Was tun gegen hungrige Rotaugen?

  • Hallo,
    meine für Barsch und Aal gedacht Grundmontage wird von Rotaugen geplündert. Dank des Tauwurms sind es stattliche Rotaugen zwischen 25cm und 37cm, so dass das angeln dennoch Spaß macht. Aber eigentlich habe ich es auf die Raubfische abgesehen. Barsche gingen erst nach aktiver Köderführung an den Haken, aber leider nur die kleinen um die 15 cm.


    Meine Montage sieht momentan so aus.
    0,12er geflochtene Hauptschnur - am Ende 30 g Grundblei.
    Ungefähr 35cm über dem Blei ein Seitenarm mit einem 6er Wurmhaken am monofilen Vorfach. Manchmal einen weiteren Seitenarm 30cm höher.


    Gibt es eine Möglichkeit durch das Verändern der Montage die Rotaugen auf distanz zu halten?


    MfG

  • Damit wirst Du Dich immer "rumärgern" müssen, der ungeliebte Weißfischbeifang. Einzige Möglichkeit, diesen einzudämmen ist, die Angelei in die dunklen Stunden zu verlegen. Abstellen wirst Du es jedoch mit Wurmködern nicht. Alternativ kannst Du mit Köderfischen angeln, auf den Barsch tagsüber auch mit gängigen Kunstködern.

  • Oder kleine Flusskrebse bzw. nur die Krebsschwänze, wenn der ganze Krebs zu groß ist! Wo vorhanden, sind Krebse bzw. Krebsschwänze die absolute Knaller-Köder auf Aal und Barsch. Und das nicht nur frisch gehäutet und weich, wie vielerorts in der Literatur behautet wird, sondern auch voll gepanzert. Die Aale und Barsche scheren sich einen Sch...ß drum, ob der Panzer hart oder weich ist. Extratipp: Damit es besser saftet (und duftet), kann man den Panzer harter Krebse aber ein ganz klein bisschen gefühlvoll unterm Schuh angnitschen - und dann ab dafür. Aber Warnung: Der Vorteil, dass einem die Rotaugen mit diesem Köder nicht mehr auf den Zeiger gehen, wird mit einem großen Nachteil erkauft. Jetzt können einem dafür Welse, große Schleien und Karpfen bis ...zig Pfund auf den Wecker fallen. Außerdem sind die Aale ein bisschen größer als sonst. Also vielleicht das Gerät leistungsmäßig ein bisschen aufstocken und immer mit offenem Bügel bzw. Freilaufrolle und eingeschaltetem Freilauf fischen...

    PS: In wollhandkrabbenverseuchten Gewässern gilt das eben Gesagte sinngemäß auch für Krabben - mit der Einschränkung, dass es da wirklich nur mit gehäuteten geht.

  • @ dese1: Wo angelst du eigentlich? Also bei uns, sobald ich mich nicht irre, ist ein Paternostersystem (wie du sagtest manchmal auch einen zweiten Seitenarm) verboten!


    Frag ja nur so......

    !!!mehr als nichtsfangen kann man nicht!!!


    spreche hiermit für alle rhein herne kanal angler ;) ihr wisst was ich meine

  • Zitat von Schraube

    @ dese1: Wo angelst du eigentlich? Also bei uns, sobald ich mich nicht irre, ist ein Paternostersystem (wie du sagtest manchmal auch einen zweiten Seitenarm) verboten!


    Frag ja nur so......


    :roll: natürlich ist es in vielen Bundesländern verboten, aber ich denke schon, das er das weiß, ob paternoster verboten sind , oder nicht ;)

  • Zitat von SiLL

    Wo wir schon dabei sind,
    soweit ich weiß sind Krebse, selbst der Amerikanische Flusskrebs geschützt :)


    /Q-'O\ Nicht schon wieder die gleiche Leier, das nagt langsam an der Selbstbeherrschung. Also, aus gegebenem Anlass wieder einmal:
    FISCHEREIRECHT IN DEUTSCHLAND IST LANDESRECHT, UND DIE LANDESRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN UNTERSCHEIDEN SICH ZUM TEIL GANZ ERHEBLICH. WAS IN EINEM BUNDESLAND VERBOTEN IST, KANN IM GANZEN REST DEUTSCHLANDS ERLAUBT SEIN - UND UMGEKEHRT, WAS IN EINEM BUNDESLANG ERLAUBT IST, KANN IM GANZEN REST DER BUNDESREPUBLIK VERBOTEN SEIN.


    Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Der Amerikanische Flusskrebs hat in Schleswig-Holstein weder Mindestmaß noch Schonzeit, in Brandenburg nur ein Mindestmaß von 8 cm und in Bremen dürfen sie vom 1. Juli bis 31. Oktober mit einem Mindestmaß von 11 cm gefangen werden, wenn sie zuvor besetzt wurden.


    Und in Meck-Pomm sind se ganz pervers drauf, da nehmen die die Dinger nicht nur zum Aalangeln, sondern sogar in den Mund. Das heißt dann zum Beispiel "Zanderfilet an Flusskrebsschwänzen in Bärlauchsauce" und is sowas von dermaßen total erlaubt, dass man das einfach nicht glaubt, wenn man's nicht selbst auf'm Teller gehabt hat. Das ist einfach so hammermäßig dermaßen was von legal, dass die Dir so'ne Sachen da in McPomm am hellerlichten Mittag in 'ner vollbesetzten Fischkneipe mitten auf'n Tisch stellen - und das vor lauter anwesenden Zeugen... Voll der Skandal, stimmt's? :badgrin:


    Und wo wir schon dabei sind: In Zukunft schützt vor solchen peinlichen Postings wie das von SiLL eine unglaublich allwissende, sagenhaft endgeile Seite: http://www.google.de. Ich habe jedenfalls beschlossen, auf Postings nach der Masche: Herr Lehrer, dürfen die denn das überhaupt? in Zukunft nur noch mit dieser Standardantwort zu reagieren: http://www.google.de - da werden Sie geholfen! :bang:

  • Es freut mich ja sehr, dass du mich berichtigst, allerdings musst du nicht gleich in die Luft gehen. Im Übrigen hätte ein Satz dafür vollkommen gereicht und falls es dir nicht passr, dass du sowas wieder und wieder sagen musst, dann lass es doch einfach. Ich hab es damals so gelernt, da sprach niemand von Ländersache. Wenn dem so ist, was ich dir vollkommen glaube, dann ist das schön und gut und freut mich für dich.
    Wo liegt da jetzt dein Problem? Du weißt auch sicherlich was "soweit ich weiß" heißt, wenn du weiter weißt, super!

  • Hei, SiLL,


    klar bin ich ausgelastet. Deswegen überlasse ich es Dir, die Liste folgender ebenfalls in Deutschland vorkommender bzw. ausgesetzter Krebsarten mit ihren Schonzeiten und Mindestmaßen selbst auszufüllen. Von wegen der Vollständigkeit und so. Hiermit stehen also (bevor jemand anderes danach fragt) folgende Arten zur Auswahl


    Edelkrebs (Astacus astacus)
    Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes)
    Galizischer Sumpfkrebs (Astacus lepidodactylus)
    Steinkrebs (Austropotamobius torrentium)
    Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus)
    Kalikokrebs (Orconectes immunis)
    Louisiana-Sumpfkrebs (Procambarus clarkii)



    :dance:: :dance:: :dance:: :dance:: :dance:: :dance:: :dance::

  • Tja da sieht man mal was für Leute in diesem Forum sind....Sauerei dass die nicht alles wissen...oder hammerhart....also ich wusst z.B. auch nicht genau über die Krebsgeschichte bescheid, aber das man da direkt so aufn Putz hauen muss....aber gut...zu dem Thema peinlich...das einzige was hier peinlich ist, sind deine Ich-bin-der-King-Postings.....


    Aber nun zum Thema: was bei uns am Rhein auch recht gut geht, sind eingelegte Krabben, also die ausm Supermarkt...gehn echt gut auf Aal und ab und zu ist auch maln guter Barsch dabei.....2 Haken, das sollte mal "gegen" Rotaugen reichen...

  • Zitat von gummipro

    Tja da sieht man mal was für Leute in diesem Forum sind....Sauerei dass die nicht alles wissen...also ich wusst z.B. auch nicht genau über die Krebsgeschichte bescheid, aber das man da direkt so aufn Putz hauen muss....aber gut...zu dem Thema peinlich...das einzige was hier peinlich ist, sind deine Ich-bin-der-King-Postings...


    Ich bin nun wirklich kein Paragrafenreiter. Leute, die mich kennen, wissen das. Außerdem sehe ich die Angelei und alles, was damit zu tun hat, auch recht locker und meistens mit einem Augenzwinkern. Leute, die hin und wieder in den Raubfisch-Thread reinschauen, wissen auch das. Aber da nun schon Worte wie Wort "peinlich" und "auf den Putz hauen" bzw. "Ich -bin-der-King-Postings" gefallen sind, ist vielleicht wirklich mal echter Klartext angesagt. Daher vorab nur so viel: Die nachfolgenden Sachstände sind rechtlich absolut ernst zu nehmen und erklären, warum man zwar hier in der virtuality andere Angler als Ich-bin-der-King-Klugscheißer downposten kann, es einem aber draußen in der reality (außer vielleicht einem kurzzeitigen "Dem-habe-ich's-aber-gegeben-Gefühl") trotzdem nicht weiterhilft.


    1. Mit bestandener Fischereischeinprüfung und den Erwerb des Fischereischeins bekommt der Betreffende einen Attest, mit dem er sich Fischereirechte bzw. Fischereiausübungsrechte pachten, kaufen und dann ausüben kann.
    2. Dass bedeutet, er hat das Recht, Lebewesen, die dem Fischereirecht unterliegen, sich anzueignen.
    2. Neben Fischen, Muscheln und Neunaugen unterliegen auch Krebse dem Fischereirecht - selbst, wenn für die viele Arten ganzjährige Schonzeiten verhängt sind.
    3. Die bestandene Fischereischeinprüfung dokumentiert, dass man als jemand, der das Fischereirecht ausüben darf, auch die diesem Recht unterliegenden Kreaturen sowie deren Schon- bzw. Fangzeiten zuverlässig kennt und sich daran hält.


    Aus Sicht des Gesetzgebers ergibt sich die Verpflichtung, zum Beispiel auch Krebse mitsamt dem rechtlichen Schnickschnack zu kennen. Warum das so ist, zeigt das Beispiel Baden-Württemberg: Wenn für den Krebsfang im dortigen Fischereigesetz schon Uhrzeiten (bis 24 Uhr) festgelegt sind, wenn dort außerdem für Stein- und Edelkrebs verschiedenen Mindestmaße gelten, und außerdem auch noch getrennt nach Männchen und Weibchen verschiedene Schonzeiten, der Dohlenkrebs hingegen ganzjährig geschont ist, und für sämtliche Gewässer mit den genannten drei Krebsarten ein Aalbesatzverbot gilt, in diesem Bundesland aber alle acht größeren Krebsarten vorkommen können - sorry Leute, aber dann darf, ja MUSS man von jedem Angler etwas mehr erwarten, als dass er eine Spiegelkarpfenschuppe von einem Matjesheringsfilet unterscheiden kann.


    Und jetzt zurück zum Tauwurm. Solange der keine Scheren hat, kann wenigstens da nichts schief laufen... :D :D :D
    OVER AND OUT

  • Entschuldigung dass ich dich mit dem peinlich zitiert habe....ich finds halt echtn bissjen übertrieben hier loszuledern, wenn andre eben nicht das nötige Insiderwissen haben....ich habe mir noch nie Gedanken drüber gemacht, wann ein Krebs Schonzeit hat und wann nicht, bzw. ob er geschützt isr, da ich noch nie mit einem geangelt habe....außerdem werde hier die meisten dir nicht direkt die Schonmaße/-zeiten von Krebsen, jedem einzelnen Fisch auf Anhieb sagen können....
    Aber egal tut ja nix zum Thema, war auch nix persönlich, fand dein Thread nur ziemlich deftig....

  • Schwamm drüber, ich war ja zugegebenerweise in der Sache vielleicht auch ein bisschen zu hart. Hoffentlich ist es mir ausreichend gelungen, deutlich zu machen, warum! Denn das hatte einen wirklich ernsten Hintergrund: Mit der falschen Krebsart am Haken erwischt zu werden, ist kein Kavaliersdelikt wie Falschparken und mitunter auch deutlich teurer. Andererseits - um wieder zum Ausgangspunkt des Threads zurückzukehren - sind Kamberkrebse einfach zu gute, selektive Köder für Barsch, Aal und andere Großfische, um sie links liegen zu lassen bzw. nicht darüber zu reden. Ganz nebenbei: Sie sind auch noch ein exzellent schmeckendes und im Laden oder Restaurant auch ziemlich teures Luxus-Nahrungsmittel, bei dem wir Angler quasi an der Quelle sitzen. Ein Cocktail aus gekochten Flusskrebsschwänzen, Zitronenmelisse und Remoulade ist etwas, wo ich mir sehr sicher bin, dass Aal und Barsch bei allen passé sind, wenn das auf dem Tisch steht. Dazu ein ofenfrisches Baguette-Brot ... aber das gehört dann wohl doch in den OFF-TOPIC-Bereich... ;)

  • Til, Du bist ein Schlingel, mit Deiner Entgegnung gießt Du wieder auf ganz besonders raffinierte und feinsinnige Weise Öl ins Feuer. Wo ich den derben Säbel auspacke, reicht Dir das schlanke Stilett... ;)
    Die Wunde, in der Du mit Deinen Stilett herumbohrst, ist doch die: Dürfen den Krebse in die Fischküche, wo sie doch gar keine Fische sind?Oder gelten sie küchenrechtlich etwa als Fische, weil sie auch fischereirechtlich als Fische gehandelt werden? Du bist mir ja ein ganz gerissener... :D :D :D

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