Hi!
In einem anderen Forum bin ich darüber gestolpert, dass man (angeblich) einen Hamburger Fischereischein benötigt, um an den freien Hamburgern Gewässern für lau angeln zu dürfen. Ist das korrekt?
Meinen Schein habe ich als Kind in S-H gemacht und verlängere ihn dort jedes Jahr an meinem früherern Ortsamt.
Bis jetzt hatte ich an der Elbe noch keine Kontrolle meiner Papiere. Kann dies ärger geben und sollte ich meinen Schein besser umschreiben lassen?
Gruß
Stephan