Fischereirecht ja oder nein?

  • Hallo Forum,
    ein Freund von mir hat ein Stück Wasser, ca. 1500m, von seinem Vater geerbt. In diesem Streckenabschnitt haben jedoch mehrere das Recht zu Fischen. Es sind genau sieben Leute die das dass Fischrecht haben.
    Nun war ich gestern mit meinem Freund beim fischen, und siehe da, drei der mit- Inhaber haben uns in die Schranken gewiesen das ich da nicht fischen darf! Obwohl ich eine schriftliche Erlaubnis von dem Fischereiberechtigten habe, also meinem Freund der auch mit mir beim fischen war. Die drei, etwas älteren Herren, meinten das es im Gesetzt so festgehalten ist, und keiner außer mein Freund selber darf an seiner Stelle fischen.
    Die Gemeinde, auf der haben wir auch gefragt, meinte, dass es erlaubt sei wenn ich da fischen gehe.
    Was meint ihr, haben wir wirklich schwarz gefischt, obwohl ich die schriftliche Genehmigung vom Fischereiinhaber habe?


    Vielen Dank!


    beste grüße,
    Utopist.

  • Ich vermute, dass du die Genehmigung von allen 7 Leuten haben musst, da ja jeder von ihnen da drüber bestimmen darf, was an dem Gewässer so passiert.
    Wenn dein Freund allerdings das Recht für ein bestimmten Abschnitt des Gewässers hat, sollte es gehen.

  • Man müsste halt vielleicht wissen, in welchem Bundesland dieses Wasser liegt und ob ein durch sieben Beteiligte geteiltes Recht, oder aber ein Koppelfischereirecht ist.

  • Das macht die Sache kompliziert.


    Es kann durchaus sein, dass die Beteiligten keine Erlaubnisscheine in ihrer Fischereiordnung vorsehen. Dann kannst du auch in Begleitung eines einzelnen Inhabers nicht fischen.


    Es soll sich halt dein Spezl mit den anderen in Verbindung setzen und die Sache in aller Ruhe ausreden, vielleicht geht ja was und die Herren haben ein Einsehen und Wohlwollen mit dir.

  • Leider haben die Herren keine Einsicht, sprich die lassen nicht mal ihre eigenen Kinder da fischen. Wenn ich ganz ehrlich bin, kann ich gut darauf verzichten da zu fischen. Auf diese Leute habe ich wirklich keinen Bock, weder mein Spezl noch ich!


    vielen Dank für deine Antwort.


    Utopist, der sich auch in zukunft lieber eine Tageskarte kauft, als sich mit paranoiden Fischereirechtlern zu unterhalten!

  • Nun andal, es ist so das die Herren da, was sich uns betrifft sehr nach dem Gesetz gehen, selber aber, wie shcon weiter oben geschrieben, mit lebendem Köder fischen! In meinen Augen ist das ne Frechheit, es kann nicht sein das ich das eine verbiete, selber aber noch viel schlimmeres mache. Gut das ich nicht zu der Sorte gehöre, die in diesem Falle 110 anwählen. Obwohl eine Anzeige wegen Tierquälerei schon angebracht wäre. Ich bin der Meinung das man diese Art vom fischen, selbst unter Fischern nicht dulden muss!


    So nun aber genug davon, ab auf den Weiher, immerhin habe ich für heute 15,- ¤ für die Tageskarte ausgegeben.


    Ach ja, wenn einer einen guten Tipp für mich hat, wo ich hier im Raum München/Ingolstadt, auf einem Fliessgewässer fischen kann, auch gerne mit Tageskarte, würde ich mich sehr freuen!


    Vielen Dank.


    Beste Grüße,
    Utopist.

  • Frag mal in den Münchner Angelläden ob es noch Tageskarten für die Ilm in Pfaffenhofen/Ilm gibt.


    Vor 15 Jahren hatte ich dort öfter ein Tages-Ticket gelöst.
    Die Ilm ist dort ein mäandernder Bach und war damals recht ordentlich mit BaFos und Äschen besetzt.
    Im oberen Teil war "Fly-Only" angesagt im unteren Teil waren auch Naturköder gestattet.


    Aber wie gesagt - frag erst mal nach ;)


    Gruß,
    Peter

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