Heißt das erste Gesetz etwa ,dass man einen fremden Garten betreten darf , wenn die Grundstücksgrenze das Seeufer ist ?
Bye
Heißt das erste Gesetz etwa ,dass man einen fremden Garten betreten darf , wenn die Grundstücksgrenze das Seeufer ist ?
Bye
Schade fänd ich nämlich echt gut ! Vielleicht kennt jemand den Sorpesee ? Da sind nämlich die die besten Angelplätze auf Privatgrundstücken .
Cu
Geht noch schlimmer!
Z.B.: Bei München der Wörthsee (neben Ammersee) ist lediglich von 2-3 Stellen aus zugänglich. Der Rest ist privat befriedet und daher kaum zu befischen. (Außer mit`m Boot)
ZitatVielleicht kennt jemand den Sorpesee ? Da sind nämlich die die besten Angelplätze auf Privatgrundstücken .
In NRW gilt des Uferbegehungsrecht nur für nicht eingefriedete Grundstücke die nicht unmittelbar zum Haus- und Hofbereich gehören (ist ne Prüfungsfrage!!!!!!!!!!!!!!!
Und in NRW darf man Anlieger frei und Landwirtschaft frei Wege als Angler nicht befahren!!!!!!!!!!!!!!!!
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