • nun kurzes beispiel
    ich als deutscher bin in holland im urlaub.gehe in angelgeschaeft.
    bezahle paar € und gehr angeln.
    dasselbe in fast allen laendern der welt.
    der auslaender ist im urlaub in niedersachsen(bin in niedersaechsischen angelverein)
    er moechte z.b. in der weser angeln.
    kriegt er eine gastkarte ohne probleme?
    nicht einmal prominente niederlaendische angler wie henk simonz erhalten ohne beziehungen in einem niedersaechischen angelgeschaeft eine gastkarte.
    ich als deutscher dagegen ueberall auf der welt.
    wie soll man diese verhaltensweise bitteschoen bezeichnen?
    sind deutsche etwas besseres?

  • Schwaches Argument.


    Hast Du schon mal versucht in Spanien, oder Italien eine Karte zu bekommen. Da rennst Du teilweise tagelang von Pontius zu Pilatus.


    Ich denke mal, Du verweschelst hier "braune Wurzeln" mit schlichter Bürokratie. Für die ist Germanien allerdings berühmt und berüchtigt. Es gab sie aber bereits schon vor dem "Böhmischen Gefreiten".

  • Also erstens: Es gibt genug deutsche Gewässer an denen ich als Deutscher auch keine Gastkarten bekomme.
    zweitens : Ich kenne die die Gesetzeslage in Niedersachsen nicht.
    Aber bei uns in NRW z.B. Rurtalsperre sitzen eine ganze Menge Niederländer. Von denen fühlt sich ganz bestimmt keiner diskriminiert.
    und drittens : Du solltest mit dem Begriff Rassimus etwas sorgfältiger umgehen. Wenn ein Holländer bei euch in Niedersachsen nicht an der Weser angeln darf, dann ist das sicherlich nicht o.k.. Aber Rassismus ist was anderes. Schonmal was von Bürokratismus gehört. Das paßt wohl besser.


    Petri stonefish

  • kann mir mal bitte wer ganz genau den zusammenhang erklären?


    und das ganze auf "braune wurzeln" zurück zu führen, vor allem dann noch anti semitismus mit einzubringen ist shclicht udn ergreifend falsch.
    gib mir mal bitte ne quellenangabe, woher du hast, dass die nürnberger rassegesetze (15.9.1935) das angeln für juden beschränken ..


    ansonsten kann ich mich meinen vorrrednern nur anschliessen.. das ist bürokratie und kein rassismus
    und ich bin froh dass nicht einfach jeder der lust hat zum angeln einfach so ne erlaubnis kriegt. immerhin geht es um TIERE die man angelt..


    ....dass die deutsche bürokratie latent rassistisch ist, steht auf nem anderen blatt -> "abschiebepolitik"


    aber es geht ja ums angeln .. also .. bitte quellenangabe mit genauem wortlaut der gesetze die im zuge der nürnberger rassegesetze geändert worden sind und immer noch in gebrauch sind

  • nun fakt ist das die "sogenannte fischerpruefung" eingefuhrt wurde um nichtarier wie juden vom gewaesser fernzuhalten.
    diese verordnung wurde nicht geaendert.
    nun ist also deutschland weltweit das einzige land mit einer derartigen verordnung.
    ich darf also ohne probleme in holland angeln.der niederlaender darf andererseits nicht bei mir in niedersachsen angeln da er diese pruefung nicht hat.
    nun gut.350 laender haben die falsche gesetzgebung.
    nur unsere deutsche ist die einzig richtige.
    habe ich bis jetzt alles richtig verstanden?


    nun ja.es ist also so das ein 15 jaehriger deutscher qualifiziert ist zum angeln in deutschen gewaessern.


    ein 50 jaehriger niederlaender der bereits 35 jahre angelt besitzt selbstverstaendlich keine qualifikation die auch so sensibelen deutschen fische zu beangeln.


    es sei denn er bezahlt 50 € und erwirbt dieses unentbehrliche dokument.


    ja das erscheint mir sehr logisch.


    binn nur gespannt was die EU zu dieser weltweit einmaligen gesetzgebung sagen wird.


    aber ich bin mir sicher das im rahmen der EU weiten anpasssung der gesetze auch die uebrigen eu laender unsere spitzen gesetzgebung uebernehmen wird.


    schade ist es dann nur das ich dann nicht mehr nach holand zum angeln fahren kann.es sei denn ich hole mir erst ein pruefungszeugnis.


    hm das kann aber teuer werden da ja daenmark,frankreich,belgien etc.
    dann auch eine solche regelung haben.


    das gute sind dann die mehreinnahmen fuer die verschiedenen lobbyisten die ja dann super geld damit verdienen.

  • Wenn ich in den Niederlanden fischen will, dann kann ich das also so einfach machen? Die notwendigen niederländischen Scheine werden mir also geschenkt?


    Ganz abgesehen davon ist Fischereirecht Ländersache. Es ist als von vorne herein vollkomen falsch von "deutschen Fischereigesetzen" zu sprechen! Denn die gibt es nicht, sieht man einmal vom Bundestierschutzgesetz ab, das in die Landesgesetze eingeflossen ist.


    Was soll also der ganze Theaterdonner?

  • Ich habe da noch was vergessen--
    Die wie du sagst "sogenannte Fischerprüfung " kannst du ja für ein Relikt der Judenverfolgung halten.
    Mache mal die Augen zu und stelle dir vor wie es bei uns an den Gewässern aussehen würde, wenn jeder seine Aldi.- oder Lidlangel auswerfen würde. Zum Glück ist es so, dass jeder der bei uns angeln will erst die Hürde einer Fischereiprüfung nehmen muß. Das hält ganz bestimmt so manchen Ramboangler davon ab sich an Flora und Fauna unserer Gewässer zu vergehen.
    Von dieser Schutzwirkung mal ganz abgesehen, lernt ein Einsteiger bei den Prüfungsvorbereitungskursen auch eine ganze Menge.


    Ich verabschiede mich aber jetzt von diesem Thema hier. Weil es einfach nur schwachsinnig ist.


    Petri Stonefish

  • @Hecht24:
    Das du das Thema mittels copy and paste in x-foren gestartet hast, geht ja noch.
    Aber dass die Antworten von dir ebenfalls in allen Foren denselben Wortlaut haben, zeigt doch, dass du nicht gross auf die vorgebrachten Argumente eingehst...

  • einige haben leider immer noch nicht verstanden worum es ueberhaupt geht.
    es geht um gleichbehandlung innerhalb der EU.
    Bei uns sind noch uralte gesetze in kraft die ganz nebenbei gesagt dem gleichheitsgrundsatz innerhalb der eu sind.
    in allen anderen eu laebdern braucht man keine extra pruefung und damit
    braucht der deutsche im ausland keine extraabgabe zu entrichten.
    der auslaender aber muss erst einen lehrgang mit pruefung machen.
    und dafuer abloehnen.
    das ist ungerecht.wenn dann muessten ab jetzt alle deutschen die irgendwo im ausland angeln auch diese extraabgabe entrichten.
    das waere dann wieder fair oder?
    man koennte allerdings auch unser asbachgeestz aendern.
    oder ist die deutsche gesetzgebung unfehlbar?
    ist sie mit der heiligen kuh der hindus vergleichbar die nicht angegriffen werden darf

  • ach herrjeeeeee - seid ihr mal froh, dass ihr überhaupt eine prüfung machen müsst! bei uns ist das leider nicht so... :cry: ich sage jetzt leider, da ich oft sehe wie bei uns an den gewässern mit flora und fauna umgegangen wird. wenn dann noch einer was fängt und mich fragen kommt, was das den für ein fisch sei den er da abgeschlagen hat, stellen sich mir regelmässig die nackenhaare!!!


    vielleicht könnte man bei uns mit einer prüfung, wie sie in deutschland offenbar erforderlich ist, unsere lieben angler etwas auf die natur und die darin vorkommenden lebewesen sensibilisieren!


    gruss aus der schweiz
    miKe

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!