Gültigkeit Angelschein

  • sicher?


    Also ein paar Details:


    - Ausgestellt 05/1994 (Schleswig-Holstein)
    - Da noch ohne Lichtbild (unter 20 Lebensjahren)
    - Platz für Marken bis 2007


    Dazu folgende Fragen:


    - Wirklich gültig auf Lebenszeit?
    - Wie sieht es aus, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Gilt dort auch der Schein?
    - Da ich nun über 20 bin, muss dort nun ein Lichtbild rein?
    - Habe nur noch Platz für eine Marke. Wie läuft es dann weiter?


    Gruß und danke



  • Meiner ist noch älter als deiner, stammt aus den 80&er Jahren. ;)


    Ja der ist gültig auf Lebenszeit, du mußt nur eine aktuelle Marke kaufen, sonst bringt er dir eben nix.


    Anderes Bundesland, anderes Fischereirecht. Das ist wirklich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In manchen wird er anerkannt, in machen nicht. Mache Länder haben einen auf Lebenszeit andere nicht. Wenn du Umziehen willst würd ich mich mal beim zuständigen Landesfischereiverband schlau machen.



    Ja da muß ein aktuelles Lichtbild rein. Der Welpenschutz ist vorbei ab 18 Jahren. 8) Nimm dir einfach eins mit wenn du dir die neue Marke kaufst, die machen dir das Bild dann fest.


    Da hab ich unterschiedliche Meinungen gehört, die einen haben mir erzählt das einfach ein Zusatzblatt für die neuen Marken eingefügt wurde, andere haben gleich einen ganz neuen Schein bekommen. Schließlich ändern sich Adressen ja auch mal im laufe der Zeit. ;)



    Noch fragen?? 8) :D

  • Außerdem müsstest Du ja noch das "Prüfungszeugnis" haben. Bei mir ist das so ein grüner Wisch. Da steht das Prüfungsdatum daruf und das man bestanden hat. Damit gibt es immer auch nen neuen Schein.

    Erst wenn die letze Ölplattform versenkt ist, wenn die letzte Tankstelle geschlossen wurde, dann werdet ihr feststellen, dass man nachts um zwei bei Greenpeace kein Bier kaufen kann!

  • Zitat von Barschkönig

    Außerdem müsstest Du ja noch das "Prüfungszeugnis" haben. Bei mir ist das so ein grüner Wisch. Da steht das Prüfungsdatum daruf und das man bestanden hat. Damit gibt es immer auch nen neuen Schein.


    Jupp, die Bescheinigung ist eigentlich noch wichtiger als der normale Angelschein. Bei Verlust deines Angelscheins bekommst du wie schon von Beliebt beschrieben damit ersatz. Also die Prüfungsbescheinigung unter den sehr wichtigen Akten abheften. ;)

  • Zitat von Barschkönig

    Außerdem müsstest Du ja noch das "Prüfungszeugnis" haben. Bei mir ist das so ein grüner Wisch. Da steht das Prüfungsdatum daruf und das man bestanden hat. Damit gibt es immer auch nen neuen Schein.


    Meinst du das Stück Papier (etwa A6) auf dem "Bescheinigung" draufsteht?

  • Zitat von columbo1979

    Meinst du das Stück Papier (etwa A6) auf dem "Bescheinigung" draufsteht?




    Ja das ist gemeint. Müßte draufstehen wann du die Prüfung erfolgreich abgelegt hast. 8)

  • Zitat von columbo1979

    :-D


    Die Antwort würde lauten: "Das machen wir seit 60 Jahren so und das hat immer so geklappt. Und außerdem passen die Marken ja gar nicht auf so eine Scheckkarte. Nächster!!!" :)

    Erst wenn die letze Ölplattform versenkt ist, wenn die letzte Tankstelle geschlossen wurde, dann werdet ihr feststellen, dass man nachts um zwei bei Greenpeace kein Bier kaufen kann!

  • Zitat von Barschkönig

    Die Antwort würde lauten: "Das machen wir seit 60 Jahren so und das hat immer so geklappt. Und außerdem passen die Marken ja gar nicht auf so eine Scheckkarte. Nächster!!!" :)


    Genial {ß*# :lol: :lol:

  • Zitat von Barschkönig


    Die Antwort würde lauten: "Das machen wir seit 60 Jahren so und das hat immer so geklappt. Und außerdem passen die Marken ja gar nicht auf so eine Scheckkarte. Nächster!!!" :)


    Na wenn sie das sagen erinnere sie daran das man wenn man eine Scheckkarte einführt ne gute Stange Geld "bearbeitungsgebühr" verlangen kann.....

  • Zitat von columbo1979

    Die sollten auch mal von dem "Papier" weg und vielleicht auch eine Art Scheckkarte oder so als Angeschein machen...


    Grundsätzlich wäre das ja kein Problem. Aber in der Praxis...?


    Was heute die Klebemarke noch ist, wäre dann als kleiner Datensatz auf dem Speicherchip vermerkt. Das könnte eine Kontrolle dann nur überprüfen, wenn sie mit einem entsprechenden Lesegerät unterwegs ist. Die Kosten hierfür würde man natürlich auf die Fischereiabgabe umlegen und damit zahlt der Angler die Zeche.


    Dann schon lieber bei der altbewährten Pappe und den Klebemarken bleiben!

  • Da gab es doch dieses Jahr den Artikel im Blinker, dass ein Bundesland dies einführen möchte, ich glaube es war BB. Das Ganze war in der April - Ausgabe, Start des Versuches sollte der 01.04. sein.


    Und nur ein Schelm glaubt, dass es sich hierbei um einen (April)Scherz handelt 8)

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